Anfrage bezüglich des Lebensunterhalts bei Ehegattennachzug

27. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513627-36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anfrage bezüglich des Lebensunterhalts bei Ehegattennachzug

Hallo,

ich bin deutscher Staatsbürger. Ich werde demnächst meine Freundin aus Japan heiraten, mit der ich auch zusammen wohne. Ich weiß, dass die Ausländerbehörde bei Familiennachzug von deutschen Staatsbürgern angeblich keine Lohnnachweise benötigt.
Angenommen jedoch sie würden trotzdem darauf bestehen, dass ich Nachweise einreichen muss, würde dann mein Einkommen ausreichen?
Nettolohn: 2006 Euro
Miete: 858 Euro warm.
Strom und Internet muss ich noch dazu selbst bezahlen: ca. 100 Euro insgesamt.
Wohnfläche haben wir insgesamt 70 Quadratmeter.

Ich möchte später so wenig Überraschungen erleben, wie möglich.
Deswegen wäre ich dankbar, wenn die Frage beantwortet werden kann.
Vielen Dank.

-- Editiert von fb513627-36 am 27.04.2019 19:38

-- Editiert von fb513627-36 am 27.04.2019 19:56

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Beim Zuzug zu deutschen Staatsangehörigen spielt die Sicherung des Lebensunterhalts keine Rolle. Der Zuzug würde auch genehmigt werden, wenn es sich um einen Hartz4-Empfänger handeln würde. Auch die Größe der Wohnung ist uninteressant.

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#2
 Von 
fb513627-36
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Beim Zuzug zu deutschen Staatsangehörigen spielt die Sicherung des Lebensunterhalts keine Rolle. Der Zuzug würde auch genehmigt werden, wenn es sich um einen Hartz4-Empfänger handeln würde. Auch die Größe der Wohnung ist uninteressant.


Vielen Dank für die Antwort. Allerdings frage ich auch aus reinem Interesse. Wäre mein Einkommen ausreichend, wenn ich kein EU-Staatsangehöriger wäre?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Das Einkommen wäre sicher ausreichend, egal woher der Partner kommt. Es gibt nur keine Zuschüsse wie Wohngeld o.ä..

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Es gibt nur keine Zuschüsse wie Wohngeld o.ä..
Frage: Es besteht kein Anspruch auf Wohngeld? Ich kenne das anders.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb515582-51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Das stimmt so aber nicht. Wenn du in Deutschland heiraten möchtest brauchst du eine Verpflichtungserklärung für ein Heiratsvisum und da spielt dein netto Gehalt deine Miete und deine Darlehen schon eine Rolle. Bin gerade auch in dieser Situation und habe schon nachgefragt. Mit Hartz 4 würde es unmöglich sein.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Bitte für deine neue Problematik einen neuen Beitrag mit deinen Fragen einstellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MichaFL
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/params_E1221292809/936335/Merkblatt%2520Verpflichtungserkl%25C3%25A4rung%2520Stand%2520Juli%25202018.pdf&ved=2ahUKEwiphMKwwcriAhUMDOwKHQi2D70QFjAAegQIAhAB&usg=AOvVaw23-LYtITeubhAdeLO9L7Jf

Hier sind die Berechnungsgrundlagen falls es dich noch interessiert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb513627-36):

ich bin deutscher Staatsbürger. Ich werde demnächst meine Freundin aus Japan heiraten, mit der ich auch zusammen wohne. Ich weiß, dass die Ausländerbehörde bei Familiennachzug von deutschen Staatsbürgern angeblich keine Lohnnachweise benötigt.

Für Einreise und Aufenthalt deutscher Staatsangehöriger ist die Ausländerbehörde überhaupt nicht zuständig.

Wenn die japanische Freundin zwecks Heirat mit einem Deutschen nach Deutschland ziehen will, ist das aber kein "Familiennachzug von deutschen Staatsbürgern" - sondern einer einer japanischen Staatsangehörigen.

