Hallo zusammen,
ich habe folgenden Gedanken. Person A ist zu 100% körperbehindert (GdB), hat das Merkszeichen "aG", "G", "RF" und eine nachgewiesene Begleitung im Behindertenausweis. Er wohnt in einer Art WG und wir von einer Bewohnerin mit versorgt. Sie kocht, putzt usw. Nun hat Person A einen Antrag auf Pflegegeld gestellt. Hier ist auch dann der MDK von der Krankenkasse geschickt worden. Dieser bestätigte einen Pflegegrad 2 (beim Erstantrag), gab aber keine Empfehlung an die Kasse ab. Somit lehnte die KK sämtliche Leistungen ab, obwohl A pflegebedürftig ist.
Wie kann A nun reagieren?
Bei einem anerkannten Pflegegrad: Warum wird dann die Leistung dennoch abgelehnt? Geht das überhaupt?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
Keine Leistungen trotz Pflegegrad 2
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/pflegegrad-2/?CID=DE_SEM_608242693.29594285339&gclid=EAIaIQobChMIyP7M_9Dr4QIVluJ3Ch3jqAcTEAAYASAAEgJHV_D_BwE&gclsrc=aw.ds
Auf jeden Fall erst ein mal beim MDK und der Krankenkasse (welche auch i.d.R. die Pflegekasse ist) nachhaken.
Das dürfte eigentlich nicht sein. Bei Pflegegrad 2 stehen finanzielle Leistungen zu. Notfalls Widerspruch, Klage.
Info RF:
Der Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF hat Anspruch auf eine Rundfunkbeitragsermäßigung und eine Telefongebührenermäßigung bei der Deutschen Telekom. In einigen Kommunen wird auch die Hundesteuer für ausgebildete Assistenzhunde, z.B. Blindenhunde, ermäßigt oder erlassen.
-- Editiert von Spejbl am 25.04.2019 18:27
Der MdK ist ja "nur" der Gutachter, entscheiden tut die Pflegekasse. Wenn schon ein Bescheid der Pflegekasse vorliegt, dann ist dagegen der Rechtsbehelf einzulegen. Das ergibt sich aber aus dem Bescheid, den der Betroffene erhalten hat. Und der MdK gibt immer das Gutachten ab, die Pflegekasse ist nämlich der Auftraggeber. Vielleicht mal einfach Standanfrage bei der Pflegekasse halten?
wirdwerden
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Wann war der Gutachter denn da? Mit einer Entscheidung der Pflegekasse ist im allgemeinen frühestens vier bis sechs Wochen nach dem Gutachtertermin zu rechnen. Ihr Gutachter legt aber den Pflegegrad nicht fest und nur auf die Aussage des Gutachters hin ist der Pflegegrad auch nicht anerkannt.
Abgesehen davon, falls es tatsächlich einen Bescheid gegeben hat, die Pflegekasse ist nicht verpflichtet, der Einschätzung des Gutachters zu folgen. Die Pflegekasse trifft die letztendliche Entscheidung und bezieht das Gutachten dabei ein. Geben aber die Befunde gegebenenfalls die Einschätzungen des Gutachter nicht wieder bzw bewertet die Pflegekasse das so, so bleibt einem nur der Widerspruch oder halt die Akzeptanz.
-- Editiert von fb367463-2 am 25.04.2019 22:21
https://www.barmer.de/blob/11102/ced642d0ccf7740b00b19d0e681a2723/data/vom-punktwert-zum-pflegegrad-7253ep.pdf
Naja, es gibt Bewertungskriterien bei der "Berechnung" des Pflegegrades. Kann man hier nachlesen. Um da ein umfassendes Bild zu haben, kommt der MDK zum Einsatz. Aber es ist schon ungewöhnlich, daß eine Pflegekasse dem MDK zuungunsten des Antragstellers nicht folgt.
Natürlich ist es so, daß die Pflegekasse i.d.R. auch die Krankenkasse ist. Damit liegen logischerweise auch andere relevante Daten schon vor.
Mit welcher Begründung kam die Ablehnung?ZitatSomit lehnte die KK sämtliche Leistungen ab, :
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