Mietgarten - Wasserleitung - Bereitstellungspflicht

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
kaicmensi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietgarten - Wasserleitung - Bereitstellungspflicht

Ich habe seit 3 Jahren einen Garten gemietet – es besteht ein privater Mietvertrag, kein Pachtvertrag. Der Garten gehört nicht zu einem Haus. Der Garten ist Teil eines Grundstückes von insgesamt drei Gärten, die hintereinander an einem Hang liegen. Der von mir gemietete Garten ist der obere der drei Gärten.
Der Garten wurde von mir mit Wasser- und Stromversorgung gemietet, dh. Wasser- und Stromleitungen waren bei Mietbeginn vorhanden und funktionsbereit. Sonst hätte ich den Garten nicht gepachtet.
Für Wasser (Sommerleitung, wird im Herbst abgestellt) bezahle ich in den Nebenkosten, zur Miete, einen Betrag.

Nun ist seit vorigem Herbst die Wasserleitung kaputt, kaputt gegangen anscheinend auf dem Nachbargarten (anscheinend, weil es keine einzelzähler gibt, ich weiß nur, daß der Gartennachbar für den großen Wasserverlust zahlt, das Leck wurde nie gefunden).

Im Frühling wurde vom örtlichen Versorger bis an einen Knotenpunkt am Hang eine neue Wasserleitung (Tiefwasser, Ganzjahresleitung) gelegt, die auch die Anlieger bezahlt haben. Von diesem Knotenpunkt aus sollten nun die drei Gärten, von denen ich den oberen Garten gepachtet habe, durch Eigenleistung der jeweiligen drei Gartenmieter erneut mit einer Sommerwasserleitung von Außen (an der Straße) mit Wasser versorgt werden.

Frage: Der Gartenbesitzer, also der, dem die drei Gärten gehören, hat im Mietvertrag festgelegt, daß er nicht verpflichtet ist, für funktionierende Leitungen zu sorgen, er nennt das im Vertrag: „Wasserbereitstellungspflicht". Er weigert sich also deshalb, für eine neue (Sommer-)Leitung die Kosten zu tragen. Die drei Gartenmieter, von denen ich einer bin, sollen also nun selber graben, jeweils außerhalb ihres Gartens, parallel zur kleinen Straße. Wir drei Mieter haben uns dazu auch verpflichtet (wörtlich), beim Graben hat sich aber raus gestellt, daß der Boden quasi nur aus Steinen besteht und so ohne weiteres ohne schweres Gerät nicht umgrabbar ist. Ich habe mich bereits geweigert, dort weiter zu graben aufgrund von massiven körperlichen Beschwerden.

Nun habe ich immer noch kein Wasser. Im Mietvertrag steht aber, daß ich monatlich zahle (2 Euro). Wie weit ist die Klausel im Vertrag, daß der Vermieter keine Wasserbereitstellungspflicht hat, gültig? Das ist meine Hauptfrage.

Ohne Wasser hätte ich den Garten nie gemietet. Ich fühle mich übers Ohr gehauen. Ich habe dort 3 Jahre aufgeräumt, der Garten war stark verwildert, die Hütten instand gesetzt, und nun so etwas. Ich habe den Vermieter mehrfach auf die Problematik angesprochen, daß ein Garten ohne Wasseranschluß nicht nutzbar sei, er redet sich immer damit heraus, daß er keine Bereitstellungspflicht habe laut Mietvertrag. Alles andere sei meine Angelegenheit bzw. ich solle dies mit meinen zwei Gartennachbarn klären. Was schwierig ist, denn diese sind kaum im Garten. Auch scheint denen egal zu sein, ob sie Wasser haben oder nicht.

Darüber hinaus habe ich natürlich versucht, mit den beiden anderen Gartenmietern eine Übereinkunft zu treffen zb. zwecks Mieten eines Minibaggers, mit dem sich die neue Leitung ja leicht ausschachten ließe, jedoch sind die beiden anderen Mietparteien nicht bereit, noch mehr Kosten zu investieren. Da ich ganz oben am Hang liege und die beiden anderen Mietparteien unter mir in Richtung Anschlußstelle liegen, bin ich darauf angewiesen, daß die beiden anderen Mietparteien ebenfalls am jeweiligen Stück ihrer Wasserleitung mit graben – was derzeit nicht geschieht und es ist auch nicht absehbar, wann sich dies ändert.

Srry für die lange Schilderung, ging nicht kürzer. Bei Fragen: gerne. Der Mietvertrag läuft bis Jahresende, ich habe bereits angekündigt, diesen, wenn sich nichts ändert, zu kündigen, dies scheint dem Vermieter aber ebenfalls egal zu sein.

Ich würde gerne noch irgendwie mit dem Vermieter ins Gespräch kommen, aber er weigert sich strikt, da irgendwas zu unternehmen, was bedeutet, daß sich für mich die Lage nicht ändern wird und deshalb der Garten so gekündigt werden MUSS (was ich ungern tue).

Vielleicht hat ja jemand hier eine Idee?

mit freundlichen Grüßen und Danke.

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