Die braucht, um zwecks Heirat nach Deutschland einreisen zu dürfen, ein entsprechendes Visum. Das will auch das Standesamt sehen, sonst kann die Heirat nicht stattfinden. (Man sollte aber prüfen, ob der Aufenthaltstitel eines Japaners nach der Einreise nachträglich in Deutschland geändert werden kann, bei manchen Staatsangehörigkeiten - USA z.B. - geht das. Die Ausländerbehörde gibt Auskunft.)
Zitat:

Angenommen jedoch sie würden trotzdem darauf bestehen, dass ich Nachweise einreichen muss, würde dann mein Einkommen ausreichen?
Nettolohn: 2006 Euro
Miete: 858 Euro warm.
Strom und Internet muss ich noch dazu selbst bezahlen: ca. 100 Euro insgesamt.
Wohnfläche haben wir insgesamt 70 Quadratmeter.

Ich möchte später so wenig Überraschungen erleben, wie möglich.
Deswegen wäre ich dankbar, wenn die Frage beantwortet werden kann.


Als erstes einmal zwei verschiedene Dinge unterscheiden:

1. Familiennachzug. Das ist: der Nachzug eines Familienmitglieds, also hier z.B. der Ehefrau, aus dem Ausland zu ihrem deutschen Familienangehörigen, hier dem deutschen Ehemann.

Dabei wird kein Nachweis eines ausreichenden Einkommens verlangt, dafür aber der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse etc.pp.
(Zum Einlesen: https://www.lsvd.de/recht/ratgeber/auslaenderrecht/auslaenderrecht.html#c11186)

2. Einreise zum Zweck der Heirat.

Völlig andere Baustelle. Dafür ist ein Visum erforderlich, und auch der Nachweis, daß der Lebensunterhalt gesichert ist und keine Sozialleistungen nötig werden.

Das beschriebene Einkommen sollte locker dafür ausreichen, aber auch da gilt: die Ausländerbehörde fragen. Die sagt einem auch gleich, ob die Japanerin ein Visum braucht oder ob sie visafrei einreisen kann (können Japaner für touristische und Geschäftszwecke) und dann hier in Deutschland ihren Aufenthaltstitel entsprechend ändern kann.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb515582-51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das sind zwei paar Schuhe, aber das Einkommen würde beispielsweise bei meiner Ausländerbehörde nicht ausreichen, Miete und Nebenkosten zu hoch, macht auch jede Ausländerbehörde nach eigenem Ermessen, habe mich schon beraten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 1506x hilfreich)

Man sollte die Voraussetzungen für eine Visum zum Ehegattennachzug nicht mit denen für eine Heiratsvisum vermischen. Ob das Einkommen reicht, hängt aber auch davon ab, ob die Ehefrau oder die Verlobte ein Visum beantragt.

Wenn eine Ehefrau nach Deutschland zieht, gibt es bereits einen Rechtsanspruch auf Steuervorteile als Ehepaar, evtl. auf Mitversicherung bei der GKV, ... Das wird natürlich einberechnet. Ehepartner haben einen gegenseitigen Anspruch auf Unterhalt. Wenn die Ehefrau zu ihrem ausländischen Mann nach Deutschland zieht, dann muss man nur nachweisen, dass das Einkommen bei Nutzung aller rechtlichen Vorteile für Ehepaare (Steuerrecht, Sozialrecht) für ein Leben auf mindestens Hartz-IV-Niveau reicht.

Wenn eine Verlobte nach Deutschland zieht, gibt es noch keinerlei Rechtsansprüche der Partner gegeneinander und keine Ansprüche auf (sozial-)staatliche Vorteile. Die Verpflichtungserklärung soll den Unterhalt bis zur Hochzeit abdecken können, aber auch Sicherheit bieten für den Fall, dass die Hochzeit platzt und die Verlobte trotzdem in Deutschland bleibt. Hier können die Kosten massiv höher sein.

Deshalb muss die Ausländerbehörde bei einem Heiratsvisum das Risiko individuell einschätzen. Das kann dann auch so ein simple Berechnung sein, wie teuer eine mögliche Abschiebung z.B. nach Japan werden kann (oder in die Ukraine oder die Türkei). Aber auch die Einschätzung, wie groß die Verlockung für die Betroffene sein könnte, trotz geplatzter Hochzeit irgendwie in Deutschland bleiben zu wollen.

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