Mahnbescheid Verhalten

18. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Stefan89
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Mahnbescheid Verhalten

Hallöchen,

habe heute einen Mahnbescheid bekommen und weis nicht wie ich mich recht verhalten soll, meiner Meinung nach sind die Posten falsch und mir ergibt sich daraus kein Sinn.
Kurze Vorgeschichte, meine Ex-Freundin und ich trennten uns letztes Jahr, September ist sie ausgezogen, Mietvertrag geändert und alles, ich lebte ab sofort alleine in der Wohnung, hinzu kam die Nebenkostenabrechnung die sich in den letzten drei Jahren verdreifachte, ich weis, hätte ich mal prüfen lassen müssen, die Vermietung wartet wohl auch das das Gebäude leer wird zum komplett renovieren, es gibt keine Neueinzüge und gemacht wird auch nichts in den Wohnungen, zurück zum Thema:


1. Hauptforderung:
1. Mietnebenkosten - auch Renovierungskosten - für die Wohnung ... vom 03.09.18: 438,03€,
2. Miete vom 03.09.18: 142,50€

2. Verfahrenskosten (Streitwert: 580,53€ )
1. Gerichtskosten:
- Gebühr (§§ 3, 34, Nr. 1100 KV GKG) 32€
2. Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren:
- Vergütung Inkassodienstleistung gem. §4 Abs.4 S.2 RDGEG 25€
Summe Kosten 57€

3. Nebenforderungen:
1. Mahnkosten: 30€
2. Auskünfte: 11,90€
3. Inkassokosten 147,56€

Zinsen 5 Prozentpunkte Basiszinssatz zu Hauptforderung gäbe es noch, denke ist aber weniger interessant, allerdings vom 06.10.18 bis 15.05.19.


Zum Thema Hauptforderung:

Mietnebenkosten sind mir persönlich in der Höhe nicht schlüssig da die tatsächliche Nebenkostenabrechnung höher war,
Miete wäre mir nicht bekannt das ich im Rückstand wäre, dies war mal der Fall, ist aber schon länger her und wurde bereits vor langer Zeit ausgeglichen, einzige was offen ist wäre die Nebenkostenabrechnung da ich nach der Trennung auch noch meinen Job verlor, Kündigungsschutzklage einreichte, vor Gericht gewann und erst jetzt diese Woche wieder einen Job gefunden habe, also eine schnelle Zahlung der ausstehenden Schuld wäre so auch nicht möglich.

Die Nebenkosten unter Punkt 3 stören mich auch massiv, amn liest ja häufig von viel zu hohen Forderungen, wie sieht es hier aus?

Hoffe man kann mir helfen und vielleicht erklären was nun für eine Handlung am sinnvollsten wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan

-- Editiert von Stefan89 am 18.05.2019 18:50

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7 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kann es sein, dass deine Zahlung zuerst mit den Nebenkostenschulden verrechnet wurde? Was stand im Verwendungszweck deiner Überweisung?

Zitat:

Die Nebenkosten unter Punkt 3 stören mich auch massiv, amn liest ja häufig von viel zu hohen Forderungen, wie sieht es hier aus?

30€ Mahnkosten sind frei erfundener Unsinn. Das würde so ca. 15 bis 20 Briefen entsprechen.
Die Auskünfte sind auch Unsinn. Umgezogen bist du ja nicht.
Die Inkassokosten sind absurd und viel zu hoch. Mit nichts zu rechtfertigen. Frage: Hast du jemals einen Inkassobrief erhalten?

Zitat:
Hoffe man kann mir helfen und vielleicht erklären was nun für eine Handlung am sinnvollsten wäre.

Es wäre mal an der Zeit, für sich zu klären, ob die Hauptforderung, also die Nebenkostenabrechnung, überhaupt korrekt ist. Du schreibst, dass sie sich verdreifacht hat. Das ist nicht nachvollziehbar. Selbst bei Leerstand dürfen dir ja nicht automatisch mehr Nebenkosten abgerechnet werden. Die meisten Gemeinschaftskosten müssen ja ohnehin pro Mietpartei berechnet werden und bei Leerstand führt das in der Regel dazu, dass der Vermieter dann halt diesen Teil übernehmen muss, der da leer steht.

