Zusteller: Adresse nicht gefunden - wer zahlt Porto

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Flupdiwup
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusteller: Adresse nicht gefunden - wer zahlt Porto

Hallo es geht um folgenden Folgenden Sachverhalt:

Bei einem großen Onlinehändler wurden mehrere DVDs auf einem Online Portal bestellt.

Da die Ware nach 6 Tagen noch nicht geliefert wurde, wurde bei der Hotline des Onlinehändlers nachgefragt. Der Händler teilte mit, dass der Paketdienst angeblich die Adresse nicht finden konnte. Es würde eine zweiter Zustellungsversuch stattfinden. Die Adresse ist übrigens ein Mehrfamilienhaus in einer gut erreichbaren Wohnsiedlung mit gut sichtbarem Straßennamen und Hausnummer.

Da nach weiteren 4 Tagen noch keine Lieferung ankam wurde nochmal bei der Hotline des Onlinehändlers nachgefragt. Der Händler teilte mit, das die Bestellung schon wieder auf dem Rückweg zum Ihm sei.

Der Händler stornierte den Auftrag unaufgefordert und überwies den Betrag für die DVDs zurück auf das Konto des Kunden. Den Betrag für den Hin und Rückversand und den Betrag für die Altersüberprüfung von 5,89€ behielt der Onlinehändler ein.

Auf die Aufforderung seitens des Kunden an den Onlinehändler die Ware zu liefern oder den Differenzbetrag von 5,89€ zurückzuüberweisen reagiert der Händler nicht.

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für Eure Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Der unfähige Zusteller ist der Erfüllungsgehilfe des Verkäufers - somit ist die Erfolglose Zustellung das Problem des Verkäufers. Die Versandkosten sind zu erstatten.



Zitat (von Flupdiwup):
Der Händler stornierte den Auftrag unaufgefordert und überwies den Betrag für die DVDs zurück auf das Konto des Kunden.

Das befreit ihn nicht vom der Leistung / Erfüllung des Vertrages.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Die Adresse ist übrigens ein Mehrfamilienhaus in einer gut erreichbaren Wohnsiedlung mit gut sichtbarem Straßennamen und Hausnummer.


Ist die Adresse in den Navigeräten und auf Google Maps korrekt eingetragen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ist die Adresse in den Navigeräten und auf Google Maps korrekt eingetragen?

Mir erschließt sich nicht, in wie weit das relevant sein soll?

Ein "war nicht im Navi" dürfte nicht zur Enthaftung führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ein "war nicht im Navi" dürfte nicht zur Enthaftung führen.


Richtig, das ist aber tatsächlich ein häufiger Grund für derartige Fehlleistungen von Paketzustellern.

Auch wenn der Fragesteller völlig im Recht ist, sollte es auch in seinem Interesse sein, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen.

Sollte sich die Adresse tatsächlich nicht in Google Maps und/oder Navigeräten finden lassen, könnte ich Tipps geben, wie man das ändern kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Flupdiwup
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Danke für die Antworten

die Adresse ist im NAV und in Google Maps vorhanden.

Es sind auch schon unzählige Pakete zugestellt worden ...übrigens auch von dem Zusteller, der die Adresse angeblich nicht gefunden hat!

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