Warenkreditbetrug Zeuge

28. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
elisa35
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Warenkreditbetrug Zeuge

Ich Wende mich an dieses Forum in der Hoffnung auf ein paar Antworten.

Ich habe gestern eine Vorladung als Zeuge im Fall Warenkreditbetrug bekommen.

Ich weiß absolut nicht um was es sich handelt.
Es steht nur der Ort wo es angeblich passiert sein soll und das Datum 15.12.2018 mehr weiß ich nicht.

Ich weiß nur das ich an diesem Tag dort war,da gibt es real , Action ,Kik und dm.

Ich habe an diesem Tag dort nichts mit Ec Karte bezahlt. Bin gestern meine ganzen Kontoauszüge durchgegangen,online Banking,nichts zu finden.
Keine Lastschrift einfach nichts.
Auf meinem Konto hat sich nichts getan vom 14.12.18-17.12.18.
Ich habe einfach keine Ahnung was das soll,dieses Sache macht mir Bauchschmerzen da ich noch nie mit solchen Sachen zutun hatte.

Soll ich dahin zum Termin der ist am 2.5.19 oder soll ich morgen erstmal bei der Polizei anrufen ?

Mfg

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



46 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Soll ich dahin zum Termin der ist am 2.5.19 Sie sind ZEUGE. Das heißt:
1. Sie müssen dahin.
2. Ihnen wird strafrechtlich nichts vorgeworfen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
elisa35
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)


2. Ihnen wird strafrechtlich nichts vorgeworfen.

Warum muss ich dann dahin ? Das wundert mich doch sehr.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Warum muss ich dann dahin ? Das wundert mich doch sehr. Weil Sie ZEUGE sind. Falls Sie ernsthaft nicht wissen, was das ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Zeuge

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
elisa35
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Warum muss ich dann dahin ? Das wundert mich doch sehr. Weil Sie ZEUGE sind. Falls Sie ernsthaft nicht wissen, was das ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Zeuge


Ich weiß schon was ein Zeuge ist,nur verstehe nicht was es mit Warenkreditbetrug zutun haben soll.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wie genau Sie nun Zeuge geworden sind, kann hier auch keiner wissen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
elisa35
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.

Kann es aber sein das es doch was mit mir zu tun hat ? Was ich aber überhaupt nicht glaube.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Kann es aber sein das es doch was mit mir zu tun hat ? Erstens erinnern Sie sich keines Betruges, zweitens sind Sie nicht als Beschuldigte geladen - insofern kann man das wohl ausschließen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Da niemand von uns weiß was dort abgelaufen ist, kann auch niemand was dazu sagen.

Zitat:
Ich weiß schon was ein Zeuge ist,nur verstehe nicht was es mit Warenkreditbetrug zutun haben soll.


Das hat, wie bei jeder anderen Straftat auch, damit zu tun dass sie nach Ansicht der Polizei irgendetwas bezeugen können, also zur Aufklärung eines Sachverhaltes beitragen können.

Zitat:
Kann es aber sein das es doch was mit mir zu tun hat ?


Je nachdem um was es genau geht, kann man auch vom Zeugen zum Beschuldigten mutieren, ja. Da wir aber noch weniger als Sie wissen worum es genau geht, können wir halt nichts weiter dazu sagen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von elisa35):
nur verstehe nicht was es mit Warenkreditbetrug zutun haben soll.

Das wird sich wohl aus der Befragung ergeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
elisa35
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe gestern bei der Polizei angerufen. Mir wurde dort keine Auskunft erteilt.

Ich weiß einfach nicht ob ich der vorladung folgen soll ? Zumal ich überhaupt nicht weiß was mich dort erwartet.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß einfach nicht ob ich der vorladung folgen soll ?


Wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, haben sie gar keine Wahl. Dann besteht die Pflicht dort zu erscheinen und auszusagen. Verweigern dürften Sie die Aussage nur wenn sie entweder sich selbst oder einen nahen Verwandten einer Straftat belasten müssten, durch eine wahrheitsgemäße Aussage. Dort erscheinen müssen sie aber trotzdem.

