Nachbars Kastanie

22. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)
Nachbars Kastanie

ist eigentlich wunderschön, steht auf der Grundstücksgrenze, wächst schief darüber und hat während des Sturms Eberhard einen dickeren Ast auf unser Grundstück geworfen. Nicht weiter schlimm, es wurde alles durch den Nachbarn und uns klein gesägt und weggeräumt. Wir haben den Nachbarn danach gebeten, den Baum von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, um weiteren Schäden vorzubeugen.
Nichts geschah. Nun hat der Baum vor ca. 1,5 Wochen bei anhaltendem Regen einen richtig dicken Ast auf unser Grundstück geworfen, dabei einem Pferd einen Streifschuss auf der Halswirbelsäule mit rausgesprungenem Wirbel versetzt. (Kann ich hier irgendwo Fotos hochladen?)
Da der Nachbar nicht da war, wir aber unsere Pferde aus dem Gefahrenbereich entfernen wollten, haben wir zur Selbsthilfe gegriffen und auch diesen Ast in mühevoller Kleinarbeit zersägt und weggeräumt.
Heute war nun endlich, der vom Nachbarn bestellte Baumpfleger da, schnitt ein paar Äste, die er in unsere Ausgleichsfläche warf und verschwand wieder. Den dicken bedrohlichen Ast ließ er stehen. - Dazu habe er keinen Auftrag. Was können wir tun?
1. Können wir den Nachbarn, notfalls mit einstweiliger Verfügung, dazu zwingen auch diesen Ast abzusägen? Er würde, wenn er fällt, unsere Zäune beschädigen und könnte rein theoretisch erneut ein Pferd verletzen?
2. Welche Behörde könnte uns helfen, diesen Anspruch durchzusetzen?
3. Können wir wegen des verletzten Pferdes einen Haftpflichtschaden für die Behandlungskosten geltend machen?
Ich freue mich auf möglichst zielführende Antworten und danke euch allen im voraus
Crazy Horse

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Besitzer von Bäumen haben die Aufgabe ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, das heißt, dass eine regelmäßige Kontrolle durchgeführt werden sollte, in welchem Zustand ein Baum ist und ob von ihm Schaden droht. Für den Fall eines Fremdschadens ist er schadensersatzpflichtig.

Teile das dem Nachbarn mit und wende dich an die die örtliche Ordnungsbehörde, falls der Nachbar nicht tätig werden will.

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#2
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Falls es dich beruhigt: Die auf dein Grundstück gefallenen oder geworfenen Äste gehören dir, du darfst sie verfeuern... oder dir was Schönes draus schnitzen. Die Tierarztkosten für das Pferd müsste der Nachbar tragen, soweit es beweisbar ist, dass der herunterfallende Ast die Ursache für die Verletzung des Tieres war (schwierig, insbesondere bei älteren Pferden).

Was den "bedrohlichen" Ast betrifft, da bin ich ebenfalls der Meinung, dass die Stadt/Gemeinde bzw. das Ordnungsamt zuständig ist. Die können eine Beseitigungverfügung erlassen oder eine Ersatzvornahme machen (dauert aber mehrere Monate). Erfolgversprechender wäre wohl ein Grillabend mit dem Nachbarn, an dem man das bespricht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Crazy Horse
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 7x hilfreich)

Nachdem die Baumpfleger unseres Nachbarn den Holzschnitt in unsere Ausgleichsfläche geworfen haben, weigert er sich unser Grundstück davon zu befreien. Frist läuft am 15.6. ab. (Darf ich ihm danach seinen Dreck in die Einfahrt kippen? Würde ich sehr gerne tun)
Wir haben dann von der Gemeinde einen Sachverständigen kontaktiert, der die Erkrankung des Baums bestätigte. Nachdem wir ihm das mitteilten, hat er einen Baumgutachter seines Vertrauens geholt, der die Erkrankung des Baums ebenfalls bestätigte.
Jetzt meine Fragen? Kann ich ihm den Zugang zu seinem Baum über mein Grundstück verwehren, mit dem Hinweis, dass ja noch sein Dreck vom letzten Mal in meiner Hecke liegt oder muss ich erneut eine Verschmiutzung meines Grundstücks dulden?

