Guten Tag,
da wir eine längere Zeit im Ausland verbringen wollten, haben wir eine Agentur (mit Sitz in Deutschland) beauftragt uns zu unterstützen. Wir haben 200 EUR angezahlt, der gesamte Betrag beläuft sich auf 1.400 EUR.
Nun können wir den Auslandsaufenthalt leider nicht antreten und möchten gerne unsere Anzahlung zurückfordern. In den AGBs des Unternehmens steht dazu:
"Wenn Sie mehr als 3 Monate vor dem von Ihnen angegeben Starttermin stornieren möchten, können wir anbieten, den von Ihnen geplanten Aufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliche Kosten durchführen zu können oder bereits bezahlte Gebühren für ein beliebiges anderes Produkt ohne weitere Kosten anzuwenden. Sollten Sie dennoch bevorzugen, Ihren Aufenthalt komplett zu stornieren, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40% des Rechnungsbetrags an."
Da wir länger als 3 Monate vorher kündigen, haben wir 120 EUR zurückgefordert. Die Agentur verweigert dies mit der Begründung, dass die AGBs auf den Rechnungsbetrag abstellen und die Agentur eigentlich 560 EUR zurück verlangen könnte, dies aber aus Kulanz nicht tut.
Interpretiert die Agentur dies so korrekt und können wir die 120 bzw. die 200 EUR nicht zurückfordern?
Vielen Dank vorab für die Unterstützung!
Freundliche Grüße
Herr F. Meyer
Teilweise Rückerstattung einer Anzahlung
15. Mai 2019
Thema abonnieren
Frage vom 15. Mai 2019 | 15:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilweise Rückerstattung einer Anzahlung
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 15. Mai 2019 | 15:40
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Es gibt 3 Optionen:
Man hält am Vertrag fest, nur lässt man sich die Dienstleistung (z.B) erst im nächsten Jahr erbringen. Kostenpunkt: 1400€ZitatWenn Sie mehr als 3 Monate vor dem von Ihnen angegeben Starttermin stornieren möchten, können wir anbieten, den von Ihnen geplanten Aufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt ohne zusätzliche Kosten durchführen :
Man kauft also ein andere Produkt dieser Firma. Kostenpunkt: 200€ plus die anfallende Differenz.Zitatoder bereits bezahlte Gebühren für ein beliebiges anderes Produkt ohne weitere Kosten anzuwenden. :
Man storniert und zahlt 40% von 1400€. Kostenpunkt: 560€.ZitatSollten Sie dennoch bevorzugen, Ihren Aufenthalt komplett zu stornieren, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40% des Rechnungsbetrags an." :
Die Agentur interpretiert das korrekt, denn der Interpretationsspielraum ist hier durchaus sehr gering. Man könnte evtl. noch prüfen, ob die AGB so korrekt und wirksam ist. In der Regel müsste man Ihnen die Möglichkeit einräumen nachzuweisen, dass der entstandene Schaden geringer ist, als die geforderte Pauschale. Kostenpunkt: Mit ziemlicher Sicherheit mehr als 200€ + ungewisser Ausgang, ob man am Ende nicht die Kulanz verspielt.ZitatInterpretiert die Agentur dies so korrekt und können wir die 120 bzw. die 200 EUR nicht zurückfordern? :
Je nach Produktportfolio wäre meine Lösung also entweder 2. wenn es zB ein Produkt für 200€ gibt, kann man das durchaus annehmen, dann hat man den Betrag zumindest nicht umsonst hingeblättert, oder 3. wenn es kein Alternativprodukt gibt die 200€ als Vertragsaufhebungsgebühr zahlen und sich freuen, dass die Firma derartig kulant war (so verstehe ich das Kulanzangebot jedenfalls-aber da hapert es mir etwas an Ihrer Beschreibung). Eine "Vertragsstrafe" von 10-20% ist durchaus üblich.
-- Editiert von Guruhu am 15.05.2019 15:42
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