Ist eine unberechtigte Forderung ein Straftatbestand?

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)
Ist eine unberechtigte Forderung ein Straftatbestand?

Hallo!
Die Konstellation ist folgende: Wir sind drei Kommanditisten einer UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG,
mit gleichem Stimmrecht. Die anderen sind beide Geschäftsführer. Ihre Qualifikation als Geschäftsführer ist eher so, daß sie wenig wissen und darum auch einfach über meinen Kopf hinweg und gegen jegliche Vernunft Entscheidungen treffen, welche die weitere Existenz der UG betreffen. Darum ist die UG inzwischen auch der Auflösung näher als dem Fortbestand. Einer der beiden droht z.B. keine Waren mehr einzukaufen, um eine Insolvenz künstlich herbeizuführen. Das habe ich ihm durch einen Anwalt schon untersagen lassen. Wenn, dann sollte die Firma ordnungsgemäß aufgelöst werden. Der andere Geschäftsführer wird den Rest mal erben und macht das Spiel mit.

Ist die künstliche Herbeiführung einer Insolvenz ein Straftatbestand?

Es geht ja auf meine Kosten. Investitionen, die ich getätigt habe, gehen ohne Ansprüche verloren, fürchte ich.

Jetzt kommt noch ein zweiter Punkt hinzu:
Ich selbst habe außerdem eine Firma und liefere der UG Waren. Nun behauptet dieser eine dominierende der Geschäftsführer, ich hätte noch Waren an die UG zu liefern, die bereits bezahlt worden wären. Die Summe ist beachtlich. Wir hatten aber niemals Vorauszahlungen an mich bzw. meine Firma für Warenlieferungen. Und es muß ja dann auch ein Buchungsbeleg vorhanden sein, bzw. eine Banküberweisung erfolgt sein. Ist aber nicht. Die beiden Geschäftsführer sind aber dermaßen unzugänglich und unwillig, mir Auskünfte zu geben, daß ich auch da wieder einen Anwalt beauftragen müßte, der dann aller Wahrscheinlichkeit nach wieder keine Antwort bekäme.

ist solch eine Unterstellung einer angeblichen Vorauszahlung bereits ein Straftatbestand? Oder unter welchen Umständen wird es ein Straftatbestand?

Meinem Anwalt müßte ich jetzt einen neuen Auftrag erteilen und er ist auch für wahrscheinlich eine Woche terminlich nicht in der Lage, sofort zu handeln.

Ich möchte mich schon einmal vorab informieren. Mein Gefühl sagt mir, daß ich eine einstweilige Verfügung zur Bestellung eines Hilfsgeschäftsführers von Amts wegen erwirken sollte, der dort größeres Unheil verhindert.

Ist das realistisch?

Danke

(Ich weiß, daß das alles sehr abenteuerlich klingt, aber Betreffende hat Geld, der kann sich solche Spiele erlauben und sei es auch nur aus Überdruß)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Geschäftsführer der KG wird ja die UG sein. Sind die beiden anderen also Gf der UG?

Da die KG die Produktivgesellschaft soll diese aufgelöst werden oder?

Wenn die UG nicht mehr Komplementär ist, wird die KG zur OHG und Sie damit zum Vollhafter. Dann lösen sie doch die KG einfach auf und versuchen einen Geselslchafterbeschluss zu erwirken. Wenn eine Insolvenz durch Vorsatz herbeigeführt werden soll und andere dabei geschädigt werden oder es sich um Insolvenzverschleppung handelt, sind die Geschäftsführer dafür strafrechtlich verantwortlich.

Wenn Sie angeblich noch Waren liefern sollten und Vorauszahlungen geleistet wurden liegt dem ja sicherlich ein Vertrag bzw Nachweise in Form von Überweisungen etc vor. Wenn die Herren dies nicht vorlegen, würde ich mir erstmal keine Gedanken zur Lieferung machen. Aber ich würde zusehen, dort raus zu kommen..



