Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Ich habe seit Anfang des Jahres ein kleines Nebengewerbe dieses läuft unter der Kleinunternehmerregelung, da mein Jahresumsatz weniger wie 17.500.-€ entspricht.
Was ich jedoch nicht weiß, wie das mit den Ausgaben so ist. Ich habe ja immer wieder auch Versandkosten bei Verkäufen zu tragen. Sollte man hier auch die Rechnungen/Quittungen davon aufheben und kann man diese Ausgaben auch geltend machen?
Grüße
Alex
Kleinunternehmerregelung - Internethandel Versandkosten
23. Mai 2019
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Frage vom 23. Mai 2019 | 10:34
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 5x hilfreich)
Kleinunternehmerregelung - Internethandel Versandkosten
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#1
Antwort vom 23. Mai 2019 | 11:10
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Ja und ja.Zitat:Sollte man hier auch die Rechnungen/Quittungen davon aufheben und kann man diese Ausgaben auch geltend machen?
#2
Antwort vom 23. Mai 2019 | 11:21
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 32x hilfreich)
Vereinfacht:
Die Kleinunternehmerregelung gilt nur für die Umsatzsteuer.
Du weist keine Umsatzsteuer in Rechnungen aus und musst auch keine USt an das Finanzamt abführen. Dafür bekommst du vom Finanzamt aber auch die Vorsteuer (USt) in EIngangsrechnungen nicht wieder.
Bei der Einkommensteuer gibt es keine entsprechende Regelung. Alle Einnahmen und auch Ausgaben werden angesetzt.
Daher Belege aufbewahren.
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#3
Antwort vom 23. Mai 2019 | 12:42
Von
Status: Schlichter (7254 Beiträge, 1526x hilfreich)
Jegliche Einnahmen und Ausgaben müssen nachgehalten werden.
Umsatzsteuer ist bei Ihnen nicht relevant.
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