Hallo,
ich habe letzte Woche eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros über 547€ erhalten. Die Forderung soll aus dem Jahr 2008 stammen.
Der Schlusssatz in dem Schreiben lautete:
"Bei fruchtlosem Fristablauf werden wir das Verfahren gegen Sie aufnehmen. Wir sind an mehrere große Auskunftsdateien, Detekteien und andere Informatioinsquellen abgeschlossen. Sie sollten sich keine weiteren Unannehmlichkeiten bereiten und unverzüglich Kontakt mit uns aufnehmen."
Auf Nachfrage worum es sich überhaupt handelt, wurde mir eine Kopie einer Rechnung einer Videothek aus dem Jahre 2008 zugestellt, die auf meinen Namen ausgestellt ist. Ich soll angeblich eine ausgeliehene DVD nicht zurückgebracht haben. Die eigentliche Forderung beträgt 78,00€. An sowas kann ich mich garnicht erinnern.
Neben der Kopie der Rechnung wurde noch eine Kopie eines Kostenfestsetzungsbeschlusses über 155,00€ aus dem Jahre 2012 beigefügt.
Ich bin mir absolut keiner Schuld bewusst. Eine Rechnung kann doch jeder einfach ausstellen oder? Kann ich weitere Beweise verlangen oder wie kann ich jetzt reagieren.
Grüß
JK
-- Editiert von jayokdaone am 19.05.2019 19:22
Inkasso-Forderung aus der Luft gegriffen?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Steht auf dem kostenfestsetzungsbeschluss eine Adresse? Hast du damals dort gewohnt?
-- Editiert von mepeisen am 19.05.2019 21:47
Zitatwurde noch eine Kopie eines Kostenfestsetzungsbeschlusses über 155,00€ aus dem Jahre 2012 beigefügt. :
Das könnte bedeuten, das es bereits ein Gerichtsverfahren gab und somit ein Vollstreckungsbescheid und somit ein Titel in der Welt ist.
Welche Posten listet das Inkasso denn auf?
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ZitatSteht auf dem kostenfestsetzungsbeschluss eine Adresse? Hast du damals dort gewohnt? :
-- Editiert von mepeisen am 19.05.2019 21:47
Auf dem Beschluss steht meine alte Adresse an der ich zu der Zeit gewohnt habe.
Zitat:Zitatwurde noch eine Kopie eines Kostenfestsetzungsbeschlusses über 155,00€ aus dem Jahre 2012 beigefügt. :
Das könnte bedeuten, das es bereits ein Gerichtsverfahren gab und somit ein Vollstreckungsbescheid und somit ein Titel in der Welt ist.
Welche Posten listet das Inkasso denn auf?
Das Inkassobüro gibt in dem Text nur die Summe von 547€ an. Ohne Auflistung wie sich der Betrag zusammensetzt.
Dann fordere eine FA an.
Schreibe gleich dazu, dass verjahrte Zinsen und Fantasiegebühren zu streichen sind.
Du kannst natürlich bei Gericht eine aktenkopie anfordern. Insbesondere zum Urteil und dem jeweiligen zustellnachweis. Eventuell ergibt sich dann eine Aufälligkeit. Würde das mal parallel zum schreiben ans Inkasso machen. Nicht dass der nachträglich ungeschrieben würde. Ansonsten gilt der Titel aber vermutlich als zugestellt.
Zitat:Ich soll angeblich eine ausgeliehene DVD nicht zurückgebracht haben. Die eigentliche Forderung beträgt 78,00€
Gab es da nicht mal ein Urteil, daß bei Leihware die Schadensersatzforderung auf den Wert der Sache gedeckelt ist (wegen der Schadensminderungspflicht) und eben keine "Leihgebühren für drölf Jahre" erfolgreich eingefordert werden können?
Keine Ahnung. Aber selbst wenn dem so wäre: Der TE hat wohl so oder so einen Titel gegen sich. Der ist und bleibt ja erst mal in der Welt.
ZitatDu kannst natürlich bei Gericht eine aktenkopie anfordern. Insbesondere zum Urteil und dem jeweiligen zustellnachweis. Eventuell ergibt sich dann eine Aufälligkeit. Würde das mal parallel zum schreiben ans Inkasso machen. Nicht dass der nachträglich ungeschrieben würde. Ansonsten gilt der Titel aber vermutlich als zugestellt. :
Das werde ich mal machen. Besten Dank.
