Ich habe einige Artikel über PM erworben und bezahlt. Da ich aber zu viele gekauft hatte, Sparangebot wollte ich im ganzen 5 Stück über EBay verkaufen.
Am Wochenende habe ich ein Schreiben von PM erhalten, in dem man mir mitteilte, das im Rahmen eines Testkaufs man die Artikel erworben hätte und ich diese nicht über EBay hätte verkaufen dürfen. Mir wurde eine Frist von 24 Std gesetzt die restlichen Artikel aus dem Verkauf zu nehmen und den Nachweis zu erbringen das ich diese innerhalb der EU erworben habe und es kein Markenmissbrauch wäre. Eine weitere Frist für Belege und Stellungnahme wurde mir bis zum 17.05 gesetzt, ansonsten würde man mir mit einem Prozess kommen.
Ist das so richtig. Ich bin kein Vertriebspartner von PM.
PM untersagt Weiterverkauf auf Ebay
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wer oder was ist PM?
ZitatWer oder was ist PM? :
Peter Moosleitner´s Magazin, P*rimarkt, Peacemaker, Pfälzischer Merkur, Produktmanagement, Pressemitteilung oder auch eine amerikanische Band ;-)
Wie auch immer. Ich denke das es durchaus problematisch ist Neuware weiterzuverkaufen, nur weil man sich zuviel davon geholt hatte
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PM International, Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel
PM International ist ein sog. MLM Unternehmen. Diese Unternehmen untersagen i.d.R. den Onlineverkauf ihrer Produkte. Das könnte das Problem sein.
ZitatIch denke das es durchaus problematisch ist Neuware weiterzuverkaufen, nur weil man sich zuviel davon geholt hatte :
Von der Gefahr als gewerblicher Händler eingestuft zu werden mal abgesehen, ist das in der Regel vollkommen unproblematisch.
Zitatund ich diese nicht über EBay hätte verkaufen dürfen. :
Haben die auch eine Rechtsgrundlage für Ihre Behauptung genannt?
Ich sehe jetzt keinen Grund warum das verboten sein sollte.ZitatIst das so richtig. Ich bin kein Vertriebspartner von PM. :
Ja, das kann durchaus als gewerbliche Handlung ausgelegt werden. Hat aber nichts damit zu tun, dass PM den Weiterverkauf durch eine Privatperson würde verbieten können.ZitatIch denke das es durchaus problematisch ist Neuware weiterzuverkaufen, nur weil man sich zuviel davon geholt hatte :
Nein, ein Rechtsgrundlage wurde hier nicht genannt, nur das es laut AGB s nicht gestattet wäre. Bei Ebay sind aber diverse privat Händler die die Artikel verkaufen.
Das ist natürlich kein Argument. Es gibt auch eine ganze Menge Bankräuber. Dadurch erlange ich jedoch noch keinen Freibrief.ZitatBei Ebay sind aber diverse privat Händler die die Artikel verkaufen. :
Dürfte mit ziemlicher Sicherheit hinfällig sein.Zitatnur das es laut AGB s nicht gestattet wäre. :
Entweder man ist Privatperson oder Händler. Einen Zwitter gibt es, in dieser Beziehung, nicht.ZitatBei Ebay sind aber diverse privat Händler die die Artikel verkaufen :
ich verkaufe als privat, hab kaum etwas zum verkaufen, und hier waren es im ganzen 5 Artikel, da kann man kaum von gewerblich sprechen.
