Gütetermin *gescheitert*

22. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Domenik123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Gütetermin *gescheitert*

Guten Tag, hatte heute meinen Gütetermin un habe für 2 Jahre wo ich bei der Firma beschäftigt bin 5700 Euro angenoten bekommen, das wären ca. 3800 Netto. Ich habe dies abgeleht aber es wurde gesagt das ich 2 Wochen Zeit habe das anzunehmen!

Problem was ich sehe ist wenn ich in 3 Monaten beim Kammertermin recht bekomme behalte ich meinen Job (Keine Lücke im Lebenslauf) bekomme Urlaubsgeld und Jahresendprämien ca. 3000 Euro Brutto) und die Differenz von 700-800 Euro zum ALG 1 5x800 =4000 Euro NETTO. Ich sehe es nicht ein mich so abspeisen zu lassen.

Ich habe die Kündigung bekommen weil ich mich angeblich zu spät Krankgemeldet habe. Arbeitsbeginn 15 Uhr Krankmeldung kam um 11 Uhr. Im Arbeitsvertrag steht keine Uhrzeit nur in einer Anlage zur gehaltsabrechnung 2016 stand dies. Habe aber 2017 erst angefangen!

Vorgeschichte gab es natürlich auch und zwar 2 Leute die mich konstant gemobbt haben. Sie hatten 2 Gespräche wo sie mündlich gemahnt wurden und wegen Androhung von gewalt halt gegen mich. Danach ging es erstmal, dann haben sie mich hintenrum immer angeschissen wegen sauberkeit und co. Dann hatte ich ein Gespräch beim chef und hatte 2 Tage später einen Streit mit einen der Personen weil er Arbeitsverweigerung gemacht hat. Wurde natürlich dann auf mich geschoben. Dann habe ich einen monat alles aufgeschrieben aufgespasst etc. dann kam meine Krankheit.
An meinen ersten Arbeitstag habe ich meine allererste Abmahnung bekommen und die Kündigung. Obwohl der Betriebsrat dem Wiederufen hat.

Der Richter sagt die 5700 wären ok und da arbeiten würde eh nicht klappen. Wir haben doch Gesetze dafür!!! Wieso die Aussage im Gütetermin?

Bin jetzt echt verunsichert ob ich da noch gute Chancen habe.

Gruss und vielen Dank

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Domenik123):
Wieso die Aussage im Gütetermin?

Ganz einfach: da sind 2 Leute die Dich massiv mobben werden - diesmal mit Rückendeckung vom Arbeitgeber, eventuell legt der noch ne Schippe "Bossing" oben drauf. Denn der will Dich auch nicht mehr haben.
Dann wird man nach X Abmahnungen gerichtsfest gekündigt mit entsprechendem Arbeitszeugnis.

Wieso will man sich dann denen mit der Brechstange aufdrängen? Besser neuen Job suchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Ein AG wird einen Weg finden, wenn er einen AN partout loswerden will.
Insofern ist wirklich fraglich, ob ein gedeihliches Arbeiten dort noch möglich ist.
Dir Frage vom Spatz in der Hand und der Taube auf dem Dach, will mir scheinen ...

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#3
 Von 
Domenik123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir um die Chance zu gewinnen... nicht ob ich mir das antun möchte! Habe ich gute Chancen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

editiert.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 22.05.2019 18:07

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Domenik123):
Es geht mir um die Chance zu gewinnen... nicht ob ich mir das antun möchte! Habe ich gute Chancen?


Naja, der "Hinweis" des Richters, dass das ein faires Angebot ist würde ich schon als eine Art Richtung ansehen. Im nächsten Termin könnte dann auch durchaus weniger bis keine Abfindung rauskommen. Und was würde es dir helfen, wenn du dort weiterarbeiten darfst?

Du rechnest damit, dass du dann 200 € mehr hast, als die Abfindung wäre. Ob sich dafür die Nerven und doe Gerichtskosten tatsächlich lohnen würden?