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von HDT):
Ist eine unberechtigte Forderung ein Straftatbestand?

Eventuell ja, eventuell nein. Kommt halt auf die konkreten Details und die Güte der jeweiligen Argumente an ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Einer der beiden droht z.B. keine Waren mehr einzukaufen, um eine Insolvenz künstlich herbeizuführen.
Allein die Logik erschließt sich mir schon nicht.

Zitat:
Nun behauptet dieser eine dominierende der Geschäftsführer, ich hätte noch Waren an die UG zu liefern, die bereits bezahlt worden wären.
Na und? Eine solche Zahlung müsste ja mindestens glaubhaft gemacht werden, praktisch sogar bewiesen. Warum willst du da aktiv werden?

Stefan

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#4
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)



Zitat:
Allein die Logik erschließt sich mir schon nicht.


Das mußt Du auch nicht verstehen. Mir erschließt sich nur, daß da ein kranker Geist hinter steht. Der ein Geschäft betreibt und es nun durch eine Insolvenz kaputtmachen will. Nennen wir es "Spieltrieb aus Überdruß" oder "Wahnsinn" oder wie auch immer. Ich muß auf jeden Fall da raus, und zwar ganz schnell.

Die Sache mit den 100 Stück noch nicht gelieferten Geräten hat er inzwischen aufgeklärt. Er hat die Summe als Teilhaber des Online-Shops, der die Geräte letztlich von unserer gemeinsamen UG als einziger geliefert bekommen darf, mit dem vollen Betrag "vorfinanziert", damit genügend Geld auf dem Konto der UG sei. Dem ging weder eine Bestellung noch eine Information an mich den Kommanditisten der UG voraus. Hat mich also nicht weiter zu interessieren. Außer, daß jetzt mit dem schon mir genannten Minus von fast 4.000 Euro nochmals rund 8.000 Euro an Forderungen seines Online-Shops gegenüber unserer UG hinzukommen. Damit liegt das Minus der UG bei 12.000 Euro, so sehe ich das. Oder?

Ich habe ihn nun aufgefordert, umgehend das zu tun, was er bereits angekündigt hatte. Nämlich Insolvenz anzumelden und zwar sofort. Ich will nicht in dieser UG bleiben. Mir würde es auch genügen, wenn ich fristlos aussteigen könnte. Gibt es dazu Vorschläge oder Möglichkeiten? Einstweilige Verfügung vielleicht? (mein Anwalt ist momentan immer noch zeitlich-terminlich ausgebremst und vertröstet mich)

Da dieser Geschäftsführer heute so und morgen so entscheidet, wird er meinem Wunsch nach Insolvenz jetzt voraussichtlich nicht entsprechen. Und der 2. Geschäftsführer schweigt beharrlich.

Zusatzfrage: Wenn ich eine Anzeige wegen Insovenzverschleppung mache, drohen mir dann irgendwelche Paragraphen wegen "Bruch des Treueverhältnisses" oder dergleichen?

Ich muß da raus, bevor noch größerer Schaden angerichtet wird.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das mußt Du auch nicht verstehen. Mir erschließt sich nur, daß da ein kranker Geist hinter steht. Der ein Geschäft betreibt und es nun durch eine Insolvenz kaputtmachen will. Nennen wir es "Spieltrieb aus Überdruß" oder "Wahnsinn" oder wie auch immer. Ich muß auf jeden Fall da raus, und zwar ganz schnell.
Da hast du mich etwas missverstanden.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass jemand ein Interesse an einer Insolvenz hat. Was ich aber nicht verstehe ist, wie das durch Nichteinkauf geschehen soll.
Aber gut, wenn ich jetzt so drüber nachdenke würden dann die Umsätze langsam auslaufen, die Kosten - insbesondere die GF-Gehälter - aber weiter laufen - was zwangsläufig in die Insolvenz führen würde.

Zitat:
Er hat die Summe als Teilhaber des Online-Shops ... "vorfinanziert",
Damit könnte die Summe schon mal nachrangig sein (für dich aber egal, denn womögliche Forderungen von dir wären das wahrscheinlich auch).

