Auto vom Händler nach 1 Woche unbenutzbar nun möchte er für die Mängelbeseitigung Geld

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
mera
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)
Auto vom Händler nach 1 Woche unbenutzbar nun möchte er für die Mängelbeseitigung Geld

Liebes Forum,

meine Mutter hat am 29.4. einen Gebrauchtwagen (kleiner Chevrolet Matiz) vom Gebrauchtwagenhändler für 1420 Euro (incl. neuem TÜV) gekauft. Bereits nach wenigen Tagen fuhr der Wagen nicht mehr. bzw steht nun seit gestern zur Reparatur wieder beim Händler. Dieser rief gerade an und erklärte, dass unter anderem die Lichtmaschine defekt sei. Für die Reparatur möchte er meiner Mutter 150 Euro berechnen.

Nun habe ich mich bereits eingelesen und weiss, dass man - bevor man vom Kauf zurück treten kann - dem Händler die Möglichkeit auf 2 Nachbesserungen geben muss.

Meine Frage: da sich die Sachlage ja jetzt geändert hat bzw. er für die erste "Nachbesserung" bereits 150 Euro haben möchte, also ist aus diesem Grund allein nicht schon ein sofortiger Kaufrücktritt möglich?
Wie verhält es sich mit den anderen bereits entstandenen Kosten? (Anmeldung, Schilder etc)?

Meine Mutter würde das Auto gerne behalten WENN es fahrbereit wäre. Allerdings verunsichert es schon dass ein Wagen mit neuem TÜV nach wenigen Tagen (keine 100 km gefahren) defekt auf dem Hof steht. Noch mehr ärgert mich die Reaktion des Händlers, der nun auch noch weiteres Geld kassieren möchte.
Welche Rechte hat meine Mutter?

Vielen Dank!

-- Editiert von mera am 15.05.2019 14:12

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wie fast immer fehlen mal die Angaben, die wirklich wichtig wären! Alter des Fahrzeugs, Laufleisstung etc!

Zitat:
dass unter anderem die Lichtmaschine defekt sei.
Jeh nach Laufleisstung ist das normaler Verschgleiss (Kohlen verschlissen) und dann ist das KEIN Mangel!

Zitat:
Meine Frage: da sich die Sachlage ja jetzt geändert hat bzw. er für die erste "Nachbesserung" bereits 150 Euro haben möchte, also ist aus diesem Grund allein nicht schon ein sofortiger Kaufrücktritt möglich?
Die Sachlage hat sich nicht geändert!

Erstmal ist überhaupt abzuklären, ob es sich überhaupt um einen Mangel der unter die Sachmängelhaftung fällt handelt!

Zitat:
Allerdings verunsichert es schon dass ein Wagen mit neuem TÜV nach wenigen Tagen (keine 100 km gefahren) defekt auf dem Hof steht.
Nennt sich teilweise aber auch einfach normaler verschleiss, möchte man das nicht haben muss man einen Neuwagen kaufen.

Zitat:
Noch mehr ärgert mich die Reaktion des Händlers, der nun auch noch weiteres Geld kassieren möchte.
Wenn die LIMA nicht unter Sachmangel fällt, ist das ein recht ordentliches Angebot, würde ich sagen...

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#2
 Von 
mera
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Erstaunliche Antwort, das muss ich schon sagen.

Das Fahrzeug ist Bj 2006 mit 105 tkm.

Mir kann doch keiner sagen dass es "normal" ist, nach 7 Tagen ein Fahrzeug welches man für 1420 Euro mit frischem TÜV (!!) gekauft hat, nicht mehr nutzen zu können. Wie gesagt der Wagen war bereits nach wenigen Tagen nicht mehr fahrbereit!


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120021 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von mera):
Nun habe ich mich bereits eingelesen und weiss, dass man - bevor man vom Kauf zurück treten kann - dem Händler die Möglichkeit auf 2 Nachbesserungen geben muss.

Das ist schon mal falsch. Die Anzahl der Nachbesserungsversuche liegt zwischen 0 und X.


Lichtmaschine ist ein typisches „Verschleißteil". Das gekaufte hat übrigens die Eigenschaft zu 100% aus Verschleißteilen zu bestehen – einzig die Dauer bis der Zeitpunkt des Verschleiß eintritt unterscheidet sich.

Das würde aber sehr wohl unter die gesetzliche Sachmängelhaftung fallen, denn die Eigenschaft „Verschleißteil" verhindert das nicht.
Bedeutet das es normaler Verschleiß wäre, müsste der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate erst mal beweisen – daher aufpassen, die meisten behaupten es nämlich nur ohne jeden Beweis.
Also gibt es einen Beweis oder nur die Behauptung?

Wenn es normaler Verschleiß wäre, dann würde man auf den Kosten sitzen bleiben.
Nachbessern muss der Verkäufer auch nur mit einem Gebrauchtteil gleicher Art und Güte.
Wenn für X% der Kosten jedoch ein Neuteil eingebaut würde, kann das für beide Seiten ein vorteilhaftere Variante sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Bei der LIMA gibt es halt nur die Möglichkeit, geht oder geht nicht, genau so wie bei den leuchtmitteln im Scheinwerfer. Die fallen auch von jetzt auf gleich aus.

