Ärger mit der Stromgesellschaft

19. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Echsenfreund
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger mit der Stromgesellschaft

Hallo,

letzten Spätsommer erhielt ich die Jahresabschlussrechnung von meiner Stromgesellschaft. Ich sollte rund 130,- € nachzahlen. Ich sah aber gleich, das in der Rechnung meine gezahlten Beiträge nicht stimmen. Legt man die zugrunde, ergibt die Rechnung nur ein Minus für mich von rund 15,- €. Die rund 15,- € überwies ich an die Stromgesellschaft. Außerdem informierte ich sie schriftlich über ihren Irrtum.

Der Kundenservice antwortete und bestätigte alle meine gezahlten Beiträge! Trotzdem beharrte er auf dem Rechnungsbetrag. Die Begründung war, in der Rechnung seien Forderungen verrechnet worden, die aber nicht in der Rechnung erscheinen. Eine Rechnung vom Vorjahr sei verrechnet worden und Mahnbeträge. In der Rechnung steht aber nicht, dass darin irgendetwas verrechnet worden sei!

Ich schrieb zurück, dass ich Neukunde bin, folglich gäbe es keine Rechnung vom vorigen Jahr. Außerdem ginge es meines Erachtens nicht, in einer Rechnung irgendwelche Forderungen zu verrechnen, wenn sie aber gar nicht in der Rechnung erscheinen.

Der Kundenservice schrieb zurück und „servierte" mir eine Rechnung vom Vorjahr in Höhe von rund 63,- €. Sie überschneidet sich zeitlich mit der 1. Rechnung, der Jahresabschlussrechnung. Diese Rechnung von rund 63,- € habe ich nie bekommen! Dazu wurde auch nie eine Mahnung verschickt, wie der Kundenservice selbst schreibt.

Mir kam das alles komisch vor und so schrieb ich den Leiter vom Kundenservice an. Der Kundendienstleiter beharrte auch auf dem Rechnungsbetrag. Die Erklärung leuchtet mir zum Teil ein, aber nicht alles.
Im Dorf, wo ich wohne, wird immer nur im Juni der Strom abgelesen. Und weil ich den Zählerstand etwas spät nach meinem Einzug mitteilte, gab es bei mir ausnahmsweise zwei Rechnungen für das Jahr.

Faul ist aber an der Rechnung, dass sie das Datum von Mitte Juli trägt und der Monatsbeitrag für den August schon im Rechnungsbetrag enthalten ist!
Die Rechnung trägt auch einen falschen Vornamen, also nicht so, wie ich heiße.

Wie gesagt, ist mir die Rechnung nicht zugegangen. Sie wurde auch nie von der Stromgesellschaft angemahnt.
Grundsätzlich bin ich ja bereit, diese 2. Rechnung zum Teil wenigstens zu zahlen, ausgenommen den Beitrag für den Monat August.

Das Problem ist nur, dass jetzt ganz schön viele Mahngebühren und Zinsen angefallen sind von der ursprünglichen Rechnung.

Ich meine, dass im Zweifelsfall der Versender beweisen muss, dass nicht nur ein Brief versandt wurde, sondern auch beim Adressaten angekommen ist. Ist das richtig?
Wenn ja, dann würde ich nämlich argumentieren, dass ich die Rechnung erst viel später erhalten habe, nämlich dann, als ich den Kundenservice anschrieb. Folglich gelten für mich bis dahin noch keine Mahngebühren und die Zinsen sind noch nicht so hoch.

Und zur ersten Rechnung, der Jahresabschlussrechnung, meine ich, dass sie bezahlt ist! Denn in der Rechnung steht gar nichts von einer Verrechnung. Darin sind meine geleisteten Abschlagszahlungen einfach als Gesamtsumme angegeben, und die Gesamtsumme ist definitiv falsch!

Oder wie seht ihr das?

Darf man in einer Rechnung andere Forderungen verrechnen, OHNE dass man in der Rechnung schreibt, dass etwas verrechnet wurde?

