Finanzierung bei Kauf irrtümlich durch Verkäufer storniert. Und jetzt?

13. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
cinzano40
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)
Finanzierung bei Kauf irrtümlich durch Verkäufer storniert. Und jetzt?

Guten Tag den Anwesenden,

ich habe Fragen zu einem konkreten Fall aus dem Kauf einer Waschmaschine und hoffe, dass ich hier richtig bin.

Meine Freundin und ich haben vor einiger Zeit im Media-Markt eine Waschmaschine gekauft und haben eine 0%-Finanzierung gewählt. Vertrag wurde abgeschlossen und die ersten 4 Raten wurden ganz normal von meinem Konto durch Consors abgebucht.

Eines Tages bekam ich von Consors ein Schreiben, dass der Vertragspartner den Vertrag storniert hat und sie mir die bereits abgebuchten Raten auf mein Konto zurück überweisen. Ein Anruf bei Media-Markt (Zentrale und Markt direkt) ergab nur Ratlosigkeit bei Media-Markt und die Aussage, dass ich doch beim Markt vorbeikommen soll. Ich begab mich daraufhin erneut zu Media-Markt und fragte nach, was es damit auf sich hat. Im Markt war man auch ratlos, auch dort hatte man angeblich einen solchen Fall noch nicht erlebt.

Ein paar Tage später bekam ich dann einen Anruf von Media-Markt, dass sich eine Kollegin in der Buchhaltung wohl geirrt hat und bei der Meldung einer säumigen Kundin einen Zahlendreher in der Vertragsnummer hatte. Damit hat sie aus Versehen unseren Vertrag storniert hat. Das war es. Gespräch zu Ende.

Auch wenn es schwer zu glauben sein mag, hatte ich das Ganze ziemlich schnell vergessen, da ich beruflich und privat ziemlich viel um die Ohren hatte. Zwischendrin dann doch schon mal dran gedacht, dass ich vielleicht doch mal endlich bei MM vorbeifahren sollte usw. Jedenfalls kam es nicht dazu. Komischerweise hat sich MM bis heute nicht bei mir gemeldet (6 Monate sind vergangen).

Wenn ich das jetzt endlich mal in Angriff nehme, wird doch ein erneuter Vertrag zwischen MM, Consors und uns geschlossen. Läuft dieser dann ab dem ursprünglichen Datum und ich muss eine Nachzahlung für die bisherige Gesamtlaufzeit leisten oder beginnt der Vertrag dann jetzt (z.B. 20.05.2019) und die Raten laufen dann ab dann wieder?

Kann MM mir „einen Strick draus drehen", dass ich erst jetzt gehandelt habe obwohl ich doch schon früher hätte handeln können?

Danke bereits jetzt für eine Auskunft.

Grüße

Cinz


-- Editiert von cinzano40 am 13.05.2019 13:28

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von cinzano40):
Kann MM mir „einen Strick draus drehen", dass ich erst jetzt gehandelt habe obwohl ich doch schon früher hätte handeln können?


Ich bin ja dafür seine Sachen zu bezahlen, wenn es aber so stimmt, wie Du es schreibst, da würde ich glatt mal abwerten, da Du meiner Meinung nach alles getan hast, was von Nöten war.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Aber die Waschmaschine haben sie bereits, nur nichts bezahlt ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cinzano40
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

Ja, das ist richtig. Die Waschmaschine wurde geliefert. Die ersten 4 Monatsraten wurden bezahlt, dann aber zurückgebucht durch die Bank.

Eine klitzekleine Kleinigkeit, die sich beim näheren Betrachten etwas vergrössert ist der Umstand, dass mir die zweite Mitarbeiterin bei MM (der erste Kontakt war ja telefonisch) am Counter sagte, dass ich MM bestimmt melden würde. Sehr sicher erschien sie mir dabei aber nicht und ich habe da auch nicht nachgehakt. In der Entwicklung, dass es keine Entwicklung gibt, wäre das sicher hilfreich gewesen. Ausserdem ist eine solche mdl. Aussage ja auch kaum belastbar.

Die Bezahlung soll und wird ja erfolgen. Mir ist es nur derzeit nicht möglich, den gesamten Betrag vom ersten Ratenbeginn an nachzuzahlen...Deshalb ja auch die Frage ob MM darauf bestehen könnte...

-- Editiert von cinzano40 am 13.05.2019 14:21

-- Editiert von cinzano40 am 13.05.2019 14:24

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120314 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von cinzano40):
Mir ist es nur derzeit nicht möglich, den gesamten Betrag vom ersten Ratenbeginn an nachzuzahlen...

Warum gibt man denn einfach fremdes Geld aus?



Zitat (von cinzano40):
Deshalb ja auch die Frage ob MM darauf bestehen könnte...

Aber sicher doch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Worauf MM in meinen Augen bestehen kann ist:
auf Zahlung der bisher geleisteten Raten (welche ja als Einmalbetrag zurückerstattet wurden und entsprechend noch vorhanden sind), sowie auf die Raten, welche regulär fällig gewesen wären. Dies als "Einmalzahlung" unter angemessener Fristsetzung.

Darüber hinaus natürlich auf alle zukünftigen Raten, welche fällig werden.

Dass MM seine Buchhaltung nicht im Griff hat, ist jedenfalls nicht das Problem des Kunden. Man hat richtig gehandelt, indem man sich nach den Auffälligkeiten gemeldet hat. Damit hat man seine Pflicht erfüllt und kann getrost abwarten. Gut wäre es dann noch, wenn dieser Kontakt im Zweifel nachweisbar ist.

Der Anspruch verfällt innerhalb der Normalen Verjährungsfrist von 3 Jahren plus dem laufenden Jahr.

0x Hilfreiche Antwort

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