Inkasso-Forderung aus der Luft gegriffen?

19. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
jayokdaone
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso-Forderung aus der Luft gegriffen?

Hallo,

ich habe letzte Woche eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros über 547€ erhalten. Die Forderung soll aus dem Jahr 2008 stammen.

Der Schlusssatz in dem Schreiben lautete:

"Bei fruchtlosem Fristablauf werden wir das Verfahren gegen Sie aufnehmen. Wir sind an mehrere große Auskunftsdateien, Detekteien und andere Informatioinsquellen abgeschlossen. Sie sollten sich keine weiteren Unannehmlichkeiten bereiten und unverzüglich Kontakt mit uns aufnehmen."

Auf Nachfrage worum es sich überhaupt handelt, wurde mir eine Kopie einer Rechnung einer Videothek aus dem Jahre 2008 zugestellt, die auf meinen Namen ausgestellt ist. Ich soll angeblich eine ausgeliehene DVD nicht zurückgebracht haben. Die eigentliche Forderung beträgt 78,00€. An sowas kann ich mich garnicht erinnern.

Neben der Kopie der Rechnung wurde noch eine Kopie eines Kostenfestsetzungsbeschlusses über 155,00€ aus dem Jahre 2012 beigefügt.

Ich bin mir absolut keiner Schuld bewusst. Eine Rechnung kann doch jeder einfach ausstellen oder? Kann ich weitere Beweise verlangen oder wie kann ich jetzt reagieren.

Grüß

JK

-- Editiert von jayokdaone am 19.05.2019 19:22

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Steht auf dem kostenfestsetzungsbeschluss eine Adresse? Hast du damals dort gewohnt?

-- Editiert von mepeisen am 19.05.2019 21:47

Signatur:

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von jayokdaone):
wurde noch eine Kopie eines Kostenfestsetzungsbeschlusses über 155,00€ aus dem Jahre 2012 beigefügt.

Das könnte bedeuten, das es bereits ein Gerichtsverfahren gab und somit ein Vollstreckungsbescheid und somit ein Titel in der Welt ist.


Welche Posten listet das Inkasso denn auf?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
jayokdaone
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Steht auf dem kostenfestsetzungsbeschluss eine Adresse? Hast du damals dort gewohnt?

-- Editiert von mepeisen am 19.05.2019 21:47


Auf dem Beschluss steht meine alte Adresse an der ich zu der Zeit gewohnt habe.

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#4
 Von 
jayokdaone
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von jayokdaone):
wurde noch eine Kopie eines Kostenfestsetzungsbeschlusses über 155,00€ aus dem Jahre 2012 beigefügt.

Das könnte bedeuten, das es bereits ein Gerichtsverfahren gab und somit ein Vollstreckungsbescheid und somit ein Titel in der Welt ist.


Welche Posten listet das Inkasso denn auf?


Das Inkassobüro gibt in dem Text nur die Summe von 547€ an. Ohne Auflistung wie sich der Betrag zusammensetzt.

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Dann fordere eine FA an.

Schreibe gleich dazu, dass verjahrte Zinsen und Fantasiegebühren zu streichen sind.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du kannst natürlich bei Gericht eine aktenkopie anfordern. Insbesondere zum Urteil und dem jeweiligen zustellnachweis. Eventuell ergibt sich dann eine Aufälligkeit. Würde das mal parallel zum schreiben ans Inkasso machen. Nicht dass der nachträglich ungeschrieben würde. Ansonsten gilt der Titel aber vermutlich als zugestellt.

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Ich soll angeblich eine ausgeliehene DVD nicht zurückgebracht haben. Die eigentliche Forderung beträgt 78,00€


Gab es da nicht mal ein Urteil, daß bei Leihware die Schadensersatzforderung auf den Wert der Sache gedeckelt ist (wegen der Schadensminderungspflicht) und eben keine "Leihgebühren für drölf Jahre" erfolgreich eingefordert werden können?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Keine Ahnung. Aber selbst wenn dem so wäre: Der TE hat wohl so oder so einen Titel gegen sich. Der ist und bleibt ja erst mal in der Welt.

Signatur:

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#9
 Von 
jayokdaone
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Du kannst natürlich bei Gericht eine aktenkopie anfordern. Insbesondere zum Urteil und dem jeweiligen zustellnachweis. Eventuell ergibt sich dann eine Aufälligkeit. Würde das mal parallel zum schreiben ans Inkasso machen. Nicht dass der nachträglich ungeschrieben würde. Ansonsten gilt der Titel aber vermutlich als zugestellt.


Das werde ich mal machen. Besten Dank.

