ZVS Aufhebung der Gemeinschaft Insolvenzverwalter

2. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
LevKaan2002
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
ZVS Aufhebung der Gemeinschaft Insolvenzverwalter

Derzeit steht ein Termin für eine Zwangsversteigerung fest. Die Versteigerung geht von dem Insolvenzverwalter meiner Freundin!!! hervor.
Im Grundbuch wahr in Ihrem Anteil das Finanzamt Eingetragen. Sorry wenn es durcheinander Lesen lässt weiss auch nicht wie es sonst einordnen soll. Daher meine Frage:

ist es eine Teilungsversteigerung oder eine Gesamte Zwangsversteigerung? wobei ich mit dem gleichen Anteil meiner Freundin im Grundbuch drine bin und auch den gleiche erlös mit erhalte?

Was würde mit dem Bereits getilgten Darlehen passieren? in den Letzten 5 Jahren bediente ich die Bank alleine. Würde ich den Anteil erhalten? da ich es Alleine Bezahle.

Vielen Dank schonmal an eure Hilfen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von LevKaan2002):
Sorry wenn es durcheinander Lesen lässt weiss auch nicht wie es sonst einordnen soll.
Man kann seine Texte auch an anderer Stelle vorschreiben und sich um verständliche Darstellung bemühen.

Zitat (von LevKaan2002):
Was würde mit dem Bereits getilgten Darlehen passieren?

Nichts, da es ja bereits getilgt ist.
Vom Versteigerungserlös muss also zur Ablösung nichts mehr abgezweigt werden.

Berry

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#2
 Von 
LevKaan2002
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Weitere Frage Währe:
wenn ich die immobilie Selbst ersteigere, könnte der IsoV. oder das Finanzamt die Versteigerung nicht Akzeptieren/Ablehnen?

zum Darlehen, wahr Ja die Frage ob ich die geleisteten Summe vom Darlehen zurück erstattet bekomme vom Erlös? weil das schon eben mal 60 x 1550 Monat Währen 93000€ als Darlehens Rückzahlung währen. Die ich nachbelegbar alleine Gezahlt habe da meiner Freundin von der Bank gekündigt wurde! und Sie Insolvenz ist.

Wie sieht es mit der Grunderwerbsteuer aus? ich würde ja nur den Hälftigen Anteil ersteiegern und gesamt Eigentümer werden. Müsste ich das Gesamte Haus Bezahlen? und die Gesamte Grunderwerbsteuer? oder in meinem Fall: Bak Darlehen bleibt bestehen und meine eigene Hälfte auch. Es wird nur ein Teil als Grunderwerbsteuer errichtet?


-- Editiert von LevKaan2002 am 03.05.2019 08:13

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#3
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Insgesamt gesehen muss auch ich sagen, dass der gesamte Sachverhalt sehr konfus ist.
Aber, der InsoVerwalter wird wohl nicht die Zwangsversteigerung beantragt haben, da dieser ja kein Gläubiger ist, welchem man gegenüber die Zwangsverteigerung zu dulden hat. Hier wird wohl die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung) beantragt worden sein. In das geringste Gebot, wenn das die einigste Belastung ist, kommt noch das Finanzamt, welches wohl ganz offensichtlich eine Sicherungshypothek am Anteil der Eigentümerin hat.
Selbstverständlich kann der Miteigentümer das Grundstück ersteigern. Hier würde wohl GESt anfallen, aber das ist ne steuerrechtliche Frage, besonders dann, wenn man im Prinzip seinen eigenen Anteil ersteigert.
Bzgl. des zurückgezahlten Darlehens ist das eine Frage zwischen beiden Beteiligten. Das Darlehen hat nichts mit der Teilungsversteigerung zu tun.
Wenn also nur ein Eigentümer das Darlehen bezahlt hat, jedoch beide Darlehensnehmer waren, dass ist die Forderung (im Prinzip zur Hälfte) auf den einen Darlehensnehmer übergegangen (§ 426 Abs. 2 BGB ).

