Onlineshop Warenkennzeichnung für internationalen Vertrieb

14. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
biker12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Onlineshop Warenkennzeichnung für internationalen Vertrieb

Hallo zusammen,

angenommen, ich vertreibe aus China importierte Ware in Deutschland bzw. weltweit (USA, Kanada, Russland usw.) über einen Onlineshop mit Sitz in der EU weiter.
Die in der EU geltenden Produktkennzeichnungspflichten (CE, RoHS, WEEE, BattG) sind mir weitestgehend bekannt.

Kennt ihr eine Quelle in der beschrieben wird, welche Produktkennzeichnungen je nach Produkt im Ausland gelten, damit das Produkt auch in diesen Ländern vertrieben werden darf?

Oder sind für mich nur die EU-Richtlinien relevant, weil hier die Firma Ihren Sitz hat?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von biker12):
Kennt ihr eine Quelle in der beschrieben wird, welche Produktkennzeichnungen je nach Produkt im Ausland gelten

1. die Gesetze des jeweiligen Landes
2. die Rechtssprechung des jeweiligen Landes


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von biker12):
Oder sind für mich nur die EU-Richtlinien relevant, weil hier die Firma Ihren Sitz hat?
Du musst dich an die Gesetze eines jeden Landes halten in welches du Waren exportierst.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Bei den Industrie- und Handelskammern gibt es für solche Szenarien Spezialisten. Die können Dich da besser beraten. Und auch gleich Tipps für den Zoll usw. geben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
biker12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die Antworten.
An die IHK habe ich schon gedacht, allerdings bin ich mir nicht sicher ob da weitergeholfen wird, da ich noch kein Unternehmen gegründet habe und demnach auch keine Mitgliedsbeiträge bezahle.
Bevor ich so ein Import-Export Unternehmen starte, möchte ich zuerst die ganzen rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt haben, für eine Unternehmensgründung ist es noch zu früh.

Rein theoretisch würde es aber auch ausreichen, die Produkte vorerst nur in Deutschland zu vertreiben und somit die ersten Gewinne zu erzielen. Mit diesen Gewinnen könnte ich dann die weitere Expansion finanzieren.

Aber angenommen die Produkte wären nur für den deutschen Markt bestimmt weil für das Ausland die notwendigen Zertifizierungen nicht vorhanden sind, was passiert wenn dann ein Ausländer bestellt?
Muss die Bestellung dann storniert werden und im Onlineshop ein Hinweis angebracht werden, dass die Produkte nur in DE vertrieben werden dürfen?

Freue mich über Antworten...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von biker12):
An die IHK habe ich schon gedacht, allerdings bin ich mir nicht sicher ob da weitergeholfen wird, da ich noch kein Unternehmen gegründet habe und demnach auch keine Mitgliedsbeiträge bezahle.

Doch die sollten eigentlich auch schon in der Gründungsphase beraten, das finanzieren die zahlenden Mitglieder. Leider nehmen das nicht alle IHKen ernst.



Zitat (von biker12):
Bevor ich so ein Import-Export Unternehmen starte, möchte ich zuerst die ganzen rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt haben, für eine Unternehmensgründung ist es noch zu früh.

Juhu, ENDLICH mal einer mit der richtigen Einstellung und richtigen Reihenfolge ...



Zitat (von biker12):
Muss die Bestellung dann storniert werden und im Onlineshop ein Hinweis angebracht werden, dass die Produkte nur in DE vertrieben werden dürfen?

Ich würde das so machen, sicher ist sicher.



Zitat (von biker12):
Aber angenommen die Produkte wären nur für den deutschen Markt bestimmt

Deutschland / EU stehen im Ruf mit die strengsten Bestimmungen zu haben. Prüfen muss man dennoch.

Anderes Problem: in den USA gibt es oft keine so strengen Normen, dafür bekommt man unabhängig davon zivilrechtlich einen "übergebraten", einfach weil das Teil was einen Schaden verursacht hat, produziert / importiert hat.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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