Aber hätte ich nicht auch über die gesamte Forderung der Videothek einen Mahnbescheid oder ähnliches bekommen müssen. Ich habe jetzt nur die Kopie des Kostenfeststetzungsbeschlusses über 155,00€ aus dem Jahr 2012 von dem Inkassobüro zugeschickt bekommen. Könnte ich es nicht einfach drauf ankommen lassen und dann gegen einen Mahn -oder Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen?

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#10
 Von 
jayokdaone
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von jayokdaone):
wurde noch eine Kopie eines Kostenfestsetzungsbeschlusses über 155,00€ aus dem Jahre 2012 beigefügt.

Das könnte bedeuten, das es bereits ein Gerichtsverfahren gab und somit ein Vollstreckungsbescheid und somit ein Titel in der Welt ist.

Hätte man mir dann nicht eine Kopie des Vollstreckungsbescheides schicken können? Ich kann mich auch nicht daran erinnern, jehmals einen bekommen zu haben. Ich habe nur eine Kopie des Kostenfeststzungsbeschlusses bekommen.


Welche Posten listet das Inkasso denn auf?

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#11
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Welche Posten listet das Inkasso denn auf?

Das musst Du wissen, was das Inkassobüro aufgeschrieben hat. Alternativ eine FA nach $11a RDG vom Inkasso anfordern.

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#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Sofort gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen - beim Mahngericht!

Hinweisen, dass man erst vor weniger als 2 Wochen vom Vollstreckungsbescheid Kenntnis erlangt hat.

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#13
 Von 
jayokdaone
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Sofort gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen - beim Mahngericht!

Hinweisen, dass man erst vor weniger als 2 Wochen vom Vollstreckungsbescheid Kenntnis erlangt hat.


Ich habe ja nichtmal einen Vollstreckungsbescheid gesehen. Geschweige denn einen Mahnbescheid.

Ich habe um eine Kostenaufstellung gebeten und diese auch bekommen. Anbei war wieder nur die Kopie des Kostenfestsetzungsbescheides und die Rechnung der Videothek.

Unter anderem wurden neben den Zinsen noch folgende Kosten aufgelistet:

Urteil : 73,00€
Festgesetzte Gerichtskosten: 75,00
Festgesetzte Kosten 80,00€
Vollstreckungsauftrag: 18,00€
Gerichtsvollzieherkosten 3 mal 39,00€
GK Haftbefehl : 20,00€
Außendiensteinsatz: 37,50€
Pfü Beschluss 1 :18,00€
Pfü 1 Gerichtskosten: 20,00€
und 5 mal Ratenmahnung a 2,00€

Alles eigenständige Auflistung der Kosten ohne Belege.

Wie gesagt habe ich bis jetzt weder einen Mahnbescheid, bzw. Vollstreckungsbescheid erhalten, noch einen GV bei mir gesehen oder ähnliches.

Was kann ich noch machen?

Gruß


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Findet das Ganze in Deutschland statt ? Die Größe der aufgelisteten Posten ist ungewöhnlich.
Eine Vielzahl der Positionen ist vermutlich frei erfunden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann schreibe dem Gericht genau das. Dass du bisher nichts von all dem je zu Gesicht bekommen hast, daher von einer fehlerhaften Zustellung ausgehst und Einspruch einlegst und Antrag auf Wiedereinstellung in den vorigen Stand.

Signatur:

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#16
 Von 
jayokdaone
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Findet das Ganze in Deutschland statt ? Die Größe der aufgelisteten Posten ist ungewöhnlich.
Eine Vielzahl der Positionen ist vermutlich frei erfunden.


Ja, in Deutschland.

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#17
 Von 
jayokdaone
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dann schreibe dem Gericht genau das. Dass du bisher nichts von all dem je zu Gesicht bekommen hast, daher von einer fehlerhaften Zustellung ausgehst und Einspruch einlegst und Antrag auf Wiedereinstellung in den vorigen Stand.


Ich frage mich warum das Inkassobüro mir keine Kopie des Vollstreckungsbescheids schickt um die Forderung zu untermauern. Ich werde mich mal ans Gericht wenden, danke.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
jayokdaone
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von jayokdaone):
Zitat (von hausfrau66):
Findet das Ganze in Deutschland statt ? Die Größe der aufgelisteten Posten ist ungewöhnlich.
Eine Vielzahl der Positionen ist vermutlich frei erfunden.


Hat sich das Inkassobüro eventuell strafbar gemacht falls sich rausstellt, dass die meisten Posten in der Forderung frei erfunden sind?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eins nach dem anderen. Vielleicht gibt es eine Personenverwechslung. Und das wollen sie nicht zugeben.

Signatur:

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#20
 Von 
jayokdaone
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Eins nach dem anderen. Vielleicht gibt es eine Personenverwechslung. Und das wollen sie nicht zugeben.


Das glaube ich nicht. An der alten Adresse war ich ja wohnhaft und ich habe auch keinen Allerweltsnamen.

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