PM untersagt Weiterverkauf auf Ebay

13. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)
PM untersagt Weiterverkauf auf Ebay

Ich habe einige Artikel über PM erworben und bezahlt. Da ich aber zu viele gekauft hatte, Sparangebot wollte ich im ganzen 5 Stück über EBay verkaufen.

Am Wochenende habe ich ein Schreiben von PM erhalten, in dem man mir mitteilte, das im Rahmen eines Testkaufs man die Artikel erworben hätte und ich diese nicht über EBay hätte verkaufen dürfen. Mir wurde eine Frist von 24 Std gesetzt die restlichen Artikel aus dem Verkauf zu nehmen und den Nachweis zu erbringen das ich diese innerhalb der EU erworben habe und es kein Markenmissbrauch wäre. Eine weitere Frist für Belege und Stellungnahme wurde mir bis zum 17.05 gesetzt, ansonsten würde man mir mit einem Prozess kommen.

Ist das so richtig. Ich bin kein Vertriebspartner von PM.

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Wer oder was ist PM?

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#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wer oder was ist PM?


Peter Moosleitner´s Magazin, P*rimarkt, Peacemaker, Pfälzischer Merkur, Produktmanagement, Pressemitteilung oder auch eine amerikanische Band ;-)

Wie auch immer. Ich denke das es durchaus problematisch ist Neuware weiterzuverkaufen, nur weil man sich zuviel davon geholt hatte

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#3
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

PM International, Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel

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#4
 Von 
M.Maier123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

PM International ist ein sog. MLM Unternehmen. Diese Unternehmen untersagen i.d.R. den Onlineverkauf ihrer Produkte. Das könnte das Problem sein.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Ich denke das es durchaus problematisch ist Neuware weiterzuverkaufen, nur weil man sich zuviel davon geholt hatte


Von der Gefahr als gewerblicher Händler eingestuft zu werden mal abgesehen, ist das in der Regel vollkommen unproblematisch.

Zitat (von behnkek):
und ich diese nicht über EBay hätte verkaufen dürfen.


Haben die auch eine Rechtsgrundlage für Ihre Behauptung genannt?

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
Ist das so richtig. Ich bin kein Vertriebspartner von PM.
Ich sehe jetzt keinen Grund warum das verboten sein sollte.

Zitat (von ratlose mama):
Ich denke das es durchaus problematisch ist Neuware weiterzuverkaufen, nur weil man sich zuviel davon geholt hatte
Ja, das kann durchaus als gewerbliche Handlung ausgelegt werden. Hat aber nichts damit zu tun, dass PM den Weiterverkauf durch eine Privatperson würde verbieten können.

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#7
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Nein, ein Rechtsgrundlage wurde hier nicht genannt, nur das es laut AGB s nicht gestattet wäre. Bei Ebay sind aber diverse privat Händler die die Artikel verkaufen.

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#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
Bei Ebay sind aber diverse privat Händler die die Artikel verkaufen.
Das ist natürlich kein Argument. Es gibt auch eine ganze Menge Bankräuber. Dadurch erlange ich jedoch noch keinen Freibrief.

Zitat (von behnkek):
nur das es laut AGB s nicht gestattet wäre.
Dürfte mit ziemlicher Sicherheit hinfällig sein.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
Bei Ebay sind aber diverse privat Händler die die Artikel verkaufen
Entweder man ist Privatperson oder Händler. Einen Zwitter gibt es, in dieser Beziehung, nicht.

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#10
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

ich verkaufe als privat, hab kaum etwas zum verkaufen, und hier waren es im ganzen 5 Artikel, da kann man kaum von gewerblich sprechen.

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#11
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
ich verkaufe als privat, hab kaum etwas zum verkaufen, und hier waren es im ganzen 5 Artikel, da kann man kaum von gewerblich sprechen.
Auf die Anzahl kommt es nicht mal (zwingend) an. Man kann tausend Artikel verkaufen und privat Handeln, oder einen einzigen und das bereits gewerblich. Wurden die 5 im Paket verkauft, oder jeder in einer einzelnen Auktion.

