Hallo Zusammen,
ich bräuchte mal wieder Eure Einschätzung
Meine Tochter zieht nach 1/2 Jahr Mietzeit aus ihrer aktuellen Wohnung aus.
Nun hat Sie im Mietvertrag
folgende Klausel (handschriftlich durch den Vermieter eingefügt) drin stehen:
Zitat:Die Wohnung wurde vom Vormieter im ist Zustand übernommen und muss beim Auszug komplett gestrichen werden Color Sil (altweiß) egal vom Mietdauer.
Die Renovierung ist von einem Fachmann mit Absprache des Mieter durchzuführen.
(Auch vor den gesetzlichen Vorgaben).
Mietbeginn war Janurar 2019
Der Vormieter hat wohl bei Auszug frisch gestrichen.
Lt. meiner Tochter wurde die Klausel vom VM bei Vertragsunterzeichnung handschriftlich eingetragen.
Die Klausel wurde nicht verhandelt, sondern als "das muss noch rein" vorgegeben. (Achtung hörensagen! Ich war da nicht dabei )
Jetzt steht der Auszug an und der VM möchte mindestens 800 Euro haben, damit Sie um die Renovierung herum kommt (Die Nachbarwohnung hätte wohl so viel gekostet und ihre wäre größer )
Dieses Geld würde sie sich gerne sparen. (ich ihr auch...)
Nach meiner Einschätzung ist die Klausel zumindest fragwürdig, wenn nicht gleich ganz ungülitig:
- Die Klausel wurde vom Vermieter vorgegeben.
- Es wird die Renovierung durch einen Fachmann vorgegeben (nicht einfach nur fachmännisch)
- Es wird Farbe und Marke vorgegeben.
- Mietdauer bei Auszug 6 Monate. Da sollte noch nix abgewohnt sein.
- Eine Kompensation für die Renovierungsvorgabe erfolgte nicht.
Mein Rat an meine Tochter wäre: Das so dem VM kommunizieren, besenrein übergeben, nix unterschreiben, 6 Monate warten und dann Kaution zurückfordern. Aber ich will sie ja nicht ins offene Messer schicken. Im Zweifel muss sie das auskämpfen und ausbaden...
Wie seht Ihr das?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen
Claudia