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#4
 Von 
LevKaan2002
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wollte das ganze geschehen hier nicht Aufschildern, weil es zu lange währe. Aber:
meine Lebenspartnerin (nicht verheiratet) musste wegen hinzugeschätzter Steuerschuld von 325.000€ insolvenz melden. Das ganze vor 5 Jahren nach dem alten Insolvenzrecht. Das FA. Lies nicht Locker und Wollte Sie vorbestrafen. Das ganze vor Gericht, und Urteil 90 Tagessätze, laut isoV. ca. 10.000€ Die nicht in die Restschuldbefreiung fällt.
FA leitete die Teilungsversteigerung in die Wege Gutachten der Immobilie 650.000€ Ihr Anteil die Hälfte wobei noch die Bank da wahr und diese Ihr Darlehen von 320.000€ vom Erlös haben wollte. Teilungsversteigerung zurückgezogen.
Nun der insoV. der genau das was du schriebst, Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft(kann mit dem Begriff nichts Anfangen) Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung? in die Wege Leitete, der Termin steht auch nun Fest.
einen Deal ohne die Gesamtforderung zu erhalten will das FA nicht akzeptieren. Rechnerisch sehe ich das auch zu Viel?
320.000 Bank
325.000 FA (1/2 Anteil Lebenspartnerin)
325.000 Mein 1/2 Anteil. (bin ich hier bei der denk weise Richtig?)
950.000€ für eine Immobilie die Jetzt ein gutachten von 680.000€ hat.

Grunderwerbsteuer habe ich Herausgefunden erst Gradige Verwandschaften, sowie Lebenspartner/-in Keine Steuer Paragraph xxx
Die Bank will mir das Darlehen weiterhin gewähren.
Beide Wahren Darlehensnehmer, jedoch musste Sie wie oben Beschrieben Insolvenz melden. Ich Zahlte seid dem Pünktlich die Raten.

zu dem Steht im Schreiben der Termins Verkündung, Forderung anderer zu melden? sind da Sachen die von mir alleine bezahlt wurden auch gemeint? bsp: Photovoltaikanlage? Küche? Erdwärmepumpe? Kamin?

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#5
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Also es würde sehr helfen, wenn Sie in ganzen Sätzen schreiben, die man dann versteht.
Bestrafen nach dem StGB tut nicht das Finanzamt, sonder wohl eher das Strafgericht.
So wie ich den Sachverhalt verstehe, hatte das FA bereits eine normale Vollstreckungsversteigerung eingeleitet. Das war wohl ungünstig, da die Sicherungshypothek lediglich am Anteil der Frau lastete. Wenn ich FA wäre, hätte ich das so auch nicht versteiert. Darauf bietet kein *******.
Auch habe ich das jetzt so gelesen, dass die finanzierende Bank noch eine Grundschuld im Grundbuch hat? Sie müssen wissen, dass für das Versteigerungsgericht lediglich die Grundbuchlage zählt, nicht ob dahinter noch ein Darlehen steht. Für das Finanzamt dürfte dann aber ein Löschungsanspuch gem. § 1179a BGB bestehen, sollte die Grundschuld im Rang vorgehen
Was genau ist jetzt aber das Problem?

Bzgl. der Anmeldungen ist gemeint, dass jemand der Forderungen gegen die Grundstückseigentümer hat, diese anzumelden. Dabei geht es um die Rangfolge von Rechten gem. § 10 ZVG .

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#6
 Von 
LevKaan2002
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die infos, nun bin ich zum Thema noch ein paar Fragen gestossen.
Die Bank hat eine Grundschuld im Rang 1
Das FA eine Zwangssicherungshypothek Rang 2
weiteres FA eine Zwangssihcerungshypothek Rang 3 (bereits getilgt! Belege liegen mir vor habe ich lediglich nicht aus dem Grundbuch Löschen lassen.)

einige infos besagen, das bei dieser Art der Versteigerung der Verkehrswert beim Verfahren beginnt, und die Grundschuld, bestehen bleibt?
in unserem bsp. 68.000€ Wert der immobilie.
Versteigerungsbeginn 70%= 47.600€
Grundschuld mit 15% der Bank 32.000€

dan würde es bei der Aussage doch bedeuten 47.600+32.000€ =79.600€ Gebotsbeginn? für eine immobilie die ja 68.000€ Wert ist?
vor allem werden dann die Zwangshypotheken gelöscht? oder bleiben diese auch eingetragen?
oder liegt diese Aussage falsch?
Vielen Dank

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