Nur mal allgemein nachgefragt: Kann man als Arbeitnehmer (noch) Mitglied in der Handwerkskammer sein?
Hintergrund: Der Steuerpflichtige hatte einst ein Gewrbe bis vor gut 3 Jahren. Das ist abgemeldet und er hat seit dem kene gewerblichen Einkünfte mehr. Hat aber noch die 140 EUR Handwerkskammerbeitrag laufen. Zahlt er auch.
Kann man das als Werbungskosten (ESt.- Erklg. in der Anlage N) Aufwand für Berufsberbände geltend machen? Ich bin immer davon ausgegangen, die HWK ist ein Pflichtbeitrag für Gewrbetreibende und Unternehmen.
Oder sehe ich da was falsch?
Als Arbeitnehmer (ehem. Unternehmer) noch in der Handwerkskammer?
15. Mai 2019
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Frage vom 15. Mai 2019 | 17:18
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 149x hilfreich)
Als Arbeitnehmer (ehem. Unternehmer) noch in der Handwerkskammer?
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