Hauskauf bestandsobjekt

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
bloblu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf bestandsobjekt

Hallo,
wir haben vor 1 1/2 Jahren ein Haus gekauft (Baujahr 1986) . Dort wurde 1994 ein Anbau gebaut, dort haben wir erhöhte Luftfeuchtigkeit von 71%...
Es wurde festgestellt das die außenwand nicht richtig abgedichtet wurde und dadurch Feuchtigkeit ins Mauerwek zieht.
Habe jetzt einen Kostenvoranschlag von 5000 Euro bekommen.

Laut Kaufvertrag "gekauft sie gesehen" die Frage ist kann/sollte man den Verkäufer in Regress nehmen? Oder hat das keinen Sinn?

Mfg

-- Editiert von go515350-86 am 15.05.2019 19:56

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119649 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go515350-86):
die Frage ist kann/sollte man den Verkäufer in Regress nehmen? Oder hat das keinen Sinn?

Da dürfte es entscheidend davon abhängen, ob man dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachweisen kann oder er eine nachweisbare Zusicherung a la "ist trocken" gegeben hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bloblu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Notar hat ja gefragt ob Mängel vorliegen er hatte es verneint.

Muss mir mal den Kaufvertrag durchlesen.

Die nicht vorhandende besteht ja schon seit dem er es gebaut hat, würde mich wundern wenn es erst nach 1 Jahr endeckt wurde.

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