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Wenn das, was du als K-Grund anführst, wirklich alles sein sollte, wirst du auch gute Chancen haben, den Prozess zu gewinnen. Nur: sicher ist das erst hinterher; ich habe selbst schon erlebt, dass der AG mit Sachen rüberkam, von denen der Kollege zuvor nie ein Wort erwähnt hat und die das ganze Bild verschoben haben. Ich teile zwar nicht diese Ansicht a la 'Auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand', richtig ist aber, dass ein Kammertermin für allerlei an Überraschungen gut sein kann.

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#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Domenik123):
Es geht mir um die Chance zu gewinnen... nicht ob ich mir das antun möchte! Habe ich gute Chancen?


Das kann seriös ohne Einblick in die Akte nicht beurteilt werden.

Nachfolgende Fragen stellen sich mir:

Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
Wurde der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung wirksam angehört?
Wurde tatsächlich eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen ohne vorherige Abmahnung in gleicher Sache?
Wer hat die Kündigung ausgesprochen?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 22.05.2019 18:43

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#8
 Von 
Domenik123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von Domenik123):
Es geht mir um die Chance zu gewinnen... nicht ob ich mir das antun möchte! Habe ich gute Chancen?


Das kann seriös ohne Einblick in die Akte nicht beurteilt werden.

Nachfolgende Fragen stellen sich mir:

Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
Wurde der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung wirksam angehört?
Wurde tatsächlich eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen ohne vorherige Abmahnung in gleicher Sache?
Wer hat die Kündigung ausgesprochen?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 22.05.2019 18:43


Ja es ist eine Verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen. Die Kündigung und die erste Abmahnung kamen am gleichen Tag, sollten aber angeblich nichts miteinander zu tun haben... das Gespräch was wir geführt hatten sollte eine mündliche Abmahnung gewesen sein was natürlich nie gesagt wurde auch in der Schriftlichen kündigung stand drin das es ein Vermittlungsversuch war! Da steht nichts von Abmahnung.

Wie gesagt das ich da weiter haben möchte soll hier nicht Thema sein. Klar kann zu Problemen führen aber man muss auch mal klar sagen das die AG sich nicht alles rausnehmen kann wie er grafe drauf ist...

Ich habe vor 4 Monaten ein Haus gekauft natürlich auf Finanzierung weil der Job *Sicher* war mit Unbefristeten Arbeitsverhältnis.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Domenik123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von Domenik123):
Es geht mir um die Chance zu gewinnen... nicht ob ich mir das antun möchte! Habe ich gute Chancen?


Das kann seriös ohne Einblick in die Akte nicht beurteilt werden.

Nachfolgende Fragen stellen sich mir:

Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
Wurde der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung wirksam angehört?
Wurde tatsächlich eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen ohne vorherige Abmahnung in gleicher Sache?
Wer hat die Kündigung ausgesprochen?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 22.05.2019 18:43


Der Betriebsrat wurde angehört und er hat schriftlich mit Begründung wiederspruch eingelegt. Das ich nicht abgemahnt wurde das letztemal war einer der Gründe aber jetzt heist es aufeinmal ich wurde abgemahnt? Hat bestimmt nur der Anwalt erfunden

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#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Eine verhaltensbedingte Kündigung durchzubringen ist so einfach nicht.

Hat der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte?

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#11
 Von 
Domenik123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja er hat ca. 200 Mitarbeiter. Mich irritiert halt nur der Richter mit seinen Aussagen. Mag ja sein das er nur einen Tipp geben möchte aber finde ihn bei Vetrags/Gesetzesbruch fehl am Platz!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Domenik123):
Mag ja sein das er nur einen Tipp geben möchte aber finde ihn bei Vetrags/Gesetzesbruch fehl am Platz!


