Möglicher Verlustrücktrag bei der ESt. in Verbindung mit einem Midijob

23. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
sleef
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Möglicher Verlustrücktrag bei der ESt. in Verbindung mit einem Midijob

Guten Tag,

vom Normalverdiener in 2018 zum Midijobber in 2019. Dennoch habe ich historisch bedingt recht viele Ausgaben in 2019 und frage mich nun ob (beim Midijob zahle ich keine Steuer, Steuerklasse 1) ich meiner Ausgaben in 2019 auf 2018 in Form von einem Verlustrücktrag geltend machen kann. Ich denke dabei primär an Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Spenden und ähnliches. Geht das? Davon würde ich auch teilweise zukünftig Ausgaben abhängig machen. Oder bin ich hier auf einer ganz falschen Fährte? vielen Dank für einen Tipp.

Lg,
Marita

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Einen rücktragsfähigen Verlust nach 2018 haben Sie nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass ihre Werbungskosten 2019 höher sind als der Bruttolohn 2019 (= negative Einkünfte).
Spenden können unter ganz bestimmten Voraussetzungen vor-, aber nicht zurückgetragen werden.

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Sofern die Werbungskosten mit dem Minijob zusammenhängen, sind sie nicht zu berücksichtigen.
Der Zusammenhang zu früheren bzw. zukünftigen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit muss nachgewiesen werden können.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Sofern die Werbungskosten mit dem Minijob zusammenhängen, sind sie nicht zu berücksichtigen. Die TE hat einen MIDIJOB, dessen WK natürlich zuberücksichtigen sind.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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