Wenn die Nebenkostenabrechnung grob falsch ist, würde ich ggf. gegen den Mahnbescheid komplett widersprechen und dann vor Gericht die Klärung suchen, wie die Nebenkostenabrechnung nun korrekt ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Stefan89
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Kann es sein, dass deine Zahlung zuerst mit den Nebenkostenschulden verrechnet wurde? Was stand im Verwendungszweck deiner Überweisung?


Als Verwendungszweck hab ich seit jeher klar Miete mit Namen und der Nummer angegeben, sollte dementsprechend auch zuzuordnen sein.
Wäre natürlich auch eine Möglichkeit das da irgendwie was verrechnet wurde, die Ex-Freundin hatte den einen oder anderen Monat bereits schon ein paar mehr Euro überwiesen als nötig, vielleicht wurde damit was verrechnet, versuche derzeit den Kontakt zu ihr herzustellen wegen der Kontoauszüge, nicht das bei ihr die letzte Hälfte der Überweisung fehlt.

Zitat (von mepeisen):
30€ Mahnkosten sind frei erfundener Unsinn. Das würde so ca. 15 bis 20 Briefen entsprechen.
Die Auskünfte sind auch Unsinn. Umgezogen bist du ja nicht.
Die Inkassokosten sind absurd und viel zu hoch. Mit nichts zu rechtfertigen. Frage: Hast du jemals einen Inkassobrief erhalten?


Sagen wir es mal so, ich habe auf jeden Fall kein Mahnung per Einschreiben bekommen und allenfalls könnte ich mich mal an eine Mahnung erinnern vor längerer Zeit die ganz normal per Post zugestellt wurde.
Umgezogen bin ich nicht, richtig.

Zitat (von mepeisen):
Es wäre mal an der Zeit, für sich zu klären, ob die Hauptforderung, also die Nebenkostenabrechnung, überhaupt korrekt ist. Du schreibst, dass sie sich verdreifacht hat. Das ist nicht nachvollziehbar. Selbst bei Leerstand dürfen dir ja nicht automatisch mehr Nebenkosten abgerechnet werden. Die meisten Gemeinschaftskosten müssen ja ohnehin pro Mietpartei berechnet werden und bei Leerstand führt das in der Regel dazu, dass der Vermieter dann halt diesen Teil übernehmen muss, der da leer steht.

Wenn die Nebenkostenabrechnung grob falsch ist, würde ich ggf. gegen den Mahnbescheid komplett widersprechen und dann vor Gericht die Klärung suchen, wie die Nebenkostenabrechnung nun korrekt ist.


Die Frist dürfte ja nun leider schon lange abgelaufen sein um die Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen, bei der nächsten hab ich es mir definitiv fest vorgenommen wenn die wieder so stark ausartet.

Prozessbevollmächtigter wäre Creditreform Halle/ Dessau, vielleicht tut das was zur Sache, übliche Handelspraktiken oder ähnliches.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

So oder so kannst du ja auch die alte Nebenkostenabrechnung mal vom Mieterbund prüfen lassen. Auch wenn da ggf. Fristen abgelaufen sind. Übrigens sind das 12 Monate ab Zugang, soweit ich das im Kopf habe.

Davon ab: Ihr müsst halt schauen, dass ihr in den nächsten Tagen klärt, wie die Beträge zustande kommen. Ob die sich da grob verrechnet haben oder nicht. Das ist wichtig. Denn wenn es eine Mahnung gab, bist du in Verzug. So oder so. Dann sollte man ggf. auch der Hauptforderung nicht widersprechen.

Kapitel 2 (Gerichtskosten und 25€ Inkassokosten) sind OK.

Kapitel 3 würde ich widersprechen bis auf 2,50€. Wenn es keinen Inkassobrief gab, dann sind die Inkassokosten sowieso frei erfunden. Zum Rest habe ich auch schon was gesagt.

