Verein kein Widerrufsrecht?

6. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
E.Schneider
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Verein kein Widerrufsrecht?

Hallo, wir waren für unseren Verein auf der Suche nach einer Buchhaltungssoftware.
Bei einer Software (Onlineprogramm), die wir testen wollten, wurde uns am Telefon die Software "verkauft".
(Wir wurden leider überrumpelt)
Nach dem Telefonat konnten wir die Software benutzen und merkten, dass sie absolut nicht zu uns passt und auch unsicher scheint.
Wir werden diese Software also nicht benutzen.
Haben wir als Verein denn noch ein Widerrufsrecht wegen Vertrag am Telefon oder gilt das nur für Verbraucher?
Danke für eure Hilfe.

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von E.Schneider):
Haben wir als Verein denn noch ein Widerrufsrecht wegen Vertrag am Telefon oder gilt das nur für Verbraucher?
Danke für eure Hilfe.

Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Nutzungsbedingungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9304x hilfreich)

Nur für Verbraucher ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Nur für Verbraucher ...

Lexware bietet einen Widerruf / Rückgabe bis zu 30 Tage an ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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