Aber hätte ich nicht auch über die gesamte Forderung der Videothek einen Mahnbescheid oder ähnliches bekommen müssen. Ich habe jetzt nur die Kopie des Kostenfeststetzungsbeschlusses über 155,00€ aus dem Jahr 2012 von dem Inkassobüro zugeschickt bekommen. Könnte ich es nicht einfach drauf ankommen lassen und dann gegen einen Mahn -oder Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen?
Zitat:Zitatwurde noch eine Kopie eines Kostenfestsetzungsbeschlusses über 155,00€ aus dem Jahre 2012 beigefügt. :
Das könnte bedeuten, das es bereits ein Gerichtsverfahren gab und somit ein Vollstreckungsbescheid und somit ein Titel in der Welt ist.
Hätte man mir dann nicht eine Kopie des Vollstreckungsbescheides schicken können? Ich kann mich auch nicht daran erinnern, jehmals einen bekommen zu haben. Ich habe nur eine Kopie des Kostenfeststzungsbeschlusses bekommen.
Welche Posten listet das Inkasso denn auf?
Welche Posten listet das Inkasso denn auf?
Das musst Du wissen, was das Inkassobüro aufgeschrieben hat. Alternativ eine FA nach $11a RDG vom Inkasso anfordern.
Sofort gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen - beim Mahngericht!
Hinweisen, dass man erst vor weniger als 2 Wochen vom Vollstreckungsbescheid Kenntnis erlangt hat.
ZitatSofort gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen - beim Mahngericht! :
Hinweisen, dass man erst vor weniger als 2 Wochen vom Vollstreckungsbescheid Kenntnis erlangt hat.
Ich habe ja nichtmal einen Vollstreckungsbescheid gesehen. Geschweige denn einen Mahnbescheid.
Ich habe um eine Kostenaufstellung gebeten und diese auch bekommen. Anbei war wieder nur die Kopie des Kostenfestsetzungsbescheides und die Rechnung der Videothek.
Unter anderem wurden neben den Zinsen noch folgende Kosten aufgelistet:
Urteil : 73,00€
Festgesetzte Gerichtskosten: 75,00
Festgesetzte Kosten 80,00€
Vollstreckungsauftrag: 18,00€
Gerichtsvollzieherkosten 3 mal 39,00€
GK Haftbefehl : 20,00€
Außendiensteinsatz: 37,50€
Pfü Beschluss 1 :18,00€
Pfü 1 Gerichtskosten: 20,00€
und 5 mal Ratenmahnung a 2,00€
Alles eigenständige Auflistung der Kosten ohne Belege.
Wie gesagt habe ich bis jetzt weder einen Mahnbescheid, bzw. Vollstreckungsbescheid erhalten, noch einen GV bei mir gesehen oder ähnliches.
Was kann ich noch machen?
Gruß
Findet das Ganze in Deutschland statt ? Die Größe der aufgelisteten Posten ist ungewöhnlich.
Eine Vielzahl der Positionen ist vermutlich frei erfunden.
Dann schreibe dem Gericht genau das. Dass du bisher nichts von all dem je zu Gesicht bekommen hast, daher von einer fehlerhaften Zustellung ausgehst und Einspruch einlegst und Antrag auf Wiedereinstellung in den vorigen Stand.
ZitatFindet das Ganze in Deutschland statt ? Die Größe der aufgelisteten Posten ist ungewöhnlich. :
Eine Vielzahl der Positionen ist vermutlich frei erfunden.
Ja, in Deutschland.
ZitatDann schreibe dem Gericht genau das. Dass du bisher nichts von all dem je zu Gesicht bekommen hast, daher von einer fehlerhaften Zustellung ausgehst und Einspruch einlegst und Antrag auf Wiedereinstellung in den vorigen Stand. :
Ich frage mich warum das Inkassobüro mir keine Kopie des Vollstreckungsbescheids schickt um die Forderung zu untermauern. Ich werde mich mal ans Gericht wenden, danke.
Zitat:ZitatFindet das Ganze in Deutschland statt ? Die Größe der aufgelisteten Posten ist ungewöhnlich. :
Eine Vielzahl der Positionen ist vermutlich frei erfunden.
Hat sich das Inkassobüro eventuell strafbar gemacht falls sich rausstellt, dass die meisten Posten in der Forderung frei erfunden sind?
Eins nach dem anderen. Vielleicht gibt es eine Personenverwechslung. Und das wollen sie nicht zugeben.
ZitatEins nach dem anderen. Vielleicht gibt es eine Personenverwechslung. Und das wollen sie nicht zugeben. :
Das glaube ich nicht. An der alten Adresse war ich ja wohnhaft und ich habe auch keinen Allerweltsnamen.
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