ich habe einen Prozess gewonnen und die vom Anwalt in Rechnung gestellten Kosten inkl. seine Reise, Übernachtungs u.a. Kosten bezahlt.
Bei der Kostenfestsetzung werden diese Kosten des Anwalts nur teilweise anerkannt.
Muss der Anwalt mir die "zuviel" in Rechnung gestellte Kosten erstatten oder muss ich den vollen vom Anwalt in Rechnung gestellten Betrag bezahlen und ist es mein Risiko, dass die Anwalts-Reisekosten nicht voll erstattet werden ?
vielen Dank für Eure Info
nicht anerkannte Anwalts-Reisekosten
20. Mai 2019
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Frage vom 20. Mai 2019 | 23:04
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 14x hilfreich)
nicht anerkannte Anwalts-Reisekosten
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 20. Mai 2019 | 23:56
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:und ist es mein Risiko, dass die Anwalts-Reisekosten nicht voll erstattet werden ?
So ist es.
#2
Antwort vom 21. Mai 2019 | 12:24
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zwar können Reise- und verwandte Kosten erstattungsfähig sein, das ist aber im Sinne der Schadensminderung gedeckelt auf den Betrag, den die Beauftragung eines Anwalts vor Ort in Untervollmacht gekostet hätte.
So soll verhindert werden, daß für den Unterliegenden auf Anwaltskosten von 300 EUR noch eine 500-EUR-Reise von München nach Hamburg oben drauf kommt.
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