Guten Tag,
ich bin im Februar in eine neue Wohnung eingezogen und habe dort eine Einbauküche von dem Vormieter übernommen. Beim Anschließen von meinen Elektrogeräten habe ich festgestellt, dass zwei vorhandene Steckdosen nicht ausreichend sind, um gleichzeitig alle Geräte ohne einen Zusatzverteiler anschließen zu können. Die Küchengröße beträgt ca. 6 qm.
Als ich den Vermieter
darum gebeten habe, eine weitere Steckdose zu verlegen, schrieb er, dass die vorhandene Einbauküche mit Schränken und Wandverkleidung inklusive aller Veränderungen der Elektroanlage im Zusammenhang mit dem Kücheneinbau von mir übernommen wurde, alle dazugehörigen Elektroinstallation hätte ich ebenfalls nach meinem besten Wissen mitübernommen. Da die Einbauküche nicht von dem Vermieter bereitgestellt worden ist und ich den Vermieter bei der Übergabe der Kücheneinrichtung nicht involviert habe, sieht er sich nicht in der Pflicht, weitere Elektroinstallationen entsprechend meinen Vorstellungen zu übernehmen.
Der Vormieter (2-Personenhaushalt) nutzte wohl diese Einbauküche jahrelang uneingeschränkt und ohne Beschwerden, so dass die aktuelle Anzahl an Steckdosen für die Küche dieser Größenordnung ausreichend ist. Falls zusätzliche Umbauten / Erweiterungen der Elektroanlage in der Küche gewünscht sind, sind sie inklusive aller anfallenden Kosten von dem aktuellen Mieter zu tragen.
Des Weiteren hat die Elektrofirma, die den Fall übernehmen sollte und die Wohnung besichtigte, festgestellt, dass 3 von aktuell installierten Lichtschaltern aufgeplatzt sind. Lt. Fachfirma (mündliche Aussage) werden diese Lichtschalter nicht mehr hergestellt und entsprechen wohl auch nicht mehr dem Sicherheitsstandard, so dass mir dringend angeraten wurde, alle solche Schalter in der Wohnung (insgesamt 5) auszutauschen. Das Haus wurde 1978 erbaut (Plattenbau).
Ist der Vermieter verpflichtet, eine weitere Steckdose in der Küche zu verlegen und alle 5 Lichtschalter (nur 3 davon kaputt, Austauschkosten 15,13 Euro brutto pro Stück) auszutauschen.
Besten Dank im Voraus für eure Mithilfe!
Viele Grüße,
Frank
Unzureichende Elektroanschlüsse in der Küche + aufgeplatzte Lichtschalter
14. Mai 2019
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Frage vom 14. Mai 2019 | 16:32
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Unzureichende Elektroanschlüsse in der Küche + aufgeplatzte Lichtschalter
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#1
Antwort vom 14. Mai 2019 | 16:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatBeim Anschließen von meinen Elektrogeräten habe ich festgestellt, dass zwei vorhandene Steckdosen nicht ausreichend sind, um gleichzeitig alle Geräte ohne einen Zusatzverteiler anschließen zu können. :
Warum erst dann?
Zitatso dass mir dringend angeraten wurde, alle solche Schalter in der Wohnung (insgesamt 5) auszutauschen. :
Wenn 2 noch funktionsfähig sind und der Austausch nicht verpflichtend ist, muss der Vermieter nur die 3 schadhaften austauschen.
#2
Antwort vom 14. Mai 2019 | 17:06
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann ich mich hier auf die Entscheidung BGH, Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03
und Urteil vom 10. Februar 2010 - VIII ZR 343/08
berufen?
Viele Grüße,
Frank
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#3
Antwort vom 14. Mai 2019 | 22:35
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
Derartigen Ansprüchen dürfte selbst eine top-moderne Neubauwohnung mit Luxus-Standard nicht genügen.Zitatum gleichzeitig alle Geräte ohne einen Zusatzverteiler anschließen zu können :
Was meinst du denn, dass dir das Berufen auf diese Urteile nutzen soll?
Gerade in diesen Urteilen wird doch klargestellt:
Eine Verpflichtung des Vermieters, Mietwohnungen auf den für Neubauten aktuell maßgeblichen Stand zu bringen oder geänderten technischen Normen anzupassen, besteht nicht.
Der BGH sieht lediglich Anspruch auf einen Mindeststandard der neuzeitliches Wohnen ermöglicht bzw. "der eine solche Lebensweise zulässt, die seit Jahrzehnten üblich ist und dem allgemeinen Lebensstandard entspricht."
Explizit soll der gleichzeitige Betrieb eines Großverbrauchers (wie Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine) und weiterer haushaltsüblicher Geräte (wie z.B. Staubsauger) in der Wohnung (nicht: in der Küche) möglich sein - das ist eher eine Frage der Installation/Stromkreise und deren Absicherung.
