Hat mein Chef eine Straftat begangen?

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
BellaMonopoly20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hat mein Chef eine Straftat begangen?

Hallo ihr lieben,

zur Zeit bin ich (23) in der Ausbildung zur Kauffrau im EH. Allerdings hab ich sehr lange meine Ausbildung über meine Gesundheit gestellt und das bekomme ich jetzt zu spüren. Ich bin auf meiner Ausbildungsstelle massivem Mobbing (vorallem "Bossing" falls das jmd nicht kennt, es ist wenn der Chef anfängt seine Mitarbeiter zu tritzen) ausgesetzt. Spitznamen von der Chefetage gegen mich, extreme Sexuelle Belästigung der Kunden gegen die nichts unternommen wird, das in eine Schublade stecken (ich bin zu dumm für meine Arbeit, etc) zusätzlich auf der betriebsversammlung vor allen Mitarbeitern hat er mir n Zettel hingelegt und gesagt er macht jetzt kurzen Prozess das wäre mein Auflösungsvertrag. Ich meinte ich unterschreibe das nicht. Er: " das ist deine Zulassung für die Zwischenprüfung unterschreib das jetzt" -Alle haben mich ausgelacht. Und später liest er die Rückseite meines Zettels laut vor: "Psychische und Physische Behinderungen sind zu berücksichtigen. (Guckt zu mir) Meinst du du schaffst das??"

Diese Art habe ich 2 einhalb Jahre ertragen. Später bekam ich jeden Tag eine Stunde vor Arbeitsbeginn eine Panikattacke mit Heulkrampf. Wenn ich angekommen war zu meiner Schicht zitterte ich so sehr das ich nicht mal einen Kaffe servieren konnte. Ich habe Selbstmordgedanken und schwere Schlafstörungen. Es geht zu meiner Prüfung und wenn ich nur ein Buch aufschlage fange ich an zu weinen.
Ich kann nicht mehr Schlafen, ich habe Albträume von den vielen Malen in denen er mich so lange angeschrien hat bis ich geweint hab. Er und seine Familie behandeln mich als sei ich eine Aussätzige. Zusammen mit seinem Rassismus (er schickt Hitlerbilder in die Arbeitsgruppe, nennt schwarze Kunden Ni**er, schickt originale Reden von Hitler als Sprachmemo in die Gruppe), er macht mit den Kameras im Laden Fotos von Kunden und Mitarbeitern und schickt sie in die Gruppe und lacht darüber. Mein Bruder sagt das was ich mitmache ist schwere Körperverletzung da ich Schutzbefohlener bin. Stimmt das?


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24 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das können wir hier nicht abschätzen. Das kann die Ermittlungsbehörde, aber ich weise schon jetzt darauf hin, dass viele unschöne Vorfälle nicht zwingend strafbar sind. Du bist mit 22 ohnehin in dieser Ausbildung ziemlich spät dran. Hast bis fast zum Ende durchgehalten. Mensch, jetzt halte noch die letzten paar Monate durch, und gut ist. Konzentrier Dich auf Deinen Abschluß und das wars. Wenn Dir danach immer noch nach einer Strafanzeige ist, kannst Du das ja tun.

wirdwerden

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#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von BellaMonopoly20):

Diese Art habe ich 2 einhalb Jahre ertragen. Später bekam ich jeden Tag eine Stunde vor Arbeitsbeginn eine Panikattacke mit Heulkrampf. Wenn ich angekommen war zu meiner Schicht zitterte ich so sehr das ich nicht mal einen Kaffe servieren konnte. Ich habe Selbstmordgedanken und schwere Schlafstörungen. Es geht zu meiner Prüfung und wenn ich nur ein Buch aufschlage fange ich an zu weinen.


Hier muß die Notleine gerissen werden. Ab zum Arzt AU. Umgehend. Dann psychologische Betreuung und Beratung suchen. Auch für solche Sachverhalte gibt es Foren. Z.B. Psychologieforum.de.


Zitat (von wirdwerden):
Konzentrier Dich auf Deinen Abschluß und das wars.


Kommt mir ein bisserl so vor: Na, nun hab dich nicht so. Stell dich nicht so an. & co. :devil:

In einem solchen Zustand ist man schlicht und ergreifend nicht in der Lage, weiter zu machen. Und Anzeige wegen Rassismus (Hitler & co), Hetzte, Diskrimminierung & co. kann man schon machen. Da würde ich aber zu einer qualifizierten Hilfe raten.

So ein Verhalten gehört geahndet.