-- Editiert von mepeisen am 19.05.2019 06:14

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#4
 Von 
Stefan89
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen,

ich habe eben mal die Betriebskostenabrechnungen von 2016 und 2017 raus gesucht, die von 2015 hab ich auf die schnelle nicht finden können, allerdings wird die Rechnung ab 2016 von der Firma "ista" erstellt, 2016 waren bereits 650€ nachzuzahlen, 2017 waren es 720€, 2015 waren es gerade mal noch ca. 250€, da kann ich mich zumindest noch einigermaßen dran erinnern.
Werd dann wohl mal schauen müssen was mich die Prüfung kostet und wo ich das machen lassen kann, ich blick da selbst gar nicht durch, bin froh das ich meine Steuererklärung hinbekomme :grins:

Also die Nebenkosten aus der Hauptforderung vom Mahnbescheid passen da so gar nicht, ich bezweifle auch das meine Ex über den Zeitraum durch höhere Mietzahlungen fast 300€ mehr gezahlt hätte wodurch sich die Nebenkosten so senken würden.

Alles in allem wäre der Posten mit 580€ niedriger als die eigentlich offene Forderung von 720€ die mir bekannt sind.

Mein Gedanke wäre jetzt das es wohl am sinnvollsten wäre gegen die Nebenkosten aus Punkt 3 zu widersprechen und den Rest so quasi hinzunehmen und zu zahlen sobald es mir möglich ist, dann müsste ja alles wieder im reinen sein, oder irre ich mich da?

Vielleicht auch mal nach einer neuen Wohnung suchen, theoretisch müsste ja demnächst die nächste Betriebskostenabrechnung im Briefkasten landen und ich bin mir ziemlich sicher das da wieder eine hohe Überraschung wartet um die Leute los zu werden.

Es gibt aktuell auch keinen Mietvertrag mit der aktuellen Hausverwaltung, nur die übernommenen aus den Vorjahren.

2015 waren von 12 Haushalten auch noch mindestens die Hälfte belegt, seit hier nur noch 3 Haushalte belegt sind ist die Abrechnung plötzlich hoch gegangen, die letzte Abrechnung von 2017 wurde mir am 07.05.18 ausgestellt, also wäre die Frist so oder so abgelaufen nach den 12 Monaten.

Noch was, als meine Ex-Freundin im September ausgezogen ist bekam sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, diese dürfte dann ja auf sie wie auf mich zutreffen, die Vermietung kann sich ja im Falle von Schulden nicht den Schuldner aussuchen nehme ich mal an, wäre also auch wieder ein Nachweis das bis dahin kein Rückstand bei den Mieten war.

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#5
 Von 
Stefan89
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Leider kann ich den vorherigen Beitrag nicht editieren, ich habe eben tatsächlich eine Mahnung der Firma Creditreform (agiert wohl als Inkassofirma für die Vermieter) gefunden vom Monat März diesen Jahres, Datum auf dem Schriftstück ist der 10.03.2019, indem ich auf die Nebenkosten hingewiesen wurde in Höhe von 780€ und das ich die ja bis zum 15.03.2019 zahlen sollte da ansonsten die Einleitung rechtlicher Schritte durch den Gläubiger geprüft werde, drin steht meine Zahlungsunfähigkeit und das ja bei Abschluss des Vertrages bereits anzunehmen war das ich nicht in der Lage sei meine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Letzteres versteh ich nicht, welcher Vertrag?
Ich bin Mieter seit 2014, habe keinen neuen Vertrag geschlossen und da war noch alles gut, irgendwie kommt mir das alles sehr seltsam vor.

-- Editiert von Stefan89 am 19.05.2019 08:57

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#6
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Letzteres versteh ich nicht, welcher Vertrag?


Der Mietvertrag, vermute ich. Man will Dir einen Betrugsverdacht unterschieben, dass eine Wohnung angemietet wurde, welche ihr euch nicht leisten konntet und ihr dies im Vorfeld bereits wusstet. Heiße Luft...



-- Editiert von hausfrau66 am 20.05.2019 11:56

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#7
 Von 
Stefan89
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay, hat sich jetzt wohl auch erledigt, meine Eltern legen es mir aus und haben selbst die volle Summe überwiesen obwohl ich auf die zu hohen Inkassokosten hingewiesen habe.

Ich Danke vielmals für die Hilfe hier im Forum und wünsche noch einen schönen Abend :)

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