Hallo,
ich habe gegen Die Vermietungsgesellschaft wegen Nichterstattung der Überschüssigen Nebenkosten per gerichtlichem Mahnverfahren einen Vollstreckungstitels erwirkt.
Das Gericht hat mir diesen zwei mal ausgestellt. Einmal für mich und einmal zum zustellen beim Schuldner.
Frage:
Wie stelle ich den Vollstreckungstitels jetzt am einfachsten zu, da die Gesellschaft nicht gerade um die Ecke ihren Sitz hat?
Hat da wer Erfahrung und kann mir einen Tipp geben?
Danke!
Zustellung des Vollstreckungstitels
17. Mai 2019
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Frage vom 17. Mai 2019 | 18:45
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustellung des Vollstreckungstitels
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#1
Antwort vom 17. Mai 2019 | 21:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Da würde ich die Zustellung per Gerichtsvollzieher wählen. Die ist zu 99% gerichtsfest.
#2
Antwort vom 17. Mai 2019 | 22:41
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Oh gute Idee.
und die Kosten?
Kann ich die dem Schuldner auferlegen?
Und jetzt?
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