Festsetzungsbescheid 1000,-€

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tuppi200
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Festsetzungsbescheid 1000,-€

Guten Tag,
heute erhielt ich einen Festsetzungsbescheid in Höhe von ca. 1000€.
Habe bis jetzt noch keine „GEZ" gezahlt, bin aber bereit die offenen Beträge zu bezahlen. Aus dem Bescheid ergeht nicht über welchen Zeitraum sich die Gesamtforderung bezieht. Nun meine Frage:

- ist nicht bereits ein Teil der Forderung verjährt? (Forderungen bis 2015) wegen der 3-jährigen Frist.
- sollte ich auf jeden Fall zuerst mal widersprechen (falls es ja tatsächlich auf Grund von Verjährung ein zu hoher Betrag ist)

Ich bin zwar vom Prinzip her gegen den Rundfunkbeitrag, weshalb ich auch nie reagiert habe, aber so langsam werde ich doch nervös.

LG und danke schonmal vorab für eventuelle Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

ist nicht bereits ein Teil der Forderung verjährt? (Forderungen bis 2015) wegen der 3-jährigen Frist. Sofern man seiner Pflicht nachgekommen ist und sich ordnungsgemäß beim Beitragsservice angemeldet hat - ja, sonst jedoch nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Naja, eine Forderungsaufstellung würde ich schon verlangen. Die 1.000 EUR müssen ja irgend eine Grundlage haben. Also mal ein Kontenausdruck deines Beitragskontos anfordern.

Einen Widerspruch kann man zwar machen, ich glaube aber nicht, daß der Erfolg hat.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Tuppi200):

Ich bin zwar vom Prinzip her gegen den Rundfunkbeitrag, weshalb ich auch nie reagiert habe, aber so langsam werde ich doch nervös.


Der Rundfunkbeitrag, so hat es ja das Bundesverfassungsgericht geurteilt, ist Rechtens. Also geltendes Recht.

Ich gehe mal davon aus, es wird eine Menge an Säumnis- und Verspätungszuschlägen mit enthalten sein. Ebenso Mahngebühren. Die können schon bei 300 EUR liegen. Damit kommen die 1.000 EUR schon hin.

735 EUR Hauptforderung (3 Jahre+ 6 Monate, da Fälligkeit immer gleich mal 3 Monatsrhythmus) und 265 EUR Nebenkosten. Könnte passen. Sind 1.000 EUR.

-- Editiert von Spejbl am 16.05.2019 14:20

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#4
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Tuppi200):
Bescheid ergeht nicht über welchen Zeitraum sich die Gesamtforderung bezieht.


Einfach mal die 7-20 Briefe der Reihe nach durchlesen, die man zuvor bekommen hat. Daraus ergibrt sich sicherlich, wie sich die Forderung im einzelnen Zusammensetzt. Die schicken nicht mit jedem Bescheid eine neue Forderungsaufstellung zu.

Darüber hinaus:

In so einem Bescheid steht ganz deutlich für welchen Zeitraum Beiträge festgesetzt werden. Das ist auch der einzige Zeitraum, gegen den Wirksam Rechtsmittel eingelegt werden kann (ob mit Erfolg, sei dahingestellt).

Darüber hinaus beinhaltet ein Bescheid ggf. eine Information, welche Beiträge zusätzlich noch offen sind, also den Gesamtrückständ. Für diese Beitrag hat man dann i.d.R bereits früher einen entsprechenden Bescheid erhalten.

Man kann natürlich eine Forderungsaufstellung erbitten, die man auf Wunsch auch bestimmt erhält. Hat man Ordnung in den Unterlagen, braucht man diese aber nicht, und zieht die Forderung anhalt dieser nach.

Lade doch mal den Bescheid hier hoch. Persönliche Daten natürlich geschwärzt. Würde mich interessieren, ob da wirklich so wenig an Information drinnsteht, wie dein Post vermuten lässt.

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