Das ist sein Geschäft. Sollte er sagen, dass Deine Chancen gut stehen und hoffen, dass Du Dich dennoch vergleichst? Wohl kaum.

Aber nochmals: Es kann hier keiner sagen, wie es ausgeht, wenn das Gericht am Ende des Tages entscheidet.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Domenik123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist mir alles klar das sie quasi einen versuchen zu "nötigen". Aber im.Gesetzbuch ist doch ganz klar geregelt das man nicht einfach ohne vorherige Abmahnung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kündigen darf. Und ich habe gelesen das eine Abmahnung und eine Kündigung gleichzeitig unwirksam ist.

Kann der Richter sich gegen solche Gesetze hinwegsetzen?

Kann er entscheiden das ich nur eine Abfindung kriege aber nicht zurück darf? Oder entscheiden sie nur darüber ob die Kündigung rechtens ist oder eben nicht?

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten :)

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38342 Beiträge, 13980x hilfreich)

Hilfreiche Anworten müssen nicht zwingend den Vorstellungen des Fragestellers entsprechen. Der Gütetermin dient dazu, die Lage letztlich auszuforschen und eine Lösung vorzuschlagen. Übrigends: es ist wohl ein Vergleich vorgeschlagen worden. Und die Definition von Vergleich lautet "nachgeben auf beiden Seiten bei ungewisser Sach- und Rechtslage." Es ist im Augenblick also nicht absehbar, was raus kommt. Denn wenn alles klar ist, dann wird auch in einer Güteverhandlung anders reagiert.

WEiter oben schreibst Du ausdrücklich, dass die überreichte schriftliche Abmahnung am Tag der Kündigung laut Angaben des Arbeitgebers nichts mit der Kündigung zu tun habe. Also hat er doch nicht Abmahnung und Kündigung an einem Tag überreicht. Du bist wegen eines Vorfalls A, für den es schon einmal eine (angebliche) mündliche Abmahnung gab, gekündigt worden. Vorsichtshalber hat man Dir noch die Abmahnung B überreicht. Damit ist dann schon die Basis für eine weitere Kündigung gelegt worden, falls der Arbeitgeber Dich aus was für Gründen auch immer zurücknehmen muss.

Mehr kann man hier nicht einschätzen, das kannst nur Du. In die Erwägungen bitte auch einbeziehen, dass eine zweijährige Betriebszugehörigkeit ja nicht so wahnsinnig viel ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Domenik123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit den hilfreichen Antworten war ernst gemeint und nicht ironisch... diese Abmahnung hab ich mit der Kündigung gleichzeitig bekommen und die Abmahnung stand auch als Mitbegründung in der Kündigung drin das ist Punkt 1. Finde damit kann man nicht behaupten das es damit nichts zu tun hat, weil die anderen Gründe lagen einen Monat zurück!

Zwei Jahre Betriebsgehöhrigkeit spielt bei der Gesetzeslage welche Rolle?

Nochmal ich habe 2 Kinder und ein Haus finanziert...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Du lieber Himmel! Schalte doch bitte einen Gang runter: Nötigung. Sich über Gesetze hinwegsetzen ...
Für solche Beschuldigungen hast du aber nicht den Hauch eines Belegs. Richter bekommen viele Fälle auf ihren Tisch und wissen i.d.R., was draußen abläuft.

/// Aber im.Gesetzbuch ist doch ganz klar geregelt das man nicht einfach
Das Gesetzbuch zeig mir Mal bitte, wo was so klar geregelt wäre. Selbst für so eine einfache Regel wie 'Du sollst nicht töten' ... Für viele oder die meisten Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten gilt der Grundsatz des geringeren Mittels, also etwa Abmahnung vor Kündigung, aber mitnichten so grundsätzlich, wie du es schreibst und verstehen möchtest. In deinem Fall könnte es zutreffen, wenn das denn alles ist.