-- Editiert von Spejbl am 16.05.2019 15:07

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Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#3
 Von 
BellaMonopoly20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja das Problem, ich bin nicht mehr in der Lage mein Privatleben zusammen zu kriegen da ich durch meine Angststörung das Haus nicht mehr verlasse, geschweige denn einen geregelten Alltag hinbekomme.. es ist wie ein Hamsterrad.

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#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ich denke mal, da kann im Psychologieforum weitergeredet werden. Hier geht es ums Arbeitsrecht. Du hast aber ein ganz anderes Problem, deren Problemlöung dringendst ansteht. Also Psychologieforum.de. O.K?

Wenn die Ausbildung kurz vor dem Ende steht, wer ist eigentlich der Träger. Vielleicht anstreben, in einer anderen Filialie die Ausbildung abschzuschliessen.

-- Editiert von Spejbl am 16.05.2019 15:25

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Entschuldigung, 6 Monate vor Schluß noch wechseln? Das klappt doch so ganz und gar nicht. Sie hat es 2,5 Jahre durchgezogen, sie kann sich die letzten paar Monate parallel behandeln lassen (sehr sinnvoll, dieser Tipp), aber auf gar keinen Fall die Ausbildung abbrechen. Sie ist schon 22, wie macht sich das im beruflichen Lebenslauf?

wirdwerden

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die These mit der schweren Körperverletzung halte ich vorerst für reichlich steil, jedenfalls mächtig mühsam und auch wenig zielführend hinsichtlich deiner Ausbildung. Zudem nehme ich stark an, dass du auch kein Mobbingtagebuch geführt haben dürftest, um die Vorkommnisse glaubhaft zu machen. Mobbing ist hierzulande ja bis heute kein arbeitsrechtlicher Begriff.
Dass da Etliches richtig mies läuft, legst du ja ausführlich dar. Nur müsste das ganze Geflecht auseinander genommen werden, um einen Ansatz herauszufinden, wie da arbeitsrechtlich einzusteigen sei. Was immer zu tun wäre - du musst es ja auch tun können und mittragen. Vielleicht gibt es bei der IHK jemanden zum Reden und eine Idee für die letzte Strecke zu entwickeln. Denn ertragen hast du die Verhältnisse viel zu lange.

Der letzte Absatz enthält einen ganz anderen Hintergrund: Hitlerbilder oder -reden zu verschicken, könnte strafrechtlich von Bedeutung sein - müsste bewiesen werden und ist gewiss nicht mehr Arbeitsrecht.. Das N-Wort könnten wohl nur Betroffene ahnden lassen.
Ansonsten wäre anzuraten zu trennen zwischen einfach schäbigem Verhalten und wirklich sanktionierbaren Handlungen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sie muss halt klären, wie lange sie noch anwesend sein muss, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Und wenn sie das weiß, geht es weiter. Dann kann sie planen. Mit Urlaub, mit AUBs, auf jeden Fall jetzt nicht abbrechen. Wobei mir das Ende der Ausbildungszeit (November?) nicht unbedingt nachvollziehbar ist. Es gibt ja durchaus die Möglichkeit, die Ausbildung vorzeitig zu beenden, auf Antrag, da bitte zur Kammer Kontakt aufnehmen. Und das Ende mit den anderen Azubis bekommen. Nur mit irgendwelchen Strafanzeigen kommt man jetzt nicht weiter, die kann man auch nach Ende der Ausbildung anleiern.

wirdwerden

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#8
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nur mit irgendwelchen Strafanzeigen kommt man jetzt nicht weiter, die kann man auch nach Ende der Ausbildung anleiern.


Eben, das hilft jetzt auch nicht wirklich weiter. Und wird, gelinde gesagt, mehr als nervig.

Unabhängig davon kann man ja mal die anonyme Telefonseelsorge anrufen. Mehr Infos unter:

https://www.mytherapyapp.com/de/blog/telefonseelsorge-rufnummern

Mir geht es darum, daß schnell, unkompliziert und zielgerichtet Hilfe organisiert wird.

Zitat (von wirdwerden):
Sie ist schon 22, wie macht sich das im beruflichen Lebenslauf?


Ein solches Umfeld ist nämlich geeignet dazu, jemanden dauerhaft arbeitsunfähig zu machen. Und damit ist niemandem gedient. Das wäre eine schlechte Alternative.


-- Editiert von Spejbl am 16.05.2019 22:28

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#9
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Der Eingangsbeitrag mit dem Titel "Hat mein Chef eine Straftat begangen?" passt wohl ehr in die Rhybrik "Strafrecht".

