Guten Tag,
ich habe damals einen Arbeitsvertrag
bekommen, der vom 19.06.2018 bis zum 31.05.2019 ging bzw. noch geht.
Es fehlen also quasi 19 Kalendertage bis zum ganzen Jahr.
Ich weiß nicht, ob ich nochmals einen Folgevertrag bekomme. Wie sieht es da mit dem Arbeitslosengeld aus?
Vorher war ich 6 Monate arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet. Bekäme ich dann wieder das "alte" Arbeitslosengeld von damals? Oder gar nichts? ALG2?
Freundliche Grüße
1 Jahr minus 2 Wochen gearbeitet - ALG?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Den Restanspruch des "Alten" Arbeitslosengeldes gibt es natürlich noch.
Und das, was ich nun verdiene, wird da nicht mehr mit eingerechnet? Das wären nämlich etwa 300 Euro mehr im Monat. Bei nicht mal 600 Euro altem ALG finde ich den Unterschied schon hoch!
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Wann war denn VORHER? Direkt vor Juni 2018?ZitatVorher war ich 6 Monate arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet. Bekäme ich dann wieder das "alte" Arbeitslosengeld von damals? Oder gar nichts? ALG2? :
Der *alte* Anspruch* besteht 4 Jahre lang, bevor er verfällt.
Für weniger als 1 Jahr hast du leider gar keinen ALG-Anspruch.Zitatwas ich nun verdiene, wird da nicht mehr mit eingerechnet? :
Wenn du mit dem *alten* ALG deinen Bedarf nicht decken kannst, kannst du Wohngeld beantragen. Oder eben Alg2 dazu.
Ja, ärgerlich. Aber der Anspruch auf ALG ergibt sich erst ab 12 Monaten Beschäftigung.ZitatBei nicht mal 600 Euro altem ALG finde ich den Unterschied schon hoch! :
Frag doch deinen AG, ob er noch 1 Monat ranhängt.
Fragen kostet nichts und tut nicht weh.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
Mooment! So ganz stimmt das nicht. Zuerst einmal muss geklärt werden, ob der TE überhaupt Anspruch auf ALG I hat - das wäre dann der Fall, wenn er in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, das muss nicht zwangsläufig am Stück und auch nicht bei einem Arbeitgeber sein.
Falls das der Fall wäre, dann geht's um die Höhe des ALG I - und das wäre (ebenfalls) IMHO sehr wohl nur abhängig von seinem letzten Gehalt (60% des Nettogehalts + Krankenversicherung). Falls der TE ein Kind hat, sind's wohl 67%.
Ja, richtig.Zitatwenn er in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, das muss nicht zwangsläufig am Stück und auch nicht bei einem Arbeitgeber sein. :
Wurde in diesen 6 Monaten ALG bezogen?ZitatVorher war ich 6 Monate arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet. :
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