-- Editiert von Crazy Horse am 13.06.2019 18:21

-- Editiert von Crazy Horse am 13.06.2019 18:22

-- Editiert von Crazy Horse am 13.06.2019 18:23

-- Editiert von Crazy Horse am 13.06.2019 18:29

-- Editiert von Crazy Horse am 13.06.2019 18:33

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
Jetzt meine Fragen? Kann ich ihm den Zugang zu seinem Baum über mein Grundstück verwehren, mit dem Hinweis, dass ja noch sein Dreck vom letzten Mal in meiner Hecke liegt
Aus dem Kindergartenalter solltest Du doch heraus sein, oder? Nach ausreichendbemessener Vorankündigungszeit kannst Du den schonend ausgeübten Zugang nicht verwehren.

Zitat (von Crazy Horse):
oder muss ich erneut eine Verschmiutzung meines Grundstücks dulden?
Ja, aber nur zeitlich begrenzt. Dies gilt sinngemäß auch für den alten "Dreck".

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Crazy Horse):
ihm danach seinen Dreck in die Einfahrt kippen?
Damit wärst dann du der Bösewicht und damit hätte dann dein Nachbar das Recht auf seiner Seite - lass das lieber sein.

Zitat (von Crazy Horse):
Nachdem die Baumpfleger unseres Nachbarn den Holzschnitt in unsere Ausgleichsfläche geworfen haben, weigert er sich unser Grundstück davon zu befreien. Frist läuft am 15.6. ab.
Hast du seine Weigerung schriftlich? (beweisbar)
Hast du ihm für den Fall der erfolglosen Fristverstreichung die Ersatzausführung auf seine Kosten angedroht? Falls nicht, dann würde ich das erst noch nachholen (gleich entsprechendes Angebot beifügen würde sich dann ja anbieten) und ggf. eben als "erzieherische Maßnahme" bei einem ignoranten Nachbarn dann auch so durchziehen - wenn er nicht "freiwillig" zahlt, dann eben auf Zahlung verklagen.
Auch eine Nutzungsentschädigung für die sicher schon mehr als 2 Wochen andauernde Nutzung durch Müllablagerung wäre denkbar.

Wann und wie das Betreten zu gestatten ist, das ist festgelegt > Hammerschlags- und Leiterrecht.
https://www.juraforum.de/lexikon/hammerschlags-und-leiterrecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Hammerschlags-_und_Leiterrecht
(ggf. im Gesetz für dein Bundesland selber nachlesen)
z.B. wenn "die Arbeiten anders nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden können"
Normalerweise wird ein größerer Baum nicht einfach umgemacht, sondern nach und nach von oben abgetragen, um den Begleitschaden möglichst gering zu halten.
Auf das entsprechende Gesuch des Nachbarn könntest du dementsprechend antworten und ihm nähere Ausführungen dazu abverlangen, warum er meint ein "schonend auszuübendes Benutzungsrecht zu haben".

Der Nachbarn muss auch sämtliche Begleitschäden (z.B. an deiner Hecke) beseitigen bzw. Kostenersatz für die Schadensbeseitigung leisten.
Für zu erwartende Schadensbeseitigungskosten darfst du auch eine Sicherheitsleistung verlangen. Bis zur Erbringung einer (rechtmäßig) beanspruchten Sicherheitsleistung muss der Zutritt auch nicht geduldet werden.

Du könntest Deinen Nachbarn also durchaus mit dem Recht im Rücken in seine Schranken weisen, statt Kindergarten zu spielen.

Ich bin sonst keine Freundin davon, auf diese Weise mit seinen Nachbarn zu "kommunizieren".
Aber leider gibt es halt auch Nachbarn, die keine andere Sprache verstehen.
Welche Vorgehen nun wirklich angebracht ist, das sollte man aber gut abwägen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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