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

.... das ist immer Mal wieder zu beobachten, dass Fragesteller eher an Bestrafung interessiert sind / scheinen statt an der Lösung ihrer Probleme. Entspringt wohl dem Wunsch, erlittenes Ungemach heimzuzahlen, bzw. dass andere das erledigen.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von BellaMonopoly20):
Mein Bruder sagt das was ich mitmache ist schwere Körperverletzung da ich Schutzbefohlener bin. Stimmt das?
Bitte mal sortieren.
Eine Straftat könnte das Verbreiten nationalsozialistischer Symbole, Schriften usw. sein. Kann und sollte angezeigt werden.
Wenn Kunden dich extrem sexuell belästigen, kann das eine Straftat dieser Kunden sein. Kann und sollte angezeigt werden.
Wenn dein Ausbilder im Betrieb dich anschreit, ist es wohl keine schwere Körperverletzung.

Zitat (von BellaMonopoly20):
Psychische und Physische Behinderungen sind zu berücksichtigen.
Trifft denn das überhaupt zu? Hast du solche ärztlich festgestellten Behinderungen?

Ich meine, jetzt ist zu spät. Nach 2,5 Jahren zu merken, dass man eine oder mehrere Prüfungen nicht schafft, weil der Ausbilder seit 2,5 Jahren schikaniert, und ihn deswegen anzuzeigen, bringt wohl nichts.
Dein Bruder hat dir schlechten Rat gegeben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Mein Bruder sagt das was ich mitmache ist schwere Körperverletzung da ich Schutzbefohlener bin. Stimmt das? Nö. Vielleicht einfach mal lesen, was schwere KV tatsächlich ist: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vielleicht mal zunächst auf die erfolgreiche Beendigung des Ausbildungsverhältnisses konzentrieren, ich meine eine Beendigung mit Examen. Bei guten Gründen geht das, mit der Kammer in Verbindung setzen. Und parallel in Behandlung geben, und die Energien dort verwenden? Juni/Juli laufen doch normalerweise die Schlußprüfungen, das sollte doch machbar sein.

wirdwerden

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
ich meine eine Beendigung mit Examen.
Du meinst eine examinierte Kauffrau im Einzelhandel?
Zitat (von wirdwerden):
Und parallel in Behandlung geben,
Ja, das dürfte nötig sein. Wird leider wahrscheinlich nicht bis zu den Prüfungen erfolgreich abzuschließen sein. Das Finden einer guten Therapiestelle verschlingt schon viel Zeit und Energie. Dann noch Energie für die Prüfungen haben? Im Juni/Juli?

Was sollte die Kammer hier tun können?
Schon Beitrag #3 gelesen?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Natürlich hab ich das gelesen, ich kann lesen und schreiben, glaub es mir einfach mal. Nur es ist doch jetzt wichtig, dass sie mit 23 ihre Abschlußprüfung schafft. Keine Ahnung, wie der Abschluß genau genant wird. Darauf soll sie sich konzentrieren, Ihre Kräfte einsetzen. Und hinterher kann sie dann immer noch Strafanzeige erstallten. Das ist doch die Reihenfolge.

wirdwerden

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das ist doch die Reihenfolge.
Wenn ich lese, dass jemand wegen Angststörung schon länger nicht mehr aus dem Haus geht...
Dann geht derjenige auch nicht zur Berufsschule, und erst recht nicht zum Ausbildungsbetrieb.
Dann geht derjenige auch nicht raus, um sich eine Therapie wegen alledem zu suchen. Dazu muss derjenige ja nun mal raus aus dem Haus, zum Arzt, zu vielen verschiedenen Stellen.
Das alles dauert, und das geht schon gar nicht parallel.

Und wenn ich lese, dass jemand sein Privatleben auch nicht auf die Reihe kriegt...Dann kann derjenige vielleicht eben auch mit 23 seine Ausbildung noch immer nicht *endlich* abschließen.
Dann hat es höchstwahrscheinlich viel weiter zurückliegende Gründe, dass nun eine Ausbildung zur Verkäuferin (das ist es nämlich) erst seit 2,5 Jahren versucht wird.
Demzufolge gab es schon vorher andere Versuche, seit man die reguläre Schule verlassen hat.

Strafanzeige später? Was soll das denn jetzt? Und weswegen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Fragestellerin gibt an, dass sie eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel macht und nicht zur Verkäuferin - das ist nicht das gleiche. Die Ausbildung zur Kffr. im EH dauert regulär 3 Jahre. Diese Ausbildung machen auch einige mit Abitur. Damit möchte ich einbringen, dass das Alter von 23 Jahre hier nichts aussagen muss.

