Zustellung des Vollstreckungstitels

17. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
ggreiner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustellung des Vollstreckungstitels

Hallo,

ich habe gegen Die Vermietungsgesellschaft wegen Nichterstattung der Überschüssigen Nebenkosten per gerichtlichem Mahnverfahren einen Vollstreckungstitels erwirkt.
Das Gericht hat mir diesen zwei mal ausgestellt. Einmal für mich und einmal zum zustellen beim Schuldner.
Frage:
Wie stelle ich den Vollstreckungstitels jetzt am einfachsten zu, da die Gesellschaft nicht gerade um die Ecke ihren Sitz hat?
Hat da wer Erfahrung und kann mir einen Tipp geben?

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da würde ich die Zustellung per Gerichtsvollzieher wählen. Die ist zu 99% gerichtsfest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ggreiner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh gute Idee.
und die Kosten?
Kann ich die dem Schuldner auferlegen?

0x Hilfreiche Antwort

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