Ich bin gerade sehr durcheinander. Zu meiner Person: in Deutschland geboren, lebe hier und habe auch einen deutschen Pass, Personalausweis, etc. - überall ist meine Staatsangehörigkeit als Deutsch eingetragen. Ich hatte in den letzten Tagen jetzt ein paar Diskussionen mit meinen Eltern, die sich bei bestem Willen nicht erinnern können, wann meine Staatsbürgerschaft offiziell zu Deutsch geändert wurde.
Kurz zu ihrem Hintergrund: ich wurde nicht ehelich geboren. Mein Vater hat wenige Jahre später meine Mutter geheiratet und sich wenige Monate später eingebürgert. Laut seiner Erinnerung wurde ich automatisch in seinen neuen Reisepass eingetragen und habe die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten (?) Ich bin aber nicht auf seiner Einbürgerungsurkunde eingetragen und habe auch keine eigene? Übersehe ich hier rechtlich etwas? Ich falle nicht in die Regelung ab 2000. Gab es damals so eine Regelung, dass wenn der eine Elternpart seine Staatsbürgerschaft aufgegeben hat, das Kind die neue automatisch bekommen hat? Ich habe gerade wirklich Sorge, dass ich "falsch" lebe, da ich bald standesamtlich heiraten möchte. Insbesondere da mein Vater immer sehr durcheinander ist und damals alles (mit der Einbürgerung) selbst abgewickelt hat. Meine Mutter ist da ganz anders aufgestellt, aber hat damals einfach akzeptiert was er ihr erzählt hat. Ich habe jetzt Angst, dass er damals etwas falsch verstanden hat. Ich habe auch schon eine Kopie aus dem Geburtsregister beantragt und hoffe, dass das Klarheit bringt. Aber gibt es solche Fälle tatsächlich? Also, dass so etwas so lange unbemerkt bleiben kann? Denn als ich meinen ersten Reisepass beantragt hatte, war mein Vater schon offiziell Deutsch. Und wie könnte ich am einfachsten prüfen was jetzt richtig ist?
-- Editiert von Moderator am 01.02.2021 14:33
Falsche Staatsbürgerschaft? (Nie Einbürgerung gehabt)
Notfall?
Notfall?
Und wie könnte ich am einfachsten prüfen was jetzt richtig ist? Hiermit: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis
Laut seiner Erinnerung wurde ich automatisch in seinen neuen Reisepass eingetragen und habe die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten (?) Na, automatisch geht das nicht - der Vater kann aber die Miteinbürgerung seines Kindes beantragen. Nur müßten Sie dann halt in seiner Einbürgerungsurkunde stehen: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-V6125134.1-19910924-KF2-649-A001a.pdf
Die Geburt ist doch geklärt. Deine Mutter ist xxxx, war zum Zeitpunkt deiner Geburt nicht verheiratet. Als Kind deiner Mutter hast du demnach die xxxxx Staatsangehörigkeit gehabt.ZitatIch habe auch schon eine Kopie aus dem Geburtsregister beantragt und hoffe, dass das Klarheit bringt. :
Ist denn deine Mutter auch eingebürgert? Oder ist sie noch xxxx?
Was dein Vater nach seiner Eheschließung und der Einbürgerung gemacht hat? Wenn du NICHT in seiner E-Urkunde stehst, hat er dich als eigenes Kind nicht miteingebürgert.
Wann hast du denn deinen ersten Reisepass beantragt? Oder den Personalausweis?
Für den 1. Perso brauchtest du die Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde.
Falsch hast du jedenfalls nicht gelebt
-- Editiert von Moderator am 01.02.2021 14:36
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Zitat:Die Geburt ist doch geklärt. Deine Mutter ist xxxx, war zum Zeitpunkt deiner Geburt nicht verheiratet. Als Kind deiner Mutter hast du demnach die polnische Staatsangehörigkeit gehabt.ZitatIch habe auch schon eine Kopie aus dem Geburtsregister beantragt und hoffe, dass das Klarheit bringt. :
Ist denn deine Mutter auch eingebürgert? Oder ist sie noch xxxx?
Was dein Vater nach seiner Eheschließung und der Einbürgerung gemacht hat? Wenn du NICHT in seiner E-Urkunde stehst, hat er dich als eigenes Kind nicht miteingebürgert.
Wann hast du denn deinen ersten Reisepass beantragt? Oder den Personalausweis?
Für den 1. Perso brauchtest du die Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde.
Falsch hast du jedenfalls nicht gelebt
Oh je, das ist alles so unerwartet für mich, das mich das alles wirklich ziemlich durcheinander macht. Vielen Dank auf jeden Fall schon einmal für die Antwort. Ob ich noch in xxxx/überhaupt dort eingetragen bin, kann ich nicht sagen.
Zu den Fragen: meine Mutter ist noch xxxx, nur mein Vater ist eingebürgert. Er hat mich auch als Kind anerkannt (sofort nach der Geburt) - die Anerkennung, meine Geburtsurkunde und seine Einbürgerungsurkunde, das haben wir alles. Aber halt nichts explizit für mich und meine Staatsangehörigkeit. Ich wollte mir jetzt vom Standesamt einen Auszug aus dem Geburtenregister zuschicken lassen. Wenn ich es richtig verstehe, müsste dort auch die Staatsangehörigkeit oder Änderungen vermerkt sein?
Bei der Passbeantragung hatten wir die Geburtsurkunde mit sowie die Pässe meiner Eltern - damals hatte mein Vater durch die Einbürgerung aber schon einen deutschen Pass. Ich glaube jetzt, dass deswegen automatisch bei mir als Staatsangehörigkeit Deutsch und xxxxx hinterlegt wurde. Ich war damals so klein, dass ich zwar eine schwammige Erinnerung habe, aber leider keine wirklich genaue. Bei meinen Eltern (hohes Alter) ist das mittlerweile leider auch nicht besser
-- Editiert von Moderator am 01.02.2021 14:35
Ja. Dann liest du dort nach.Zitateinen Auszug aus dem Geburtenregister zuschicken lassen. :
Oder jetzt schon hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Personenstandsregister
Das ist doch vollkommen egal.ZitatOb ich noch in Polen/überhaupt dort eingetragen bin, kann ich nicht sagen. :
Das ist allerdings etwas seltsam. Aber auch egal.ZitatIch bekomme aber alle paar Jahre Wahlbriefe aus Italien - :
Dann empfehle ich dir: Geh zu dem Standesamt, wo du/ihr heiraten möchtet. Frag dort nach, was du für die Trauung benötigst.Zitatda ich bald standesamtlich heiraten möchte. :
Erzähle nicht deine ganze Familiengeschichte, sondern hab deinen P-Ausweis, deine Meldebestätigung und den Auszug aus dem Geburtenregister parat --- und wahrscheinlich genügt das schon, um getraut zu werden.
Wenn du dich traust.
Da musst Du Dir keine Gedanken machen, nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz § 3 hast Du die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch erworben, wenn man Dich schon so lange als deutsche Staatsangehörigkeit behandelt hat.
(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.
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