@BellaMonopoly20
Bei Schutzbefohlenen handelt es sich um Personen, die auf Grund ihres Alters oder ihrer körperlichen Verfassung besonders schützenswert sind. In Bezug auf dein Alter bist du also keine Schutzbefohlene mehr...
Darf ich also fragen, ob du eine Auszubildene mit Handicap bist?

Gruß von Frau Herrje

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich bin nicht von einer Ausbildung zur Verkäuferin ausgegangen, die ist nämlich ein Jahr kürzer. Ich bin einfach der Ansicht, dass man unmittelbar vor Ende nicht alles hinschmeißen soll. Es gibt andere Lösungen, zumal das Ende nicht in 2 Monaten sondern in 6 Monaten dafür spricht, dass da schon vorher etwas holperig gelaufen ist. Und sich jetzt verzetteln, das bringt doch gar nichts. Hier ist ein geordneter Ablauf im Interesse der Fragestellerin angesagt. Die Strafanzeige kann sie auch noch in einigen Monaten stellen. DA läuft doch nichts davon. Und eine Strafanzeige ändert auch ihre Situation jetzt gar nicht.

wirdwerden

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#19
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Hast bis fast zum Ende durchgehalten. Mensch, jetzt halte noch die letzten paar Monate durch, und gut ist. Konzentrier Dich auf Deinen Abschluß und das wars.

Bei diesen "Symptomen" ist das nicht (mehr) möglich. Sie hätte sich schon viel früher Hilfe holen müssen.

Meine Kollegin ist ebenfalls erkrankt (ohne Mobbing). Wer noch keine Panikattacke aus nächster Nähe erlebt hat, kann sich nicht vorstellen wie das ist. Das ist eine psychische Erkrankung und mit Ermahnungen nach dem Motto "jetzt reiß dich zusammen" kommt man hier nicht weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

"Hinschmeißen" - finde ich auch - ist dennoch keine gute Option...es betrifft schließlich (nicht unerheblich) den weiteren Werdegang im Leben.
Aber tägliche Qual ist auch keine Option! Also, falls nicht schon geschehen (?) dringend zum Arzt gehen und sich eine AU geben lassen. Außerdem Soforthilfe (Bachblüten o. ä.) und psychologischen Beistand organisieren.
Des Weiteren mit der Abteilungsleitung der Berufsschule sprechen, eine Zulassung zur Prüfung im November* könnte unter diesen Umständen (trotz AU) möglich sein. Diese zuständige Person der Berufsschule kann wohl auch die Kommunikation mit der IHK diesbezüglich übernehmen.

*Dieser Winterprüfungstermin ist, bei 3 Jahren Ausbildung, gar nichts ungewöhnliches.

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Frau Herrje):
Außerdem Soforthilfe (Bachblüten o. ä.) und psychologischen Beistand organisieren
Genau. Wieso sind wir noch nicht früher darauf gekommen?
Bei Mobbing, Bossing, Panikattacken, Suizidgedanken, Angststörungen, sexueller Belästigung---- nimm Bachblüten.
---und gut is.

:dance:
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Worum geht es eigentlich noch?

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#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Jedenfalls ging es hier noch niemals um Arbeitsrecht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#24
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von wirdwerden):
Das ist doch die Reihenfolge.
Wenn ich lese, dass jemand wegen Angststörung schon länger nicht mehr aus dem Haus geht...
Dann geht derjenige auch nicht zur Berufsschule, und erst recht nicht zum Ausbildungsbetrieb.
Dann geht derjenige auch nicht raus, um sich eine Therapie wegen alledem zu suchen. Dazu muss derjenige ja nun mal raus aus dem Haus, zum Arzt, zu vielen verschiedenen Stellen.
Das alles dauert, und das geht schon gar nicht parallel.

Und wenn ich lese, dass jemand sein Privatleben auch nicht auf die Reihe kriegt...Dann kann derjenige vielleicht eben auch mit 23 seine Ausbildung noch immer nicht *endlich* abschließen.
Dann hat es höchstwahrscheinlich viel weiter zurückliegende Gründe, dass nun eine Ausbildung zur Verkäuferin (das ist es nämlich) erst seit 2,5 Jahren versucht wird.
Demzufolge gab es schon vorher andere Versuche, seit man die reguläre Schule verlassen hat.


Genauso sieht das aus. Bei solchen Sachen geht das manchmal extrem schnell, so, wie wenn die Reset-Taste gedrückt wird. Und dann steht mitunter eine Dauerbehandlung an.

In nicht wenigen Fällen sind bei genannter Symtomatik die Betreffenden Berentet.

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