Hallo,
mein Mann erhält seit diesem Monat aufgrund von einer Umschulung Übergangsgeld. Ich gehe ganz normal arbeiten. Was die Steuerklassen angeht, sind wir absolut Ahnungslos. Nun wurde mir von einem Arbeitskollegen nahegelegt, wir sollten unsere Steuerklassen in 3/5 (aktuell noch 4/4) ändern.
Jetzt meine Frage: Lohnt es sich mit dem Übergangsgeld und geht das so einfach?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Anke
Steuerklassenwechsel bei Erhalt von Übergangsgeld
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Das Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung. Die Höhe des Übergangsgeldes bei der Teilnahme bemisst sich prozentual nach dem letzten Nettogehalt vor Antragsstellung.
Da die Zahlung jetzt bereits läuft, hättet ihr das im Vorfeld machen müssen. Es jetzt noch nachzuholen ist hinsichtlich der Höhe gegenstandslos. Die Differenz ist euch verlustig gegangen.
Grundsäzlich ist es aber richtig, wenn einer der Ehepartner Lohnersatzleistungen beantragen muß, der andere in einem Beschäftigungsverhältnis steht bzw. bleibt, geht der Partner, der arbeitet, in die ungünstigere Steuerklasse. Das ist deshalb richtig, da die Mehrbelastung an Einkommensteuer-Vorauszahlung im Rahmen der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Die Lohnersatzleistung ist aber endgültig. Hat man da zuvor eine ungünstige Steuerklasse, ist da im nachhinein nichts mehr zurückzuholen. Das Geld ist dann weg.
Der Steuerklassenwechsel muß beim FA beantragt werden. Das könnt ihr natürlich immer noch tun.
Da der Bescheid über die Lohnersatzleistung durch ist, würde ich es bei der 4/4 bewenden lassen. Oder derjenige, der arbeitet, geht in die 3. Da spart man oder reduziert zumindest unterjährig die Vorauszahlungen.
Grundsätzlich muß man aber wissen, die Steuerklassenwahl ändert lediglich die Vorauszahlung. Die am Jahresende festzusetzende Steuer auf Grund der Einkünfte ändert sich dadurch aber nicht.
-- Editiert von Spejbl am 21.05.2019 12:18
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