Nebenbei: heute werden als Mindestausstattung für eine Kochnische 3 Steckdosen angesehen, für eine Küche 5 Steckdosen (keine Ahnung wie der Mindeststandard 1978 war - vor fast 40 Jahren!!!)
https://www.elektro-fachhandwerk.de/elektro-kuck/datas/raumplaner.pdf
Wie willst du dir denn aus den BGH-Ansichten einen Anspruch von mehr als 2 Steckdosen in einer 6m²-Mini-Küche für eine Altbau-Wohnung zurechtzimmern?
(ich gehe davon aus du meinst "nur 2 freie Steckdosen" - neben den Steckdosen/Anschlüssen für E-Herd, Kühlschrank und evtl. GSP, Dunstabzug, WW-Boiler)
Du hast nunmal eine Altbauwohnung von 1978 angemietet (i.d.R. zu einem entsprechend geringeren Mietpreis als eine möglicherweise besser ausgestattete Neubauwohnung).
Wenn die Grundinstallation den damaligen Standard an Installation/Absicherung=Belastbarkeit erfüllt, dann besteht seitens des Vermieters wirklich kein Handlungsbedarf.
Der Vermieter muss nichts verbessern/modernisieren, aber er darf es (falls er es möchte) - und im Anschluss darf er die Miete wegen Modernisierung erhöhen > [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html]BGB § 559 [/link]
Ob dir das dann schmecken wird?
Bei Einbauküchen ist das "Aufpimpen" der Anschlussmöglichkeiten übrigens gang und gäbe. Wenn du gerne möglichst viel Geräte dauerhaft in der Steckdose stecken haben willst > dafür gibt es (auch zur preiswerten Nachrüstung) Steckdosenleisten zur Montage unter Einbauküchen-Oberschränken oder in Ecken (aber unbedingt dann auch beim Vermieter erkundigen, wieviele Geräte du ggf. gleichzeitig betreiben kannst)
#4
Antwort vom 15. Mai 2019 | 11:07
Von
Status: Master (4246 Beiträge, 2421x hilfreich)
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das deine erste Anmietung ist. Bisher bei Mama gewohnt und nie nachgesehen, wie Kaffeemaschine und Toaster in der Küche verkabelt sind, sie funktionierten ja, gelle?ZitatBeim Anschließen von meinen Elektrogeräten habe ich festgestellt, dass zwei vorhandene Steckdosen nicht ausreichend sind, um gleichzeitig alle Geräte ohne einen Zusatzverteiler anschließen zu können. :
...Ist der Vermieter verpflichtet, eine weitere Steckdose in der Küche zu verlegen ...
Frag doch mal den Verkäufer und vorigen Nutzer der Einbauküche, wie er das Problem gelöst hat. Es ist in der Tat deine vom Vormieter gekaufte Einbauküche, da musst du dich bei Bedarf an den Verkäufer wenden und nicht an deinen Vermieter. Beschreibe dein Problem aber sehr gründlich denn es kann sein, dass der Küchenverkäufer dein Problem zunächst nicht versteht: ich hatte jedenfalls erst mal Probleme mit der Vorstellung, dass man in der Küche tatsächlich alle Geräte gleichzeitig anschließen können will - oder jedenfalls eines mehr offenbar.
Und wenn du dir dann noch ein Waffeleisen zulegst soll der Elektriker noch mal anrücken?
Ich kann aus der Beschreibung nicht erkennen, dass überhaupt ein Schalter ausgetauscht werden müsste. Was bedeutet "aufgeplatzt"? Entweder ist das ein optischer Mangel der bei der Besichtigung zu sehen war oder es ist etwas aufgeplatzt, was man sowieso nicht sieht und was offenbar auch nicht für den Betrieb von Bedeutung ist - wozu dann austauschen? Oder sind das etwa sogar Schalter an DEINER Einbauküche?Zitat:
Des Weiteren hat die Elektrofirma, die den Fall übernehmen sollte und die Wohnung besichtigte, festgestellt, dass 3 von aktuell installierten Lichtschaltern aufgeplatzt sind. Lt. Fachfirma (mündliche Aussage) werden diese Lichtschalter nicht mehr hergestellt und entsprechen wohl auch nicht mehr dem Sicherheitsstandard, so dass mir dringend angeraten wurde, alle solche Schalter in der Wohnung (insgesamt 5) auszutauschen. Das Haus wurde 1978 erbaut (Plattenbau).
Ist der Vermieter verpflichtet ...und alle 5 Lichtschalter (nur 3 davon kaputt, Austauschkosten 15,13 Euro brutto pro Stück) auszutauschen
Dem neuesten Sicherheitsstandard müssen die Eletroinstallationen nicht entsprechen, wie dir auch schon gesagt wurde. Beachte mal, dass der Elektroinstallateur ja auch verdienen will: was er dir gesagt hat, ist nicht falsch, aber irgend etwas von "MUSS" ausgetauscht werden habe ich für keinen einzigen Schalter herausgelesen. Also "muss" der Vermieter das nicht: nicht mal drei und sowieso nicht fünf.
#5
Antwort vom 15. Mai 2019 | 12:03
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Alles klar, vielen Dank an alle für eure Feedbacks!
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