Als Arbeitnehmer (ehem. Unternehmer) noch in der Handwerkskammer?

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)
Als Arbeitnehmer (ehem. Unternehmer) noch in der Handwerkskammer?

Nur mal allgemein nachgefragt: Kann man als Arbeitnehmer (noch) Mitglied in der Handwerkskammer sein?

Hintergrund: Der Steuerpflichtige hatte einst ein Gewrbe bis vor gut 3 Jahren. Das ist abgemeldet und er hat seit dem kene gewerblichen Einkünfte mehr. Hat aber noch die 140 EUR Handwerkskammerbeitrag laufen. Zahlt er auch.

Kann man das als Werbungskosten (ESt.- Erklg. in der Anlage N) Aufwand für Berufsberbände geltend machen? Ich bin immer davon ausgegangen, die HWK ist ein Pflichtbeitrag für Gewrbetreibende und Unternehmen.

Oder sehe ich da was falsch?

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