Endrenovierung nach 1/2 Jahr Mietzeit

12. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
claudilein
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Endrenovierung nach 1/2 Jahr Mietzeit

Hallo Zusammen,

ich bräuchte mal wieder Eure Einschätzung :)

Meine Tochter zieht nach 1/2 Jahr Mietzeit aus ihrer aktuellen Wohnung aus.

Nun hat Sie im Mietvertrag folgende Klausel (handschriftlich durch den Vermieter eingefügt) drin stehen:

Zitat:
Die Wohnung wurde vom Vormieter im ist Zustand übernommen und muss beim Auszug komplett gestrichen werden Color Sil (altweiß) egal vom Mietdauer.
Die Renovierung ist von einem Fachmann mit Absprache des Mieter durchzuführen.
(Auch vor den gesetzlichen Vorgaben).


Mietbeginn war Janurar 2019
Der Vormieter hat wohl bei Auszug frisch gestrichen.

Lt. meiner Tochter wurde die Klausel vom VM bei Vertragsunterzeichnung handschriftlich eingetragen.
Die Klausel wurde nicht verhandelt, sondern als "das muss noch rein" vorgegeben. (Achtung hörensagen! Ich war da nicht dabei ;) )

Jetzt steht der Auszug an und der VM möchte mindestens 800 Euro haben, damit Sie um die Renovierung herum kommt (Die Nachbarwohnung hätte wohl so viel gekostet und ihre wäre größer :augenroll: )

Dieses Geld würde sie sich gerne sparen. (ich ihr auch...)
Nach meiner Einschätzung ist die Klausel zumindest fragwürdig, wenn nicht gleich ganz ungülitig:
- Die Klausel wurde vom Vermieter vorgegeben.
- Es wird die Renovierung durch einen Fachmann vorgegeben (nicht einfach nur fachmännisch)
- Es wird Farbe und Marke vorgegeben.
- Mietdauer bei Auszug 6 Monate. Da sollte noch nix abgewohnt sein.
- Eine Kompensation für die Renovierungsvorgabe erfolgte nicht.

Mein Rat an meine Tochter wäre: Das so dem VM kommunizieren, besenrein übergeben, nix unterschreiben, 6 Monate warten und dann Kaution zurückfordern. Aber ich will sie ja nicht ins offene Messer schicken. Im Zweifel muss sie das auskämpfen und ausbaden...

Wie seht Ihr das?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen
Claudia


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das sehe ich genauso.

Die Klausel ist unwirksam und daher kann die Wohnung besenrein zurückgegeben werden.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6442 Beiträge, 2318x hilfreich)

Mir fällt auf, dass der jetzige Zustand nicht beschrieben wurde. Es wird aber genau darauf ankommen ob mehr als "normales Abwohnen" stattgefunden hat.
Die geforderten Schönheitsreparaturen (Farbe, Material, Fachmann) können natürlich nicht beansprucht werden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
claudilein
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für Eure Rückmeldungen.

Habe nochmal nachgehakt.
Schön, wenn alle Infos gleich so umfassend vom "Kind" reinkommen :bang:

Die Wohnung wurde unrenoviert übernommen.
Vereinbarung zwischen Vormieter und meiner Tochter war: Sie kriegt diverse Möbel für 50 Euro, dafür muss er nicht streichen.
Leider kann ich nicht sagen, welche vertraglichen Plichten der Vormieter bezgl. Endrenovierung hatte.

Angeblich (lt. VM) würde der Nachmieter ebenfalls unrenoviert übernehmen, gegen finanziellen Ausgleich.
Kontakt, wie auch beim Vormierter, immer nur über den VM, nie direkt... Irgendwie hat das ein "G'schmäckle" :neck:

Aktuell sieht es so aus, dass der ordentliche Kündigungstermin der 30.6. wäre, sie aber gerne früher raus gehen würde. Der Vermieter hat per Whatsapp die Kündigung zur Kenntnis genommen und Besichtigungstermine abgesprochen. Eine Nachmieterin wurde wohl gefunden, die ab 1.6. einziehen würde.

Für mich sieht das jetzt so aus, dass der Vertrag ganz regulär zum 30.6. endet. Bei Wohnungsübergabe zu diesem Datum ist die Endrenovierungsklausel ungültig. Wohnung kann besenrein übergeben werden.
Für Auszugsdatum 30.5. müsste ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Hier könnte der VM Ansprüche bezgl. Endrenovierung oder Auslöse stellen. Solange Töchterchen dem nicht zustimmt, bleibts beim 30.6.

Vorausgesetzt, sie kommt nicht nochmal mit weiteren Einzelheiten um die Ecke :augenroll: , liege ich da soweit richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Auch ich hoffe, dass hier nicht noch weitere relevante Informationen fehlen.

Zitat:
Vereinbarung zwischen Vormieter und meiner Tochter war


Ist der Text in der Ausgangsfrage alles, was dazu im Mietvertrag steht?

Zitat:
Sie kriegt diverse Möbel für 50 Euro, dafür muss er nicht streichen.


Und welchen tatsächlichen Wert hatten diese Möbel?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
claudilein
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry für die späte Rückmeldung.
Beruf, Haushalt und Familie haben Zeit und Aufmerksamkeit gefordert :)

Zitat:
Auch ich hoffe, dass hier nicht noch weitere relevante Informationen fehlen.

Hier mal der Mietvertrag:
https://drive.google.com/drive/folders/1H77cBsODTgqeUoBaN_YG1tiB2fpuH-lU?usp=sharing

Der Preis für die übernommenen Möbel war mMn angemessen.

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