Hallo mein Problem ist das folgende:
In einem nicht gemieteten Kellerabteil brannte für etwa 9 Monate dauerhaft Licht. Der Strom läuft über den Zähler eines Mieters. Eine Meldung des Problems fand erst nach diesen 9 Monaten statt, da dieses erst dann bemerkt wurde (da das Abteil nicht gemietet wurde, wird es von niemandem genutzt). Kann der Mieter
eine Erstattung der entstandenen Stromkosten fordern?
Danke im Voraus für Antworten auf meine Frage
Stromverbauch in nicht gemieteten Kellerabteil
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zumindest kann er fordern dass der Stromverbrauch nicht über seinen Zähler geht.
Ob er Erstattung fordern kann: da müsste man wissen, wer denn das Licht angeschaltet und angelassen hat: von dem könnte man sicherlich Schadenersatz verlangen.
Wie kommt es überhaupt dazu, dass ein offenbar zur Wohnung gehöriger Keller nicht mit vermietet wird? Wenn der Vermieter der Ansicht ist "der gehört zur Wohnung; ist Sache des Mieters, da das Licht auszumachen" dann müsste man schon nachweisen können dass dem nicht so ist. Dann würde das nämlich erst mal unter mangelnde Sorgfalt des Mieters fallen...
Siehe hier unter dem Punkt "Was kostet Licht
https://www.stromverbrauchinfo.de/stromkosten-im-alltag.php
Wenn es z. B. eine 60 W-Glühbirne war, sind das keine 100 EUR Streitwert. Also den Aufwand eines Rechtsstreits nicht wert. Da würde ich eher die Fragen klären, die quiddje gestellt hat.
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Die Kellerabteile müssen gegen Bezahlung zusätzlich gemietet werden. Dies erfolgte jedoch nicht und deshalb sollte die Schlüsselgewalt zu diesem Abteil beim Vermieter liegen. Somit ist davon auszugehen, dass der Vormieter und/oder der Vermieter bei Wohnungsabnahme das Licht angelassen hat.
Dann solltest du den VM nach Berechnung des ungefähren Stromverbrauchs um Rückerstattung bitten.
Wieso das denn? Wenn jeder Mieter einen Extra-Keller anmieten kann oder eben nicht, sollte doch jedes Kellerabteil auch einen eigenen Zähler haben.ZitatDer Strom läuft über den Zähler eines Mieters. :
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