Viele Grüße, Echsenfreund



-- Editiert von Moderator am 19.05.2019 16:21

-- Thema wurde verschoben am 19.05.2019 16:21

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von Echsenfreund):
sondern auch beim Adressaten angekommen ist. Ist das richtig?
Ja.
Aber damit bist du nicht aus dem Schneider. Jetzt liegt dir die servierte Rechnung vor.
Zitat (von Echsenfreund):
Die Rechnung trägt auch einen falschen Vornamen, also nicht so, wie ich heiße.
Es gibt Vertragsnummer, Kundennummer, Zählernummer. Stimmt das überein?
Zitat (von Echsenfreund):
Oder wie seht ihr das?
Ich sehe ziemliches Durcheinander.
Zitat (von Echsenfreund):
Diese Rechnung von rund 63,- € habe ich nie bekommen!
Könnte es sein, dass bei Anbieterwechsel die offene Forderung von 63,- incl. Mahngebühren an den neuen Anbieter zur Verrechnung übergeht?

Zitat (von Echsenfreund):
Darf man in einer Rechnung andere Forderungen verrechnen, OHNE dass man in der Rechnung schreibt, dass etwas verrechnet wurde?
Ja, wahrscheinlich schon.

Um wie viel € möchtest du dich weiter streiten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Echsenfreund
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

der Fall ist durcheinander, richtig. Wenn alles klar und leicht durchschaubar wäre, würde ich mich nicht an dieses Forum wenden. Aber sorry Amani, wenn ich dir das so schreibe, du bringst hier noch mehr Durcheinander rein.

Zum Beispiel habe ich nichts von einem Anbieterwechsel geschrieben.

Zitat:
Könnte es sein, dass bei Anbieterwechsel die offene Forderung von 63,- incl. Mahngebühren an den neuen Anbieter zur Verrechnung übergeht?

Ich bin Neukunde wegen eines Umzugs. Und bei der neuen Stromgesellschaft ging das Chaos los.

Und der Kommentar ist überflüssig, weil ich das schon selber schrieb.
Zitat:

Zitat (von Echsenfreund):
sondern auch beim Adressaten angekommen ist. Ist das richtig?
Aber damit bist du nicht aus dem Schneider. Jetzt liegt dir die servierte Rechnung vor.

Ich schrieb, dass ich ja grundsätzlich zum Bezahlen der 2. Rechnung bereit bin - mit Ausnahme vom Monat August und erst ab dann, als ich die Rechnung erhielt, und zwar zu dem späteren Zeitpunkt, als der Kundenservice sie mir zusandte.
Zitat:
Wenn ja, dann würde ich nämlich argumentieren, dass ich die Rechnung erst viel später erhalten habe, nämlich dann, als ich den Kundenservice anschrieb. Folglich gelten für mich bis dahin noch keine Mahngebühren und die Zinsen sind noch nicht so hoch.


Und dazu fragte ich euch, ob das richtig ist, dass im Zweifelsfall der Versender beweisen muss, dass nicht nur ein Brief versandt wurde, sondern auch beim Adressaten angekommen ist.

Und mit einer Antwort "ja, wahrscheinlich schon" zum Schluss ist mir auch nicht gedient.
Zitat:

Zitat (von Echsenfreund):
Darf man in einer Rechnung andere Forderungen verrechnen, OHNE dass man in der Rechnung schreibt, dass etwas verrechnet wurde?
Ja, wahrscheinlich schon.

Das ist doch der entscheidende Punkt in dem ganzen Desaster hier!
Darf man das nämlich nicht, dann ist die Jahresabschlussrechnung bezahlt. Das bedeutet, keine Mahnungen, keine Zinsen für die Rechnung. Dann unterhalte ich mich mit der Stromgesellschaft nur noch über die plötzlich neu aufgetauchte Rechnung. Und bei der kommt hinzu, dass sie fehlerhaft ist. Denn:
Zitat:
Faul ist aber an der Rechnung, dass sie das Datum von Mitte Juli trägt und der Monatsbeitrag für den August schon im Rechnungsbetrag enthalten ist!


Und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass sowas gehen soll. Da müsste es doch irgendwo im Handelsrecht Vorgaben geben, wie eine Rechnung auszusehen hat, was alles hineingehört, usw.
Zitat:
Darf man in einer Rechnung andere Forderungen verrechnen, OHNE dass man in der Rechnung schreibt, dass etwas verrechnet wurde?