Auf die Anzahl kommt es nicht mal (zwingend) an. Man kann tausend Artikel verkaufen und privat Handeln, oder einen einzigen und das bereits gewerblich. Wurden die 5 im Paket verkauft, oder jeder in einer einzelnen Auktion.Zitatich verkaufe als privat, hab kaum etwas zum verkaufen, und hier waren es im ganzen 5 Artikel, da kann man kaum von gewerblich sprechen. :
Das ist aber zumindest aus Sicht der PM zweitrangig.
jeder einzeln
Das macht die Sache zumindest per se nicht besser. Aber das ist ohnehin ein Nebenkriegsschauplatz, der erst zur Debatte steht, wenn eine entsprechende Meldung ans FA erfolgt ist, oder eine Abmahnung in den Briefkasten flattert. Ob und inwieweit PM da agiert, wissen wir nicht.Zitatjeder einzeln :
Den PM die geforderten "Nachweise" zu erbringen ist also nicht zwingend die taktisch schlechteste Idee. Da muss man abwägen, ob man eher Prinzipienreiter ist, oder sich eben mit solchen Lappalien nicht rumschlagen will.
Ich hab alle Kaufbelege geschmailt, in den AGB s habe ich nichts gefunden was den Verkauf bei EBay untersagt. Ich bin Endverbraucher und kein Vertriebspartner.
5x identische Artikel, in Einzelauktionen, die zudem noch Neuware waren.
Das dürfte je nach Gericht extrem problematisch werden sich da noch als "privat" zu verkaufen ...
Aber kann der V erkauf ohne. Weiteres untersagt werden?
Nein. Siehe Antwort #5, #6, #8...ZitatAber kann der V erkauf ohne. Weiteres untersagt werden? :
-- Editiert von Guruhu am 14.05.2019 10:31
ZitatAber kann der V erkauf ohne. Weiteres untersagt werden? :
Klar, sieht man doch, die haben es schon gemacht.
Relevanter ist die Frage, ob man sich daran halten muss bzw. ob die das durchsetzen könnten.
Da ist es dann schon relevant, wie man eingeteilt wird, ob es gewerblich oder privat ist.
Und wie gut die Nerven sind, wenn das Säbelrasseln richtig losgehen sollte.
ZitatPM International ist ein sog. MLM Unternehmen. Diese Unternehmen untersagen i.d.R. den Onlineverkauf ihrer Produkte. Das könnte das Problem sein. :
Eine solche Untersagung ist nur eben so pauschal nicht möglich.
Zitat:Auf die Anzahl kommt es nicht mal (zwingend) an. Man kann tausend Artikel verkaufen und privat HandelnZitatich verkaufe als privat, hab kaum etwas zum verkaufen, und hier waren es im ganzen 5 Artikel, da kann man kaum von gewerblich sprechen. :
Kaum. Da wird man dann durchaus aufgrund der Menge als gewerblicher Verkäufer eingestuft.
ZitatAber kann der V erkauf ohne. Weiteres untersagt werden? :
Nein. Nicht ohne weiteres.
Zitat:ZitatAber kann der V erkauf ohne. Weiteres untersagt werden? :
Klar, sieht man doch, die haben es schon gemacht.
Nein. Sie versuchen es lediglich. Untersagen kann es nur ein Gericht.
^ZitatIch hab alle Kaufbelege geschmailt, in den :AGB s habe ich nichts gefunden was den Verkauf bei EBay untersagt. Ich bin Endverbraucher und kein Vertriebspartner.
Nur mal so am Rande:
AGB = allgemeine Geschäftsbedingungen = bereits Mehrzahl......
AGB s wären mehrere allgemeine Geschäftsbedingungen.
Sorry für OT
Zitat:^ZitatIch hab alle Kaufbelege geschmailt, in den :AGB s habe ich nichts gefunden was den Verkauf bei EBay untersagt. Ich bin Endverbraucher und kein Vertriebspartner.
Nur mal so am Rande:
AGB = allgemeine Geschäftsbedingungen = bereits Mehrzahl......
AGB s wären mehrere allgemeine Geschäftsbedingungen.
Sorry für OT
Nein, AGB s, AGBs oder am besten noch AGB´s wären "allgemeine Geschäftsbedingungens". Diesen Augenkrebs gibt es im Deutschen generell nicht.
-- Editiert von Guruhu am 16.05.2019 15:38
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