Geldautomat nicht aus Nebenkosten herausgerechnet

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mietersuchtantwort
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geldautomat nicht aus Nebenkosten herausgerechnet

Hallo,

ein Mehrfamilienhaus hat einen in die Außenwand eingelassenen Geldautomat.

Welche Auswirkungen hat dies auf die Nebenkosten?
Grundsteuer, Versicherung, Winterdienst und Straßenreinigung dürfen dann für den Anteil nicht auf andere Meiter umgelegt werden?
Hat ein Wohnungsmieter das Anrecht auf einen Beleg der beweißt, dass der Automat nicht am Allgemeinstrom hängt (z.B. eine gesonderte Stromrechnung)?

Gruß

Rainer


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von Mietersuchtantwort):
Hat ein Wohnungsmieter das Anrecht auf einen Beleg der beweißt, dass der Automat nicht am Allgemeinstrom hängt (z.B. eine gesonderte Stromrechnung)?
Er hat ein Recht auf Einsicht in die Belege, die zu seiner Abrechnung führen.
Was den Stromverbrauch des Geldautomaten angeht, sollte/darf dieser im allgemein Strom nicht enthalten sein. Auskunft darüber erteilt ein kooperativer Vermieter. Rückschlüsse lassen sich evtl. aus der Menge des abgerechneten Allgemeinstroms ziehen.

Ähnlich wäre es mit der Versicherung. Es ist unwahrscheinlich, dass das Risiko eines Geldautomaten unerkannt in der normalen Versicherung unter geht. Der Anteil der Grundsteuer erscheint mir unerheblich, kann aber durch Belegeinsicht evtl. festgestellt werden.

Bei Winterdienst und Straßenreinigung sehe ich im Geldautomaten einen vollwertigen Zähler der "Umlagegemeinschaft" - auch hier hilft die Belegeinsicht. Alles IMO bis IMHO.

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von Roland-S):
Zitat (von Mietersuchtantwort):

Bei Winterdienst und Straßenreinigung sehe ich im Geldautomaten einen vollwertigen Zähler der "Umlagegemeinschaft"
Ich nicht.
Das Teil ist nicht anders zu behandeln als beispielsweise ein Zigarettenautomat. Sprich: Geht die Mieter eigentlich nichts an, nur der Strom darf natürlich nicht auf Allgemein laufen oder muss da wieder herausgerechnet werden.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2317x hilfreich)

Ich bezweifele dass der Geldautomat irgendwelche Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung verursacht.
Auch eine Werbetafel an einer Wand des Hauses wäre keine Grund sie zur Einbeziehung in den Verteilerschlüssel der Betriebskosten zu berücksichtigen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich bezweifele dass der Geldautomat irgendwelche Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung verursacht.


So denke ich auch.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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