Kindesunterhalt versteuern

19. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz515594-31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt versteuern


Hallo,
Folgendes:
Geschieden, alleinerziehend.

Meine und die Lohnsteuererklärung meines Ex hat ein bekannter meines ex gemacht.
Jetzt habe ich gesehen, dass mir der Kindesunterhalt als sonstige Einnahme geltend gemacht worden ist und ich darauf Steuern zahlen musste.
Ist das richtig?
Musste so viel nachzahlen.....

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Ist das richtig? Nein, Kindesunterhalt ist nicht steuerpflichtig. Sind Sie sicher, dass es sich nicht um Unterhalt für Sie selbst gehandelt hat?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
amz515594-31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bekomme keinen Unterhalt für mich. Lediglich Kindesunterhalt.

Da ist doch einiges schief gelaufen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Oder falsch angegeben worden? Die Finanzämter wissen schließlich auch, dass KU nicht steuerbar ist....
Jetzt habe ich gesehen, dass mir der Kindesunterhalt als sonstige Einnahme geltend gemacht worden ist In einem gerade erhaltenen Steuerbescheid? Oder in einem alten Steuerbescheid? Oder wo?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
amz515594-31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke auch, dass es von dem Bekannten falsch angegeben worden ist.

Was kann ich jetzt machen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Zunächst mal meine Frage beantworten, von WANN die entsprechenden Steuerbescheide sind - gegen rechtskräftige Bescheide kann man i. d. R. nämlich nicht mehr vorgehen. Wenn Sie also verraten würden, ob es um einen gerade erhaltenen Bescheid geht - da wäre noch was zu retten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
amz515594-31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist der Bescheid von 2017, den ich letztes Jahr erhalten habe.
Kann aber sehr gut mit meinem Ex Mann sprechen.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Ist der Bescheid von 2017, den ich letztes Jahr erhalten habe


Zitat:
Was kann ich jetzt machen?

Nichts mehr.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Nööö. Nur wenn der das entgeldlich bzw. beruflich macht und es mit seinem Zertifikat einreicht etc.

Wer hat denn unterschrieben, gibt es eine Mitwirkungsanschrift? Welches Zertifikat wurde verwendet?

Sooooo einfach ist die Regressfrage nämlich nicht zu beantworten.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Falschen Berater in Regress nehmen Den man selbst beauftragt hat, unter Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz tätig zu werden?
der Bekannte war ein Steuererater? Wohl kaum - ein Steuerberater hätte gewußt, dass Kindesunterhalt kein Einkommen ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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