/// Kann er entscheiden, dass ...
Gerichte haben einen erheblichen Spielraum zur Beweiswürdigung. Ich würde mich kein bisschen wundern, wenn am Ende die Erkenntnis stünde, dass die Kündigung einerseits nicht gerechtfertigt war, andererseits aber die Beziehungen zwischen AG und AN derart zerüttet erscheinen, dass an einer Fortsetzung des Vertrages nicht zu denken ist. Und dann greift das Thema Abfindung.

Du scheinst einem gewissen Schwarz-Weiß-Denken zu frönen. Wird dir nicht guttun.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Das Gericht befindet darüber, ob die Kündigung gültig ist oder nicht.
Wenn diese gültig ist, hat man 0 EUR, eine Lücke im Lebenslauf und ein entsprechendes Zeugnis.
Wenn diese nicht gültig ist, geht man wieder arbeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Domenik123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war keine Beschuldigung nicht falsch verstehen das war eine Frage ob er das darf. Genau das was du gerade beschrieben hast wollte ich wissen!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Domenik123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Gericht befindet darüber, ob die Kündigung gültig ist oder nicht.
Wenn diese gültig ist, hat man 0 EUR, eine Lücke im Lebenslauf und ein entsprechendes Zeugnis.
Wenn diese nicht gültig ist, geht man wieder arbeiten.


Genau das wollte ich wissen.

Vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn diese nicht gültig ist, geht man wieder arbeiten


Das ist bedauerlicherweise nicht zwingend der Fall. Man denke nur an eine arbeitgeberseitige Berufung.

Wurde denn ein Weiterbeschäftigungsantrag gestellt?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Domenik123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein wurde nicht die Vorraussetzungen wären nicht da. Klar das es eine Berufung gibt ist mir vollkommen bewusst und das ich verlieren kann ohne am Ende was zu haben ist mir auch bewusst (auch wenn nicht nachvollziehbar).

Wollte halt mal die Meinungen hören weil der Richter halt solche Aussagen getätigt hat, das diese aber sehr gerne auf einen Vergleich pochen und ich die Person war die es ablehnte musste er quasi ja mich versuchen zu überreden, finde es trotzdem nicht korrekt weil diese Kündigung grosses Unrecht ist und nur zu Stande kam wegen neuer Geschäftführung. Die alte führte zwei Gespräche mit den 2 Leuten und dann war Ruhe.

Man hätte das ganze auch mit einem Abteilungswechsel leicht beenden können, angelernt war ich in 3 Abteilungen und nur mit der einen gabs Probleme.

Naja ich werde es drauf anlegen und weiter klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Domenik123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Kündigung geschrieben 27.03.2019 erhalten 28.03.2019

Widerspruch Br am 28.03.2019

Gründe für widerspruch ich wurde nicht abgemahnt für mein "Fehlverhalten"

Dem betriebrat liegen keine schriftlichen informationen vor die auf die Sache hinweisen.

Und paar Termine waren keine schriftlichen ermahnungen sondern feedback gespräche.

Weil Ag hat behauptet ich hätte 5 ermahnungen bekommen was lediglich normale feedback gespräche waren die auch alle waren wo noch alles in Ordnung war.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Ohne einen Weiterbeschäftigungsanspruch kann es wie folgt weitergehen:

Du lehnst den Vergleich der Gegenseite ab. Das Gericht reagiert verschnupft und beraumt daraufhin den Kammertermin in fünf oder sechs Monaten an. Um Dich weiter zu ärgern legt die Gegenseite - auch bei möglicherweise geringen Erfolgsaussichten - am Fristende Berufung ein. Da vor dem Landesarbeitsgericht Anwaltszwang herrscht, musst Du nun (kostenpflichtig) einen Anwalt beauftragen, Dich zu vertreten. Das Landesarbeitsgericht terminiert den Kammertermin dann in einem weiteren halben Jahr, so dass die Entscheidung - wie immer sie auch ausgehen mag - im Sommer 2020 erfolgt. Bis dahin hast Du ohne einen Weiterbeschäftigungsanspruch oder Zwischenverdienst kein Arbeitseinkommen.