Zitat:
Zumal ich überhaupt nicht weiß was mich dort erwartet.


Das kann durchaus so gewollt sein, damit man sich nicht mit anderen Zeugen oder Beschuldigten absprechen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von elisa35):
Ich habe gestern bei der Polizei angerufen. Mir wurde dort keine Auskunft erteilt.

Das ist auch nicht üblich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
elisa35
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt...

Nein,ist keine Ladung der Staatsanwaltschaft .

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nein,ist keine Ladung der Staatsanwaltschaft . Ja und? Es geht darum, ob der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zu Grunde liegt, nicht, ob Sie direkt zur StA geladen werden. Steht etwas davon in der Ladung? Siehe hier: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/vorladung-durch-polizei/

-- Editiert von muemmel am 01.05.2019 14:53

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Nein,ist keine Ladung der Staatsanwaltschaft .


Von einer Ladung der StA [§ 161a StPO ] habe ich auch nicht gesprochen.

Sondern von einer polizeilichen der ein Auftrag der StA zu Grund liegt [§ 163, Abs. 3 StPO ]

In beiden Fällen sind Zeugen zum Erscheinen verpflichtet. Selbst wenn es aktuell noch keine Ladung iSd. § 163, Abs. 3 sein sollte, wird eine solche mit großer Sicherheit folgen, wenn man der jetzigen Ladung keine Folge leistet.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
elisa35
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich werde auf jeden Fall zu der vorladung hingehen.

Bin nur tierisch nervös,da ich nicht mal einen Schimmer habe worum es geht.
Ich weiß werde es morgen erfahren,trotzdem finde ich die ganze Sache dubios.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
elisa35
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hätte noch eine Frage an die erfahrenen hier im Forum.

Da ich noch nie als Zeuge vorgeladen war, würde ich gerne wissen wie verhalte ich mich am besten ?
Bin ziemlich nervös schon.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Da gibt es nur eine Alternative: Sie beantworten die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß. Nur wenn Sie sich durch die Beantwortung der Fragen selbst (oder einen nahen Angehörigen) belasten würden, dürfen Sie die Aussage verweigern (jedoch nicht lügen)

Falls (rein theoretisch) der Beamte im Laufe der Vernehmung erklärt, dass Sie nunmehr vom Zeugen zum Beschuldigten mutiert sind, dürfen Sie die Aussage komplett verweigern.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
elisa35
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

So ich war bei der Vernehmung.

Ich dachte ich höre nicht richtig,Ich habe angeblich ein Paket angekommen auf eine Person die in unserem Haus überhaupt nicht wohnt.

Es soll sich auch angeblich um meine Unterschrift handeln.
Naja mal schauen was bei der Sache raus kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Es soll sich auch angeblich um meine Unterschrift handeln.


Konnte man Ihnen die Unterschrift dort nicht zeigen??

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
elisa35
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Doch,nur ich konnte nicht bestätigen das es meine Unterschrift ist.

Da die Unterschriften ja immer so komisch bei den Paketboten aussehen.

Das dubiose ist,das diese Person an die das Paket sein sollte es bei uns überhaupt im Haus nicht gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

dann müsste man Ihnen ja erklärt hat, wie man gerade auf Sie gekommen ist.
Rhein hypothetisch: Wenn ich im hiesigen Einkaufszentrum ein Paket angenommen und unterschrieben hätte, so wäre man ja nicht auf mich gekommen. Sie haben ja eigenen Angaben nach nichts dort bezahlt, so dass man darüber auf Sie hätte kommen können.

Zitat (von elisa35):
ur ich konnte nicht bestätigen das es meine Unterschrift ist.
Also haben Sie das Paket angenommen? Sonst hätten Sie ja recht sicher sagen können, dass es eben nicht Ihre ist.

Zitat (von elisa35):
Das dubiose ist,das diese Person an die das Paket sein sollte es bei uns überhaupt im Haus nicht gibt.
Das ist nicht all zu dubios, sondern ein Grundpfeiler im Warenbetrug.

