Hallo,
ich habe in einem Onlineshop etwas gekauft und mit Überweisung bezahlt. Der Onlineshop verkauft Tabakwaren
Im Shop gilt: "Kostenlose Lieferung ab 30€ (DE/AT)"
Ich habe am 06.05. die Überweisung getätigt. Am 07.05. hat der Verkäufer die Überweisung erhalten und die Ware losgeschickt.
Beim Bestellen wurde die richtige Adresse angegeben! In der Versandbestätigungsmail steht diese auch korrekt da.
Laut DHL konnte aber der Empfänger nicht ermittelt werden, obwohl die Adresse stimmt und am Briefkasten etc. auch alles passend ist und so wurde das Paket zurück zum Versender geschickt.
DHL gibt an, dass es zu einer Adressprüfung gekommen ist und die Adresse nicht identifiziert werden konnte, obwohl am selbigen Tag eine andere Bestellung von DHL zugestellt wurde mit der selben Anschrift.
Vielleicht wäre es sinnvoll zu erwähnen, dass es bei meiner Adresse einen Adresszusatz gibt und zwar eine Zimmernummer - diese wurde wie gesagt auch angegeben und steht auch auf den Briefkästen (sollte kein Problem sein das ausfindig zu machen)
Nun fordert mich der Onlineshop dazu auf die Rücksendekosten und Versandkosten für den erneuten Versand zu übernehmen.
Muss ich diese Kosten übernehmen? Kann ich im Notfall den Kaufvertrag widerrufen und mein Geld zurückfordern?
DHL: Empfänger konnte nicht ermittelt werden - Verkäufer fordert Rücksendekosten und erneute Versand
11. Mai 2019
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Frage vom 11. Mai 2019 | 16:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL: Empfänger konnte nicht ermittelt werden - Verkäufer fordert Rücksendekosten und erneute Versand
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 11. Mai 2019 | 23:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120328 Beiträge, 39874x hilfreich)
Wenn die Anschrift vollkommen korrekt war, also nicht der kleinste Fehler zu finden ist, dann ist dass das Problem des Verkäufers, denn der Zusteller ist der Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.
#2
Antwort vom 12. Mai 2019 | 00:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn die Anschrift vollkommen korrekt war, also nicht der kleinste Fehler zu finden ist, dann ist dass das Problem des Verkäufers, denn der Zusteller ist der Erfüllungsgehilfe des Verkäufers. :
Beim Onlineshop habe ich beim "Straße und Nr."-Feld meine Adresse mit Nummer und beim "Adresszusatz"-Feld habe ich "Zimmer XXXX" reingeschrieben. Wie bereits erwähnt ging bis jetzt jede andere Lieferung durch und bei Behörden gebe ich auch diese Adresse an und es wurde noch NIE als Unzustellbar deklariert.
Wie soll ich nun weiter vorgehen?
-- Editiert von fragesteller1105 am 12.05.2019 00:43
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