Vergleichsberechnung Kindergeld / Freibetrag

23. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)
Vergleichsberechnung Kindergeld / Freibetrag

Guten Tag,
ich mache meine Steuererklärung seit 4 Jahren mit einem käuflich erworbenen Steuerprogramm. Dieses hat mir bisher immer zuverlässig und auf den Cent genau meine Erstattung berechnet. Auch diesmal sollten es etwa 700 Euro sein...nun habe ich heute meinen Bescheid erhalten und soll 3,22 Euro nachzahlen. Jetzt ist mir als erstes die Begründung aufgefallen:

"Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihrer Kinder durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt."

Kann mir das einer in einfachen Worten erklären? Möchte das natürlich jetzt nach prüfen.

Ich habe 2 Kinder, welche bei mir und meiner Lebensgefährtin wohnen. Sie bekommt das Kindergeld. So war es letztes Jahr auch schon...dort wurde nichts dergleichen vom Finanzamt angemerkt. Gehalt ist in etwa gleich geblieben.

Wie kann ich das nachvollziehen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag

Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von etwa 40.000€ bei Singles ist das Kindergeld günstiger, darüber der Kinderfreibetrag.

Wenn Du dicht an dieser Grenze liegst, dann kann es durchaus sein, dass durch die Erhöhung des Kinderfreibetrages Du auf einmal unter diese Grenze gerutscht bist und nunmehr das Kindergeld günstiger ist.

Eine Erklärung für eine Differenz von 700€ ist das aber nicht. Da solltest Du einfach die Zahlen aus Deinem Steuerprogramm mit den Zahlen im Steuerbescheid vergleichen und schauen, wo Differenzen auftreten.

Zitat:
Sie bekommt das Kindergeld.


Das Kindergeld wird bei beiden Eltern je zur Hälfte angerechnet, auch wenn es nur an einen Elternteil gezahlt wird. Das wird vom Finanzamt auch dann automatisch so angerechnet, wenn jemand das Kindergeld nicht angegeben hat.

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