Zitat:
des Online-Shops, der die Geräte letztlich von unserer gemeinsamen UG als einziger geliefert bekommen darf
Was ist das denn wieder für ein wildes Konstrukt?
Dein Unternehmen ist Lieferant, und das des GF Kunde, und dann habt' ich die UG dazwischengeschaltet? Warum?

Zitat:
Damit liegt das Minus der UG bei 12.000 Euro, so sehe ich das. Oder?
Wieso? Sind die 8000 Euro denn nicht mehr auf dem Konto?

Zitat:
Ich habe ihn nun aufgefordert, umgehend das zu tun, was er bereits angekündigt hatte. Nämlich Insolvenz anzumelden und zwar sofort.
Warum stellst du den Antrag nicht selber?

Stefan

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#6
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

Hallo,
Danke für die Antworten!

Wir hatten vereinbart, daß wir einen Online-Shop gründen. Der war im Web auch schon fertig vorbereitet. Dann sind die beiden ohne mich zu informieren davon abgekommen und wollten den nicht mehr. Nun läuft das Geschäft schlechter als erwartet. Dieser Online-Shop hätte auch an Endverbraucher geliefert. Jetzt ist nur noch der Online-Shop des Geschäftsführers als Abnehmer übrig geblieben, weil der Online-Shop der UG nicht aktiv wird.

Die Gesellschaftsform UG (haftungsbeschränkt u. Co.KG haben wir gewählt, weil sie der "Inverkehrbringer" aller Waren sein sollte, von denen jetzt nur noch das eine Gerät übrig geblieben ist.

Der Kontostand liegt bei rund 4000 Euro im Minus. Die 8000 Euro sind längs ausgegeben.

Daß ich als Kommanditist selbst einen Insolvenzantrag stellen kann, war mir nicht bewußt. Ich dachte, das müßten die Geschäftsführer tun.

Ich habe diesem dominierenden der beiden Geschäftsführer jetzt vorgeschlagen, daß er das macht, was er selber angekündigt hat, nämlich Insolvenz anzumelden. Momentan ist er damit einverstanden, ich müsse nur eine Einverständniserklärung abgeben. Das will ich tun, aber sie soll unanfechtbar sein, dahingehend,

---"daß alle gegenseitigen Absprachen aufgehoben werden und keine finanziellen Forderungen an mich gestellt werden"---.

Vielleicht noch mit dem Zusatz: ---"Jegliche anderslautende und nicht schriftlich gegebene Zusage wird hiermit ausdrücklich im gegenseitigen Einverständnis ausgeschlossen"---.

Würde das genügen?

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#7
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Sie sind Kommanditist und soweit sie die Einlage geleistet haben war es das für sie.

Oder was haben sie für Zusagen gegeben?

Auf jeden Fall auf die Reihenfolge der Insolvenz oder Auflösung achten.

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#8
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

Die Einlage ist 300 Euro. Nicht weiter von Bedeutung.

Wir haben unter "Wettbewerbsverbot" Vereinbarungen gemacht, Ich denke aber, daß diese mit der Auflösung der UG dann allesamt hinfällig sein werden. Wozu sollten sie wem auch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Mal eine Frage an den TE: Haben Sie eigentlich jemals einen Steuerberater zu Ihren unterschiedlichen Unternehmen und Gewerbeversuchen konsultiert? Wenn ich mir Ihre Beiträge so durchlese, scheint mir das sehr angeraten.

-- Editiert von guyfromhamburg am 25.05.2019 11:25

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

guyfromhamburg

Mal angenommen, Sie wären Rechtsbeistand oder Anwalt. Würden Sie das so einem Mandanten raten?

