Bei Immobilienverkauf von Makler ausgetrickst

9. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.05.2019 12:20:52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Immobilienverkauf von Makler ausgetrickst

Hallo,
wir haben vor kurzem unsere Wohnung über die Maklerin ++++++++++ verkauft. Sie hatte uns nach ihrer Einschätzung einen Käufer für unsere Wohnung für einen guten Preis von 430000€ vermittelt. Alles war nach dem Verkauf auch gut, bis wir erfahren haben, dass unsere Wohnung für mehr als 100000€ zu günstig veräußert wurde. Wir waren damals im Ausland und hatten auf unsere Maklerin vertraut. Durch nachhaken haben wir jetzt auch herausgefunden, dass der Käufer neben der Maklergebür einen Betrag von 40000€ an unsere Maklerin gezahlt hat. Ist so ein Vorgehen rechtens? Die Auskunft haben wir nach Druck auf den Käufer bestätigt bekommen. Was kann man in so einem Fall machen? In unseren Augen ist so etwas Betrug. Was können wir Rechtlich in die Wege leiten?

Grüße
Martina Müller

-- Editiert von martina.mueller am 09.05.2019 22:18

-- Editiert von Moderator am 11.05.2019 21:25

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von martina.mueller):
Was kann man in so einem Fall machen?

Als allererstes die Angelegenheit mal nüchtern betrachten.

Der Kaufvertag kam zwischen euch und den Käufern zu Stande. Ihr hättet nicht so preisgünstig verkaufen müssen.
Zitat (von martina.mueller):
bis wir erfahren haben, dass unsere Wohnung für mehr als 100000€ zu günstig veräußert wurde.
Diese Information hättet ihr euch auch vor dem Verkauf holen können (holen müssen?).

Zitat (von martina.mueller):
und hatten auf unsere Maklerin vertraut.
Erkläre "unsere". Das steht für mich im Widerspruch zu
Zitat (von martina.mueller):
dass der Käufer neben der Maklergebür


Zitat (von martina.mueller):
einen Betrag von 40000€ an unsere Maklerin gezahlt hat. Ist so ein Vorgehen rechtens?
Es hat einen Beigeschmack, da bin ich ganz bei Dir. Aber die Zahlung an sich wird wohl rechtens sein. Du meinst aber vermutlich was anderes.
Ob die Maklerin bewusst und schuldhaft zu eurem Nachteil agiert hat, kann ich aus den vorhandenen Informationen nicht ableiten.

Zitat (von martina.mueller):
Was können wir Rechtlich in die Wege leiten?
Die Maklerin auf Schadenersatz verklagen. Das ist die Möglichkeit ohne Bewertung von Sinn oder Unsinn.

Gegen den Käufer und somit den Vertrag anzugehen halte ich für sinnlos. Auch von Dir fehlt in Richtung Käufer jeder Hinweis.

Berry

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von martina.mueller):
bis wir erfahren haben, dass unsere Wohnung für mehr als 100000€ zu günstig veräußert wurde.
Wie kann das denn sein? Der Maklerin habt ihr welchen Auftrag gegeben? WAS sollte sie für euch tun? WAS steht im Maklervertrag ?
Zitat (von martina.mueller):
dass der Käufer neben der Maklergebür einen Betrag von 40000€ an unsere Maklerin gezahlt hat. Ist so ein Vorgehen rechtens?
Ja, das darf der Käufer machen.
Zitat (von martina.mueller):
Die Auskunft haben wir nach Druck auf den Käufer bestätigt bekommen
Ihr habt eine Maklerin beauftragt und dann hinterher Druck auf den Käufer ausgeübt? Ganz toll. :zoff:
Zitat (von martina.mueller):
In unseren Augen ist so etwas Betrug.
Was soll Betrug sein?

Wichtig ist: Was steht im Maklervertrag?
Es ist egal, wie die Maklerin heißt. Spielt absolut keine Rolle hier. Die Namensnennung kann uU auf dich zurückschlagen, ganz gewaltig sogar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119628 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von martina.mueller):
bis wir erfahren haben, dass unsere Wohnung für mehr als 100000€ zu günstig veräußert wurde.

Und welche potentiellen Käufer hätten diese Wohnung zu dem Preis gekauft? Hat man diese Aussagen schriftlich?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Eben, das ging mir auch durch den Kopf gerade. Natürlich kann sich jeder hinstellen und sagen "Für die Wohnung hättet Ihr aber locker 100.000 € mehr kriegen müssen...!". Am Ende braucht halt dann "nur" auch einen Käufer, der die Kohle in dieser Höhe auch hinblättert. Wird der nicht gefunden...tja, dann....

Auf dem Papier oder gar noch im Nachhinein ist immer gut Eier legen, sagt der Volksmund. Sie haben die Wohnung zu einem Preis verkauft, der Ihnen zu dieser Zeit gut gefallen hat. Jetzt "nachzukarten" ist sowas von sinnlos.

Die können natürlich der Maklerin auf den Zahn fühlen, wenn Sie sich danach fühlen oder auch gleich Anzeige erstatten - aber ob das wirklich zu was führt?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Man müsste ja sehen, wie eventuelle Vergleichswohnungen angeboten werden. Zudem müsste es ja ersichtlich sein, mit welchem Preis die Maklerin ins Rennen gegangen ist und ob sie mit dem Preis deutlich runtergegangen ist. Niemand zahlt einfach so 40 TEUR an eine Maklerin, das würde ich auch seltsam finden. Allerdings profitiert die Maklerin ja, wenn der Preis so hoch wie möglich ist. Aber die Einbuße dürfte dann wohl niedriger sein als der Mehrverdienst nebenbei ..

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#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Naja,
ich würde das mal trennen:
Wenn der Verkaufspreis vom Verkäufer abgenickt wurde, dann ist das so und fertig.

Wenn aber die Maklerin dann vom Käufer nochmal 40.000 EUR bekommt, wofür waren die denn ?
Klingt so wie:
Immobilie soll 480.000 EUR kosten, Käufer macht mit Maklerin aus, dass wenn er diese für 400.000 EUR erhält, er mit ihr die Ersparnis teilt ? Somit wäre der Verkaufspreis aber quasi 440.000 EUR gewesen und die Maklerin hätte die 40.000 EUR quasi "unterschlagen" ?

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