Hallo,
ein Mehrfamilienhaus hat einen in die Außenwand eingelassenen Geldautomat.
Welche Auswirkungen hat dies auf die Nebenkosten?
Grundsteuer, Versicherung, Winterdienst und Straßenreinigung dürfen dann für den Anteil nicht auf andere Meiter umgelegt werden?
Hat ein Wohnungsmieter das Anrecht auf einen Beleg der beweißt, dass der Automat nicht am Allgemeinstrom hängt (z.B. eine gesonderte Stromrechnung)?
Gruß
Rainer
Geldautomat nicht aus Nebenkosten herausgerechnet
15. Mai 2019
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Frage vom 15. Mai 2019 | 20:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldautomat nicht aus Nebenkosten herausgerechnet
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#1
Antwort vom 16. Mai 2019 | 02:19
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Er hat ein Recht auf Einsicht in die Belege, die zu seiner Abrechnung führen.ZitatHat ein Wohnungsmieter das Anrecht auf einen Beleg der beweißt, dass der Automat nicht am Allgemeinstrom hängt (z.B. eine gesonderte Stromrechnung)? :
Was den Stromverbrauch des Geldautomaten angeht, sollte/darf dieser im allgemein Strom nicht enthalten sein. Auskunft darüber erteilt ein kooperativer Vermieter. Rückschlüsse lassen sich evtl. aus der Menge des abgerechneten Allgemeinstroms ziehen.
Ähnlich wäre es mit der Versicherung. Es ist unwahrscheinlich, dass das Risiko eines Geldautomaten unerkannt in der normalen Versicherung unter geht. Der Anteil der Grundsteuer erscheint mir unerheblich, kann aber durch Belegeinsicht evtl. festgestellt werden.
Bei Winterdienst und Straßenreinigung sehe ich im Geldautomaten einen vollwertigen Zähler der "Umlagegemeinschaft" - auch hier hilft die Belegeinsicht. Alles IMO bis IMHO.
VG
Roland
#2
Antwort vom 16. Mai 2019 | 14:00
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2420x hilfreich)
Zitat:Ich nicht.Zitat:
Bei Winterdienst und Straßenreinigung sehe ich im Geldautomaten einen vollwertigen Zähler der "Umlagegemeinschaft"
Das Teil ist nicht anders zu behandeln als beispielsweise ein Zigarettenautomat. Sprich: Geht die Mieter eigentlich nichts an, nur der Strom darf natürlich nicht auf Allgemein laufen oder muss da wieder herausgerechnet werden.
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#3
Antwort vom 16. Mai 2019 | 14:37
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2317x hilfreich)
Ich bezweifele dass der Geldautomat irgendwelche Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung verursacht.
Auch eine Werbetafel an einer Wand des Hauses wäre keine Grund sie zur Einbeziehung in den Verteilerschlüssel der Betriebskosten zu berücksichtigen.
#4
Antwort vom 16. Mai 2019 | 16:24
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatIch bezweifele dass der Geldautomat irgendwelche Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung verursacht. :
So denke ich auch.
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