Zitat:
mit frischem TÜV (!!)
Den interessiert die LIMA nichtmal, der schaut sich diese NICHT an!

TÜV ist übrigens nicht mehr als eine reine Momentaufnahme!

Es ist nicht standart, dass der Wagen nach 7 Tagen stehen bleibt, aber auch nicht wirklich was ungewöhnliches.

Bei der lauffleisstung kann die LIMA auch verschlissen sein. Den beweis wäre der Händler schuldig!

Macht er Händler nichts, musst du klagen, mit dem Risiko, dass ein Richter das als Verschleiss ansieht. Dann darfst du alle Gerichtskosten, Anwaltskosten und evtl auch Gutachterkosten tragen. (Ohne Rechtsschutz) dürfte das teurer werden als das Fahrzeug.

Man sollte aber auch bedenken, wird jetzt die LIMA gegen eine neue gewechselt, hat man lange Ruhe!

Bei Wechsel auf Gewährleisstung, darf der Händler auch ne gebrauchte verbauen und man hat das Problem evtl recht bald wieder...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mera
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat:
Das würde aber sehr wohl unter die gesetzliche Sachmängelhaftung fallen, denn die Eigenschaft „Verschleißteil" verhindert das nicht.
Bedeutet das es normaler Verschleiß wäre, müsste der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate erst mal beweisen – daher aufpassen, die meisten behaupten es nämlich nur ohne jeden Beweis.
Also gibt es einen Beweis oder nur die Behauptung?


Das weiss ich leider nicht. Ich konnte hier nur wieder geben was der Händler mir am Telefon mitgeteilt hat.

Aber ich stelle gerne noch mal die Frage (weil ich mir das absolut und beim besten Willen nicht vorstellen kann).

Wie kann es sein, Ein Fahrzeug mit neuem TÜV zu verkaufen, welches nach wenigen Tagen und nicht mal 100 gefahrenen Kilometern den Geist komplett aufgibt bzw. mir (mehr oder weniger sinngemäß) gesagt wird "jo das kann passieren, Verschleiß" etc ?!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mera
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat:
Den interessiert die LIMA nichtmal, der schaut sich diese NICHT an!

TÜV ist übrigens nicht mehr als eine reine Momentaufnahme!

Es ist nicht standart, dass der Wagen nach 7 Tagen stehen bleibt, aber auch nicht wirklich was ungewöhnliches.

Bei der lauffleisstung kann die LIMA auch verschlissen sein. Den beweis wäre der Händler schuldig!

Macht er Händler nichts, musst du klagen, mit dem Risiko, dass ein Richter das als Verschleiss ansieht. Dann darfst du alle Gerichtskosten, Anwaltskosten und evtl auch Gutachterkosten tragen. (Ohne Rechtsschutz) dürfte das teurer werden als das Fahrzeug.

Man sollte aber auch bedenken, wird jetzt die LIMA gegen eine neue gewechselt, hat man lange Ruhe!

Bei Wechsel auf Gewährleisstung, darf der Händler auch ne gebrauchte verbauen und man hat das Problem evtl recht bald wieder...


Wow, Danke! Das hilft mir weiter. Zwar immer noch ernüchternd aber super erklärt!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von mera):
Wie kann es sein, Ein Fahrzeug mit neuem TÜV zu verkaufen, welches nach wenigen Tagen und nicht mal 100 gefahrenen Kilometern den Geist komplett aufgibt bzw. mir (mehr oder weniger sinngemäß) gesagt wird "jo das kann passieren, Verschleiß" etc ?!
In dem man ein altes Fahrzeug mit entsprechender Laufleistung gekauft hat und diese 100km genau den ausschlaggebenden Unterschied -zwischen geht und geht nicht- gemacht haben.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von mera):
Wie kann es sein, Ein Fahrzeug mit neuem TÜV zu verkaufen, welches nach wenigen Tagen und nicht mal 100 gefahrenen Kilometern den Geist komplett aufgibt


1.) Weil neuer Tüv nicht neues Auto bedeutet, das Gefährt ist 13 Jahre alt!
2.) Weil das Auto nicht 100 km gefahren ist, sondern 105.100 km.

Zitat (von mera):
bzw. mir (mehr oder weniger sinngemäß) gesagt wird "jo das kann passieren, Verschleiß" etc ?!


Richtig ist die Aussage zwar, aber so einfach kann es sich der Händler hier nicht machen.
Deswegen teilt man dem Händler mit, dass er im Zuge der gesetzlichen Sachmängelhaftung innerhalb der ersten 6 Monate dafür beweispflichtig ist.

Ob er den Beweis antritt bleibt dann abzuwarten, unmöglich ist das nicht!
Mit 13 Jahren und >100 km bei einem Klein(st)wagen sind so manche Teile am Ende ihres Lebens angekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ob er den Beweis antritt bleibt dann abzuwarten, unmöglich ist das nicht!
Mit 13 Jahren und >100 km bei einem Klein(st)wagen sind so manche Teile am Ende ihres Lebens angekommen.
Zumal sich der Händler entspannt zurücklegen kann. Das Prozesskostenrisiko trägt der Käufer. Nicht unwahrscheinlich, dass es, wie so oft, in einem Vergleich endet, der durch die Anteilsmäßigen Kosten deutliche mehr als 150€ für eine neue LiMa kostet.

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