Zitat (von elisa35):
Ich dachte ich höre nicht richtig,Ich habe angeblich ein Paket angekommen auf eine Person die in unserem Haus überhaupt nicht wohnt.
Das wäre dann vermutlich der späteste Zeitpunkt gewesen, sich (vorerst) nicht weiter in der Sache zu äußern ;)
Oder zumindest nur mit Bedacht. Ich halte Schilderung (siehe oben) für ggf. Nachteilig für Sie.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Sonst hätten Sie ja recht sicher sagen können, dass es eben nicht Ihre ist.


Ich vermute mal, dass sie das im Umkehrschluss damit sagen will.

@elisa35

Ansonsten ist Dezember 2018 ja nun auch noch nicht so mega lange her. Sie müssten sich doch eigentlich erinnern, ob sie irgendein Paket für irgendeine Person angenommen haben?! Und auch, was Sie mit dem Paket dann gemacht haben.

Das ganze würde dann erstmal nach Betrug durch den Zusteller riechen. Es gibt natürlich noch andere Möglichkeiten. Auch welche, bei denen Sie rechtlich gesehen nicht sonderlich gut aussehen würden.

Hat der Polizist was dazu gesagt, ob man den Zusteller schon vernommen hat, und was der gegebenenfalls ausgesagt hat?

Was hat der Polizist jetzt bezüglich Ihnen gesagt, wie es weitergeht?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.05.2019 18:53

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
elisa35
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Das habe ich nicht nachgefragt ob man den Zusteller schon befragt hat.

Es war auch nicht der 15.12.18 wie auf dem Brief sondern der 3.1 19. Wurde mir heute gesagt.

Ich nehme öfters Pakete für Nachbarn an und noch nie war irgendwas. Deshalb würde ich direkt das Paket ablehnen für einen fremden ein Paket anzunehmen.

Der Polizist hat nur gesagt das es erstmal für mich erledigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von elisa35):

Der Polizist hat nur gesagt das es erstmal für mich erledigt ist.


Klar, kann sein. Oder als nächstes kommt der Strafbefehl/die Anklage. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren würde ich mir zumindest immer Akteneinsicht bzw. direkt anwaltliche Vertretung holen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren würde ich mir zumindest immer Akteneinsicht bzw. direkt anwaltliche Vertretung holen.

Derzeit ist man erst mal nur Zeuge ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
elisa35
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hoffe es kommt nicht dazu.

Aber wenn es doch keine Person bei uns mit dem Namen gibt ,dann müsste die Sache doch klar sein,oder ? Ich kann ja nicht für unbekannt Paket angenommen haben. Vielleicht existiert dieses Person überhaupt gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):


Klar, kann sein. Oder als nächstes kommt der Strafbefehl/die Anklage.


Vorher müsste es dann erstmal eine Beschuldigtenvernehmung geben. Bisher war es eine zeugenschaftliche Vernehmung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat (von elisa35):
Ich hoffe es kommt nicht dazu.

Aber wenn es doch keine Person bei uns mit dem Namen gibt ,dann müsste die Sache doch klar sein,oder ? Ich kann ja nicht für unbekannt Paket angenommen haben. Vielleicht existiert dieses Person überhaupt gar nicht.


Naja, es kann -rein theoretisch- ja auch so sein:

"Meier" bestellt bei einem Versandhandel irgendetwas auf den Namen "Müller" unter der eigenen Wohnanschrift. Einen Müller gibt es aber unter dieser Wohnanschrift nicht.

Am Tag der Zustellung klebt Meier unten an die Haustür einen Zettel mit der Aufschrift "Paket für Müller bitte im 1. Stock bei Meier abgeben"

Und schon haben wir eine Situation wie die jetzt vorliegende. Ein Paket für irgendeinen unbekannten Müller das von Meier angenommen wurde und dessen weiterer Verbleib ungeklärt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
elisa35
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hoffe mal das Thema ist für mich erledigt.

Ich weiß ganz genau ich habe kein Paket für diesen Herren angenommen.

Wenn ich Pakete annehme dann holen es die Nachbarn persönlich ab oder ich bringe es vorbei.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12