Ich möchte das nur zu bedenken geben, es soll keine Empfehlung für oder gegen den Abschluss des Vergleiches sein.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// 5 Ermahnungen

Mag durchaus sein, dass das, was du Feedback-Gespräche nennst, in AG-Sciht Ermahnungen waren. Wobei Ermahnungen nur keinen Status haben wie eine Abmahnung - die Unterschiede sind beachtlich.

Aber ich verstehe dich dahingehend, dass du die Klage auf alle Fälle durchziehen willst, weil du das alles als himmelschreiende Ungerechtigkeit erlebst.
Die Bitte hätte ich: Dass du das Forum über den Ausgang der Sache informierst.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Domenik123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren Feedback Gespräche stand auch auf diesen Zettel den ich danach immer wieder bekommen habe.

Ja ich werde euch informieren. Wenn ich daa Gestern richtig verstanden habe in dem öffentlichen Gütetermin davor wären Kammertermine dann im September. Bei mir hatte er keinen Monat gesagt!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Domenik123):
Ich habe vor 4 Monaten ein Haus gekauft natürlich auf Finanzierung weil der Job *Sicher* war mit Unbefristeten Arbeitsverhältnis.


Hallo,
in der Situation war ich auch schon....Zum Einen sollte man eine Hausfinanzierung so planen, dass man auch mal 5-6 Monate mit ALG1 zurecht kommt, zum Anderen geht es immer irgendwie weiter. Einen "sicheren" Job hat man nur als Beamter.....

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Domenik123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von Domenik123):
Ich habe vor 4 Monaten ein Haus gekauft natürlich auf Finanzierung weil der Job *Sicher* war mit Unbefristeten Arbeitsverhältnis.


Hallo,
in der Situation war ich auch schon....Zum Einen sollte man eine Hausfinanzierung so planen, dass man auch mal 5-6 Monate mit ALG1 zurecht kommt, zum Anderen geht es immer irgendwie weiter. Einen "sicheren" Job hat man nur als Beamter.....


Wir kommen mit Alg1 die 12 Monate locker zurecht, ich bin kein allein Verdiener, nur sind da natürlich sehr viele Einbußen, die ich halt nicht herbei geführt habe...

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Du solltest bitte jetzt noch unbedingt einen Weiterbeschäftigungsantrag stellen, so dass Du nach einem gewonnenen ersten Rechtszug Anspruch auf Arbeitsentgelt hast.

Der kann wie folgt lauten:

"In dem Rechtsstreit ... ./. ..., AZ ...

erweitere ich die Klage nach dem gescheitertem Gütetermin und beantrage weiterhin:

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag des Klägers zu den bisherigen Arbeitsbedingungen (falls strittig: vollstreckbare Beschreibung erforderlich) weiterzubeschäftigen."

Siehe auch hier:

https://www.iww.de/aa/archiv/weiterbeschaeftigung-taktik-beim-weiterbeschaeftigungsantrag-richtiger-antrag-und-schnelle-deckungszusage-f5023

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Ja, unbedingt! Da stimme ich dem Ratsuchenden zu. Eine Abfindung wird zudem "für den Verlust des Arbeitsplatzes" bezahlt, wenn Sie aber sowieso kein Interesse mehr an diesem Arbeitsplatz signalisieren, dann stirbt quasi auch der Abfindungsanspruch.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Domenik123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie versprochen ein Update!

Habe die Verhandlung gewonnen und bin schon seit 2 Wochen wieder beschäftigt bei meinen alten Arbeitsgeber! Neue Abteilung Neuer Chef. Haben ein langes Gespräch geführt nach der Verhandlung! Schauen wir mal wie es weiterhin läuft!

Vielen Dank für die Tipps

0x Hilfreiche Antwort

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