Komme ich aus dem Stromvertrag raus?

14. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)
Komme ich aus dem Stromvertrag raus?

Hallo ans Forum,

ich weiß nicht genau, ob ich aus meinem Stromvertrag rauskommen. Dort steht geschrieben: "Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des Monats, indem die jeweilige Mindestlaufzeit endet, in Textform ordentlich gekündigt wird".

Den Vertrag habe ich nicht 2 Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit 8 (31.01.19) gekündigt.

Meine Wohnung ist allerdings zum 01.08. gekündigt. Bedeutet das, dass ich noch bis zum 31.01.20 weiter Strom zahlen muss obwohl in der Wohnung ein neuer Mieter wohnt?

Danke für Rat!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Bedeutet das, dass ich noch bis zum 31.01.20 weiter Strom zahlen muss obwohl in der Wohnung ein neuer Mieter wohnt?

Nein, natürlich nicht. Du bezahlst nicht den Strom, den der Nachmieter verbraucht.
Aber ggf. müsstest du die Grundgebühr weiterhin zahlen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dem Stromanbieter rechtzeitig mitteilen, wo man hin zieht, der Vertrag zieht dann mit um.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Aber ggf. müsstest du die Grundgebühr weiterhin zahlen.


Wie hoch ist die Grundgebühr ungefähr?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Wie hoch ist die Grundgebühr ungefähr?



Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen liest. Oder einfach mal in die Rechnung schaut.

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Im Regelfall sind das aber einstellige Euro-Beträge. ganz selten knapp über 10€.

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#6
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Aber ggf. müsstest du die Grundgebühr weiterhin zahlen.

Auch die muss man nicht weiter bezahlen.
Der Anbieter könnte jedoch auf Vertragsübernahme für die neue Wohnung bestehen, macht er in der Regel aber nicht...

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Davon ging ich aus. Dass also der Anbieter den Vertrag auch in der neuen Wohnung anbieten würde. Wenn er genau das allerdings verweigert, dann gibt es überhaupt erst den Grund, wegen der daraus folgenden Leistungsverweigerung ohne weitere Zahlung fristlos rauszukommen.

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