Nach Durchlesen Ihrer Beiträge kann ich den Rat nur zurückgeben. Konsultieren Sie einen Fachmann für derartige Probleme.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HDT
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 75x hilfreich)

Frage: Der dominierende der beiden Geschäftsführer hatte Monate zuvor seinen Plan verkündet, (schriftlich bei Facebook und von mir als Kopie gesichert) die xxx UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG bewußt und gewollt in die Insolvenz zu bringen. Schreiben meines Anwaltes dazu hat er nicht beantwortet. Am 17.05. hat er ein Minus von 3.700 Euro auf dem Konto gemeldet. Ich habe sofortige Anmeldung der Insolvenz gefordert. Das haben sie ignoriert.

Am 31.05. wurde mir ein Minus von 4.800 Euro gemeldet und die Einstellung der Zahlungen durch die Bank.
Daraufhin haben sie (die beiden Geschäftsführer) dann einen Anwalt hinzugezogen, zwecks "Auflösung". Der rät zur Liquidation. Dazu soll die Steuerberaterin die Verpflichtungen ermitteln und wir teilen sie unter uns drei Kommanditisten auf. So lautete die beim Anwalt getroffene Vereinbarung von 6.06..

Inzwischen haben sie (die beiden Geschäftsführer) erneut den Kurs gewechselt und angekündigt, dass sie "die umgehende Auflösung der Gesellschaft wollen". Von der vereinbarten vorherigen Ermittlung der Verpflichtungen durch die Steuerberaterin, ist nun keine Rede mehr. Anderenfalls, wenn die Gesellschafter die Auflösung nicht umgehend einvernehmlich beschließen, wollen sie "kündigen", teilten sie dem Anwalt mit.

Der Anwalt rät davon ab und schlägt nach wie vor die Liquidation vor. Er verweist auch darauf, dass ich als dritter Kommanditist im Falle einer Kündigung durch die beiden Geschäftsführer (die auch Kommanditisten sind) allein verbleiben würde. Und das will ich auf gar keinen Fall.

Der Anwalt setzt nun seinerseits eine Frist bis zum 28.06., in der entweder die von ihm empfohlene Liqidation beschlossen wird oder wie die beiden Geschäftsführer einseitig fordern, der Austritt durch Kündigung erfolgt. Sollte er bis zum 28.06. keine Rückmeldung erhalten, wird er den Vorgang abschließen.

Mir scheint, dass der Anwalt von seinen Mandanten angenervt ist.

Was die Sache für mich so kompliziert macht, ist neuerdings die "Verkündigung" des Geschäftsführers, dass er als Inhaber einer weiteren eigenen Firma eine Vorauszahlung von 8.000 Euro (für die Lieferung von 100 Geräten) an unsere gemeinsame und schon lange marode UG geleistet habe, deren Geschäftsführer er selber ist und deren Insolvenz er selber seit einiger Zeit geplant hat.
Davon hatte ich bisher keine Kenntnis, das tauchte jetzt erst vor 2 Wochen auf. Ich fürchte, dass der Geschäftsführer durch diese Kapital-Verschiebungen Verpflichtungen schafft, die letztlich bei einer gütlichen Liquidierung auch auf mich zurückfallen.

Ich meine, ich müßte jetzt schnellstens was tun. Mein Anwalt hat die Sache bereits abgeschlossen, bei dem bekomme ich so kurzfristig keinen Termin. Ob der Anwalt der Geschäftsführer auch mich als Kommanditisten berät oder das überhaupt kann und darf, weiß ich noch nicht. Ich meine, ich wäre nicht sein Mandant. (?) Würde das aber gern sein.

Ich tendiere dazu, Strafanzeige wegen Verdacht auf Insolvenzbetrug und Insolvenzverschleppung zu stellen. Damit ist aber dann die Möglichkeit der auch von mir gewollten Liquidation nicht mehr gegeben.
(Eine Bilanz für 2018 liegt auch nicht vor bzw. ist noch nicht gemacht.)

Was kann mir passieren, wenn ich jetzt weiter - wie auch der Anwalt vorschlägt - die Liqudation will und die beiden halten sich nicht an die Vereinbarung und kündigen zuvor?



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