Hallo zusammen,
Person A erwirkt eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe. Gegner B weigert sich jedoch und gibt diese nicht freiwillig raus.
In der Verfügung steht: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, (...), an den Verfügungskläger herauszugeben.
Was kann Person A noch machen?
Danke!
Einstweilige Verfügung auf Herausgabe. Gegener weigert sich
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
`Die Verfügung mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers durchsetzen
Der macht nicht viel... Formal zugestellt und fertig. Ich möchte doch erst herausfinden wo sich der Gegenstand befindet...
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Antrag nach § 888 ZPO
stellen !!
Wäre es möglich eine Durchsuchung zu bentragen?
Beantragen kann man viel. Aber das Urteil lautet nicht "eine Durchsuchung zu dulden".
Außerdem führt ein Gerichtsvollzieher keine solchen Durchsuchungen aus.
Es ist eine nicht durch andere vornehmbare Handlung. Also geht es über § 888 ZPO
und es muss beim Gericht ein Antrag gestellt werden.
Sofern ich es richtig gelesen habe, muss für ZPO888 erstmal der Schuldner angehört werden?
Das dürfte doch wieder ewigkeiten dauern oder kann das Gericht den Antrag ohne Anhörung des Schuldners stattgeben?
ZitatSofern ich es richtig gelesen habe, muss für ZPO888 erstmal der Schuldner angehört werden?Das dürfte doch wieder ewigkeiten dauern :
Richtig, dem Schuldner muss die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt werden, aber warum Ewigkeiten?
In der Praxis ist es in der Regel so, dass das Gericht dem Schuldner den Antrag übersendet und gleichzeitig eine Frist zur Stellungnahme setzt, die kann der Schuldner nutzen und den Gegenstand übergeben, oder es eben sein lassen.
Zitatder kann das Gericht den Antrag ohne Anhörung des Schuldners stattgeben? :
Ohne Anhörung ja, aber nicht ohne dem Schuldner die Möglichkeit der Anhörung eingeräumt zu haben.
Reagiert der Schuldner nicht innerhalb der gesetzten Frist, entscheidet das Gericht dann halt ohne Anhörung.
-- Editiert von spatenklopper am 23.05.2019 15:19
Sinnvoll wäre gewesen den Antrag besser zu formullieren.
Man konnte nicht nur (wie erfolgt) schlicht die Verurteilung zu Herausgabe beantragen, sondern die Verurteilung bei Meidung einer vom Gericht festzusetzenden Geld- oder Haftstrafe beantragen.
Da dies unterblieben ist, kommt man aber nicht anders weiter.
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