Grüße, Echsenfreund


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Echsenfreund):
Zum Beispiel habe ich nichts von einem Anbieterwechsel geschrieben.

Doch, hier:
Zitat (von Echsenfreund):
Ich schrieb zurück, dass ich Neukunde bin, folglich gäbe es keine Rechnung vom vorigen Jahr.

Oder hat man zuvor stromlos gelebt?



Zitat (von Echsenfreund):
Und der Kommentar ist überflüssig, weil ich das schon selber schrieb.

Nö, Du hast nicht verstanden was dort drin steht ...



Zitat (von Anami):
Könnte es sein, dass bei Anbieterwechsel die offene Forderung von 63,- incl. Mahngebühren an den neuen Anbieter zur Verrechnung übergeht?

Das wäre mir neu. Jeder Anbeter muss sich normalerweise um seine Forderungen selber kümmern



Zitat (von Echsenfreund):
Und dazu fragte ich euch, ob das richtig ist, dass im Zweifelsfall der Versender beweisen muss, dass nicht nur ein Brief versandt wurde, sondern auch beim Adressaten angekommen ist.

Nö, das ist nicht richtig, Es ist in der Regel zwar so, aber es gibt Ausnahmen. Ob so eine hier vorliegt können wir nicht sagen, da wir hier nicht alle Deine vertraglichen Unterlagen prüfen können.

Was genau steht denn zum Thema "Rechnung" bzw. "Abrechnung" in den vertraglichen Vereinbarungen?



Zitat (von Echsenfreund):
Darf man in einer Rechnung andere Forderungen verrechnen, OHNE dass man in der Rechnung schreibt, dass etwas verrechnet wurde?

Zumindest Stromanbieter ist das gesetzlich untersagt (§ 40 EnWG ), diese haben die Rechnung "verständlich" zu gestalten.
Einfach relevante Posten wegzulassen wiederspricht dem eklatant.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Echsenfreund
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Harry van Sell,

danke für deine Antwort! Sie klärt mir vieles!

Bezugnahme zu dir:

Zitat:
Zitat (von Echsenfreund):
Zum Beispiel habe ich nichts von einem Anbieterwechsel geschrieben.

Doch, hier:

Zitat (von Echsenfreund):
Ich schrieb zurück, dass ich Neukunde bin, folglich gäbe es keine Rechnung vom vorigen Jahr.

Oder hat man zuvor stromlos gelebt?

Es ist schon richtig, ich schrieb nichts von einem Anbieterwechsel. Wegen eines Umzugs muss man nicht zwangsläufig den Anbieter wechseln. Aber egal, das ist nebensächlich. War wohl ein Missverständnis.

Zitat:
Was genau steht denn zum Thema "Rechnung" bzw. "Abrechnung" in den vertraglichen Vereinbarungen?

Dass der Kunde EINMAL im Jahr eine Rechnung erhält vom Jahresverbrauch.

Zitat:

Zumindest Stromanbieter ist das gesetzlich untersagt (§ 40 EnWG ), diese haben die Rechnung "verständlich" zu gestalten.
Einfach relevante Posten wegzulassen wiederspricht dem eklatant.

Danke!!! :dance:

Achso, das noch. Das hier geht doch wohl gar nicht, oder?
Zitat:
Faul ist aber an der Rechnung, dass sie das Datum von Mitte Juli trägt und der Monatsbeitrag für den August schon im Rechnungsbetrag enthalten ist!



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Echsenfreund):
Das hier geht doch wohl gar nicht, oder?

Wenn es der Grundbetrag ist, also nichts verbrauchsabhängiges, dann ginge das schon.



Ich würde dem Stromanbieter mitteilen, das die Abschlussrechnung gegen § 40 EnWG verstößt, das man den sich aus der Rechnung ergebenden Betrag gezahlt hat und die Rechnung entsprechend zu berichtigen sein.


Diesbezüglich auch mitteilen, das man die Rechnung erst zum TT.MM.JJJJ erhalten hat, man sich nicht in Verzug befindet, Mahnkosten und Zinsen daher nicht gerechtfertigt sind, und das Gegenteil doch bitte der Anbieter substantiert beweisen möge.

Dann schauen, was genau mit der anderen Rechnung ist, was genau sich da überschneidet. Da muss man dann schauen, wie an da argumentiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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