Das ist aber zumindest aus Sicht der PM zweitrangig.

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#12
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

jeder einzeln

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#13
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
jeder einzeln
Das macht die Sache zumindest per se nicht besser. Aber das ist ohnehin ein Nebenkriegsschauplatz, der erst zur Debatte steht, wenn eine entsprechende Meldung ans FA erfolgt ist, oder eine Abmahnung in den Briefkasten flattert. Ob und inwieweit PM da agiert, wissen wir nicht.

Den PM die geforderten "Nachweise" zu erbringen ist also nicht zwingend die taktisch schlechteste Idee. Da muss man abwägen, ob man eher Prinzipienreiter ist, oder sich eben mit solchen Lappalien nicht rumschlagen will.

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#14
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Ich hab alle Kaufbelege geschmailt, in den AGB s habe ich nichts gefunden was den Verkauf bei EBay untersagt. Ich bin Endverbraucher und kein Vertriebspartner.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

5x identische Artikel, in Einzelauktionen, die zudem noch Neuware waren.

Das dürfte je nach Gericht extrem problematisch werden sich da noch als "privat" zu verkaufen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Aber kann der V erkauf ohne. Weiteres untersagt werden?

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#17
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
Aber kann der V erkauf ohne. Weiteres untersagt werden?
Nein. Siehe Antwort #5, #6, #8...

-- Editiert von Guruhu am 14.05.2019 10:31

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
Aber kann der V erkauf ohne. Weiteres untersagt werden?

Klar, sieht man doch, die haben es schon gemacht.

Relevanter ist die Frage, ob man sich daran halten muss bzw. ob die das durchsetzen könnten.

Da ist es dann schon relevant, wie man eingeteilt wird, ob es gewerblich oder privat ist.
Und wie gut die Nerven sind, wenn das Säbelrasseln richtig losgehen sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von M.Maier123):
PM International ist ein sog. MLM Unternehmen. Diese Unternehmen untersagen i.d.R. den Onlineverkauf ihrer Produkte. Das könnte das Problem sein.

Eine solche Untersagung ist nur eben so pauschal nicht möglich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Zitat (von behnkek):
ich verkaufe als privat, hab kaum etwas zum verkaufen, und hier waren es im ganzen 5 Artikel, da kann man kaum von gewerblich sprechen.
Auf die Anzahl kommt es nicht mal (zwingend) an. Man kann tausend Artikel verkaufen und privat Handeln

Kaum. Da wird man dann durchaus aufgrund der Menge als gewerblicher Verkäufer eingestuft.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
Aber kann der V erkauf ohne. Weiteres untersagt werden?

Nein. Nicht ohne weiteres.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von behnkek):
Aber kann der V erkauf ohne. Weiteres untersagt werden?

Klar, sieht man doch, die haben es schon gemacht.

Nein. Sie versuchen es lediglich. Untersagen kann es nur ein Gericht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von behnkek):
Ich hab alle Kaufbelege geschmailt, in den AGB s habe ich nichts gefunden was den Verkauf bei EBay untersagt. Ich bin Endverbraucher und kein Vertriebspartner.
^

Nur mal so am Rande:
AGB = allgemeine Geschäftsbedingungen = bereits Mehrzahl......
AGB s wären mehrere allgemeine Geschäftsbedingungen.

Sorry für OT

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Zitat (von behnkek):
Ich hab alle Kaufbelege geschmailt, in den AGB s habe ich nichts gefunden was den Verkauf bei EBay untersagt. Ich bin Endverbraucher und kein Vertriebspartner.
^

Nur mal so am Rande:
AGB = allgemeine Geschäftsbedingungen = bereits Mehrzahl......
AGB s wären mehrere allgemeine Geschäftsbedingungen.

Sorry für OT


Nein, AGB s, AGBs oder am besten noch AGB´s wären "allgemeine Geschäftsbedingungens". Diesen Augenkrebs gibt es im Deutschen generell nicht.

-- Editiert von Guruhu am 16.05.2019 15:38

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