Ich habe online eine Bestellung bei Europa Apotheek aufgegeben (3 rezeptpflichtige und 1 nicht verschreibungspflichtiges Medikament) und das notwendige Rezept übersandt. Auf dem Rezept standen noch 2 weitere nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die ich aber später von meinem Guthaben bei der Apotheke bestellen wollte. Allerdings hat die Apotheke ohne Rücksprache auch die nicht explizit bestellten beiden Medikamente mit übersandt. Ich darf nicht zurück senden und mein Konto Guthaben bei dieser Euro Apotheek darf auch nicht verrechnet werden. Die Preise der nicht bestellen Medikamente kannte ich auch nicht und sind mir zu hoch.
Gilt es als bestellt, wenn auf einem übersandten Rezept noch weitere Medikamente stehen, für die kein Rezept nötig ist und keine explizite Bestellung aufgegeben wurde??
Internetapotheke
15. Mai 2019
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Frage vom 15. Mai 2019 | 15:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Internetapotheke
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#1
Antwort vom 16. Mai 2019 | 10:06
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Müsste man mal in den AGB der Apotheke schauen, ob die Übersendung eines Rezepts eine Bestellung auslöst. Dann könnte man das durchaus so auslegen, wie es passiert ist.ZitatGilt es als bestellt, wenn auf einem übersandten Rezept noch weitere Medikamente stehen, für die kein Rezept nötig ist und keine explizite Bestellung aufgegeben wurde?? :
Sagt wer?ZitatIch darf nicht zurück senden :
#2
Antwort vom 16. Mai 2019 | 11:26
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Das sagt der Kundendienst der Euro Apotheek.Medikamente darf ich nicht zurück schicken und es wäre auch problematisch, dass das Paket ankommt.??
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Mai 2019 | 14:21
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatDas sagt der Kundendienst der Euro Apotheek. :
Nun, das sah zum Beispiel das OLG Karlsruhe (AZ 4 U 87/17 )) etwas anders. Im Tenor heißt es: ein grundsätzlicher Ausschluss vom Widerrufsrecht ist nicht erlaubt. Dies ist nur explizit für schnell verderbliche Medikamente möglich. Ob das zutrifft, muss man im Einzelfall prüfen. Ein paar Hustentabletten sind da idR anders, als kühlpflichtige Krebsmedimamente (überspitzt gesagt). Und natürlich für entsiegelte Medikamente, speziell angefertigte, etc. Davon gehe ich jetzt mal nicht aus.
Ich würde jetzt wie folgt vorgehen:
1. In den AGB prüfen, ob man allein durch den Versand des Rezepts eine Bestellung ausgelöst hat.
Falls nein: Unstrittige Medikamente bezahlen und der Apo mitteillen, dass die unbestellte Ware zur Abholung bereitsteht, bzw. anbieten, dass man diese gegen vorschüssige Erstattung der Vers.kosten gerne zurückschickt.
Falls doch: Unstrittige Medikamente bezahlen und der Apo den Widerruf der betroffenen Artikel erklären, wenn man sich Sicher sein kann, dass die Artikel z.B. nicht kurz verderblich sind.
2. Mal die AGB hinsichtlich des Widerrufsrecht überprüfen und entsprechenden Ausschluss hier posten.
3. telefonischen Kundenservice grundsätzlich vergessen. Das ist in der Regel heutzutage ein Verkäuferservice, der ahnungslose ungelernte Kräfte dazu ausbildet, den Kunden möglichst im Sinne des Händlers abzuwimmeln.
-- Editiert von Guruhu am 16.05.2019 14:26
#4
Antwort vom 17. Mai 2019 | 13:14
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Hallo,
das ist so meiner Meinung nach korrekt gelaufen. Man kann Rezepte nicht "stückeln". Und mal davon abgesehen, was dachten Sie denn was passiert, wenn Sie ein Rezept mit 3 Artikeln auf die Reise schicken? *grübel
Und jetzt?
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