1 Jahr minus 2 Wochen gearbeitet - ALG?

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Magdalena86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
1 Jahr minus 2 Wochen gearbeitet - ALG?

Guten Tag,

ich habe damals einen Arbeitsvertrag bekommen, der vom 19.06.2018 bis zum 31.05.2019 ging bzw. noch geht.

Es fehlen also quasi 19 Kalendertage bis zum ganzen Jahr.

Ich weiß nicht, ob ich nochmals einen Folgevertrag bekomme. Wie sieht es da mit dem Arbeitslosengeld aus?
Vorher war ich 6 Monate arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet. Bekäme ich dann wieder das "alte" Arbeitslosengeld von damals? Oder gar nichts? ALG2?

Freundliche Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Den Restanspruch des "Alten" Arbeitslosengeldes gibt es natürlich noch.

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#2
 Von 
Magdalena86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Und das, was ich nun verdiene, wird da nicht mehr mit eingerechnet? Das wären nämlich etwa 300 Euro mehr im Monat. Bei nicht mal 600 Euro altem ALG finde ich den Unterschied schon hoch!

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32005 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Magdalena86):
Vorher war ich 6 Monate arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet. Bekäme ich dann wieder das "alte" Arbeitslosengeld von damals? Oder gar nichts? ALG2?
Wann war denn VORHER? Direkt vor Juni 2018?
Der *alte* Anspruch* besteht 4 Jahre lang, bevor er verfällt.
Zitat (von Magdalena86):
was ich nun verdiene, wird da nicht mehr mit eingerechnet?
Für weniger als 1 Jahr hast du leider gar keinen ALG-Anspruch.
Wenn du mit dem *alten* ALG deinen Bedarf nicht decken kannst, kannst du Wohngeld beantragen. Oder eben Alg2 dazu.
Zitat (von Magdalena86):
Bei nicht mal 600 Euro altem ALG finde ich den Unterschied schon hoch!
Ja, ärgerlich. Aber der Anspruch auf ALG ergibt sich erst ab 12 Monaten Beschäftigung.
Frag doch deinen AG, ob er noch 1 Monat ranhängt.
Fragen kostet nichts und tut nicht weh.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Mooment! So ganz stimmt das nicht. Zuerst einmal muss geklärt werden, ob der TE überhaupt Anspruch auf ALG I hat - das wäre dann der Fall, wenn er in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, das muss nicht zwangsläufig am Stück und auch nicht bei einem Arbeitgeber sein.

Falls das der Fall wäre, dann geht's um die Höhe des ALG I - und das wäre (ebenfalls) IMHO sehr wohl nur abhängig von seinem letzten Gehalt (60% des Nettogehalts + Krankenversicherung). Falls der TE ein Kind hat, sind's wohl 67%.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32005 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
wenn er in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, das muss nicht zwangsläufig am Stück und auch nicht bei einem Arbeitgeber sein.
Ja, richtig.

Zitat (von Magdalena86):
Vorher war ich 6 Monate arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet.
Wurde in diesen 6 Monaten ALG bezogen?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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