Gehalt bei Freistellung

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Skykyss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt bei Freistellung

Guten Tag ich habe ein kleines Problem unzwar wurde ich anfang Letzten Monats gekündigt mit einer 2 Wöchigen Freistellung um mir einen Neuen Arbeitgeber zu suchen. Mein Alter Arbeitgeber hatte mir noch einen anderen Arbeitgeber genannt bei dem ich neu anfangen hätte können dieser wollte Aber das ich zur Probevorarbeite was ich Dann 32 Stunden auf 3 Tage aufgeteilt getan habe. Nach der Probearbeit hat sich der Besagte arbeitgeber aber nicht mehr gemeldet und ging auch nicht mehr ans Telefon. Anfang diesen Monats hatte mir mein Chef einen teil meines Gehaltes überwießen darauf hin habe ich nach mehr maligen bitten Gestern meine Lohnabrechnung bekommen. Auf dieser Werden mir nur 56 Arbeitsstunden angerechnet und 16 Stunden Krankheit wobei ich Nichtmals Krank war. Jetzt die frage da ich Freigestellt war muss mein chef nicht die Stunden Zahlen die im Vertrag geregelt sind also 40 Stunden pro Woche ? Oder Habe ich durch die Probearbeit bei den Anderen Arbeitgeber die mein Alter Arbeitgeber mir Vermittelt hat das Anrecht auf die Bezahlung Während der Freistellung Verloren ?. Desweiteren habe ich das Problem das mein alter Chef geleistete überstunden nicht Ausbezahlen will und ich ja noch anrecht auf Urlaub hatte.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Freistellung erfolgt unter Beibehaltung der Bezüge, also als ob du gearbeitet hättest.
Ich nehme an, dass das sog. Probearbeiten unentgeltlich war - folglich hat dein AG auch keine Handhabe, deine Bezüge zu kürzen, denke ich, ZUMAL er dich ja freigestellt hat, dass du dir was Neues suchen kannst.

Im Übrigen hast du m.E. auch Anspruch auf Vergütung der 32 Stunden Probearbeit, denn die übersteigen doch wohl das akzeptable Maß an Probearbeit im Sinne der anerkannten Erweiterung eines Vorstellungsgesprächs.

Wahrscheinlich bleibt dir nur der Gang zum Arbeitsgericht. Ein Rechtspfleger wird dir helfen, deine Anträge zu formulieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Ich nehme an, dass das sog. Probearbeiten unentgeltlich war - folglich hat dein AG auch keine Handhabe, deine Bezüge zu kürzen, denke ich, ZUMAL er dich ja freigestellt hat, dass du dir was Neues suchen kannst.


In Bezug auf den bisherigen AG sehe ich das auch so. Er hat freigestellt und muss den normalen Lohn zahlen Allerdings frage ich mich, ob es rechtens ist, Probearbeiten nicht zu bezahlen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Skykyss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Zitat:
Ich nehme an, dass das sog. Probearbeiten unentgeltlich war - folglich hat dein AG auch keine Handhabe, deine Bezüge zu kürzen, denke ich, ZUMAL er dich ja freigestellt hat, dass du dir was Neues suchen kannst.


In Bezug auf den bisherigen AG sehe ich das auch so. Er hat freigestellt und muss den normalen Lohn zahlen Allerdings frage ich mich, ob es rechtens ist, Probearbeiten nicht zu bezahlen.


Ich denke das der lohn so berechnet wurde. Ich habe bis zum 3.4 bei meinen Alten arbeitgeber gearbeitet das sind 24 Stunden. Dann habe ich 32 Stunden probe gearbeitet beim Anderen Arbeitgeber. Das macht dann beides Zusammengerechnet die 56 Stunden die ich in diesem Monat gearbeitet habe. Also Hat mein Alter Chef meinen vermutungen zufolge die 32 Stunden Arbeit beim Anderen arbeitgeber bezahlt. 128 Stunden müsste er aber bezahlen da ich vom 4.4 bis zum 21.4 Freigestellt war.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen