Sozialhilfe Und Hartz4 bei Hausschenkung

29. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gerado123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozialhilfe Und Hartz4 bei Hausschenkung

Hallo und danke, dass ich hier teilnehmen darf. Ich möchte mich gleich für den eventuell längeren Text entschuldigen und auch für mögliche Schreibfehler, da ich aktuell die Diktierfunktion am Smartphone nutze.

Was ich schildere ist vielleicht nicht ganz einfach, selbst der zuständige Landkreis scheint mit der Konstellation in den einzelnen Behörden etwas überfordert.

Ich möchte betonen, dass zwar ein anwaltlicher Termin zur Beratung ansteht, aber es vielleicht von Vorteil sein kann, wenn man sich vorher Meinungen von vielleicht ähnlich Betroffenen einholt.

Meine Lebenspartnerin und ich möchten einfach eine optimale Lösung auf ganz legalem Weg. Es bringt ja nichts, wenn man unter Umständen ein Haus geschenkt bekommt, das einem dann unter Umständen wieder abgenommen wird, und man unter Umständen auf der Straße lebt. Auch wenn das vielleicht wie Schwarzmalerei klingen mag, aber solche Gedanken schwirren einem durch den Kopf.

Wir sind vor etwas über drei Jahren in einen neuen Landkreis bzw ein neues Bundesland gezogen, und waren aus verschiedenen Gründen schon vorher im ALG2 Bezug.

Zwei Erwachsene ohne Kinder, eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Vor zwei Jahren hat meine Partnerin einen Schlaganfall erlitten, und ist nunmehr im Pflegegrad 3. Sie ist geistig noch voll auf der Höhe, nur das Augenlicht hat stark nachgelassen, Strecken über 30 m sind ohne Rollstuhl kaum mehr möglich.

Diesbezüglich ist meine Lebenspartnerin dann beim Sozialamt gelandet, ich selbst jedoch bin immer noch beim Jobcenter. Allerdings aus gesundheitlichen Gründen auch so gut wie nicht vermittelbar, ein früherer Rentenantrag scheiterte aufgrund von Fehlzeiten, die jetzt aber vollständig vorhanden sein könnten, da ich die eingetragene Pflegeperson meiner Lebenspartnerin bin und der Träger die Rentenzahlungen übernimmt.

Das Haus in dem wir wohnen bzw die Wohnung innerhalb des Hauses ist 59 Quadratmeter groß, es gibt keine weiteren Mieter, die obere Etage hat keine Toilette und keine Küche. Wird von uns auch nicht genutzt.

Das gesamte Grundstück ca 2000 Quadratmeter, das Jobcenter hat seinerzeit anstandslos die Zahlungen übernommen. Sowohl Mietkosten als auch Heizkosten. Die Besitzerin des Objektes ist die Schwester meiner Lebenspartnerin.

Meine Lebenspartnerin erhält eine EU-Rente und eine Unfallrente. Das sind zusammen ca 450 €. Dazu kommt das Geld für den Pflegegrad 3, das sind ca 530 bis 550 €, ich bitte zu verzeihen dass ich es auf 10 € genau gerade nicht im Kopf habe.

Dazu bekommt sie anteilig ca 150 € Sozialhilfe, die als Hälfte der Mietzahlung übernommen werden, zusätzlich zahlt das Sozialamt die Hälfte der anfallenden Heizkosten. Ich hingegen gelte beim Jobcenter immer noch als Bedarfsgemeinschaft, bekomme die andere Hälfte der Miete, und die andere Hälfte der Heizkosten. So ein kompliziertes Konstrukt habe ich vorher auch noch nicht erlebt.

Alles in allem ist es so, dass es eigentlich funktioniert. Das Sozialamt zahlt die Miete anteilig, das Jobcenter auch. Mit dem Jobcenter kann man auch sehr gut Umstände besprechen, mit dem Sozialamt leider nicht. Dazu das Pflegegeld und die anteiligen Rentenzahlungen.

Das Haus der Schwester dass wir gemietet haben ist relativ alt, die Heizung wurde allerdings erst vor einem Jahr aufgrund gesetzlicher Vorgaben erneuert und ist dementsprechend auf dem aktuellsten Stand. Auch sonst hat das Haus eine gute Substanz, dazu gehört noch eine etwas größere Scheune und ein Schuppen. Das Haus liegt in einem sehr kleinen Dorf mit nicht mal 200 Einwohnern direkt an einer Ortsdurchfahrt Straße. Der Verkehrswert dürfte trotz neuer Heizung bei um ca 40. 000 bis 50.000 Euro liegen. Die vorherige Besitzerin hat 3,5 Jahre intensiv inseriert und auch einen Makler beauftragt, bis die Schwester meiner Lebenspartnerin ist dann gekauft hat. Die Nachfrage würde sich also wohl in Grenzen halten. Und zum Zeitpunkt des Einzuges waren die gesundheitlichen Umstände meiner Partnerin noch nicht absehbar.

Selbst Kosten für einen behindertengerechten Umbau im Badezimmer würden übernommen, man hat sich also schon auf alles eingerichtet und meiner Partnerin ist das Umfeld im Haus halt vertraut.

Jetzt kommt das eigentliche Problem, die Schwester meiner Lebenspartnerin möchte zu Lebzeiten das Haus an ihre Schwester verschenken. Als wir beide noch zusammen beim Jobcenter waren, wäre das fast problemlos gegangen, das Jobcenter hätte Betriebskosten übernommen, weil wir von Anfang an das Jobcenter mit ins Boot genommen haben. Allerdings war es zu diesem Zeitpunkt noch eine reine Option die im Raum stand.

Dann musste meine Partnerin wie erwähnt zum Sozialamt, ich hingegen bin weiterhin beim Jobcenter, die Schenkung kann nun konkret werden, die Schenkerin lässt auch nicht mit sich diskutieren, sie verschenkt es entweder an meine Lebenspartnerin und wenn diese es ablehnt, wird es verkauft. Was allerdings sehr lange dauern dürfte oder wirklich nur über einen sehr günstigen Preis geht.

Wir wissen auch, dass eine Schenkung rückgängig gemacht werden kann, wenn die Schenkerin plötzlich vom Sozialamt abhängig wäre. Diese Option ist uns bekannt. Viel mehr blicken wir nun nicht mehr durch, welche Möglichkeiten bestehen die Schenkung anzunehmen, ohne dass das Sozialamt das Objekt anrechnet.

Das Haus hat eine Gesamtwohnfläche mit oberer und unterer Etage von knapp über 90 Quadratmetern, ich meine gelesen zu haben dass das in etwa die Grenze für irgendeine Art von Schonvermögen darstellt. Hinzu kommt unter Umständen noch die Härtefallregelung meiner Lebenspartnerin?

Was wir nicht verstehen ist, dass wir von zwei verschiedenen Stellen Geld bekommen, die selber nicht genau wissen, wie in so einer Konstellation vorzugehen ist. Mit dem Sozialamt haben wir über eine mögliche hausschenkung noch gar nicht gesprochen, und haben dies auch nicht vor. Außer natürlich es gibt einen Weg, dann muss die Schenkung selbstverständlich umgehend mitgeteilt werden.

Sich nur mit einer Stelle auseinandersetzen um eine Klärung zu finden ist ja noch machbar, aber bei so einer wilden Konstellation? Dann hat man am Ende ein Haus angenommen, das einem weggenommen wird, angerechnet wird, man hat nichts davon? Das so ein Haus natürlich auch laufende Kosten mit sich bringt ist klar, aber in vielen Fällen übernimmt diese Kosten ja das Jobcenter. Aber auch das Sozialamt?

Abgesehen davon bin ich handwerklich sehr begabt, und wir sind sehr gut vernetzt, falls wirklich mal was Größeres anfallen sollte.

Auch Kosten für mögliche Reparaturen wären durchaus übrig, bedingt durch die Zahlung für den Pflegegrad 3. Und der Tatsache dass ich die eingetragene Pflegeperson bin. Ob es irgendetwas bringt, wenn die Schenkerin vor der Schenkung meine Lebenspartnerin und mich einträgt, mit einem lebenslangen Wohnrecht? Das könnte zumindest eine mögliche Veräußerung durch ein Sozialamt erschweren. Auch wenn so eine Eintragung im Notfall weg geklagt werden kann,

Eine Überlegung war schon, dass meine Lebenspartnerin sich vom Sozialamt abmeldet, trotzdem noch mit Pflegegrad 3 und der Rentenzahlung über 1000 € im Monat hätte, nur ist unklar wie das Jobcenter mich dann einstuft? Meine Lebenspartnerin ist ja nicht mehr beim Jobcenter, ich hingegen schon, immer als BG. Das ist der Irrsinn den wir nicht auseinanderdividieren können. Ich bekomme auch ganz normal ALG2, summa summarum haben wir mit allen hier genannten Zahlungen im Moment 1600 €, dazu noch die Mietzahlungen An die aktuelle Vermieterin und die Übernahme der Heizkosten. Diese Zahlungen gehen natürlich direkt an die aktuelle Vermieterin und z.b. an den Öllieferanten. Also effektiv bleiben uns aktuell die benannten 1600 €.

Würde also Vermögen meiner Partnerin angerechnet obwohl meine Partnerin vom Staat bzw Sozialamt dann überhaupt kein Geld mehr bekäme? Oder könnte das Jobcenter sagen, okay, das Objekt gehört ihrer Partnerin, sie wohnen dort weiter zur Miete? Oder könnte meine Partnerin das Objekt annehmen, sich vorher wie erwähnt vom Sozialamt abmelden, das Haus verkaufen, von dem Erlös irgendwo ein kleines Hüttchen kaufen, denn viel mehr brauchen wir eigentlich nicht, und sich dann wieder anmelden? Obgleich wie erwähnt sie sich hier in dem Objekt natürlich zurechtfindet.

Das ist so verworren, wir wollen eigentlich nur mit einem guten Gewissen das Haus retten, aber auch nicht an den bürokratischen Hürden zerbrechen, denn das ganze ist für meine Lebenspartnerin schon schwierig genug. Die Option, dass die Schwester das Haus anderweitig überträgt ist nicht gegeben. Entweder sie schenkt es meiner Lebenspartnerin und wenn dies es nicht annimmt wird es verkauft. Da gibt es leider keinen diskutierbaren Spielraum.

Was wäre, wenn meine Partnerin das Haus annimmt und praktisch per sofort weiter verschenkt an z.b. eine gute Bekannte, die dann wiederum die Vermieterin wird, ist mir auch unklar. Gilt das als Zufluss oder verwertbares Wohneigentum das man hätte behalten müssen oder darf man Dinge die man in der Form geschenkt bekommt weiterverschenken um sie zu erhalten? Weil sich ja die aktuelle Besitzerin auf nichts anderes einlässt.
.
Ich habe so einen ähnlichen Fall hier im Forum gefunden, allerdings war die Person nur vom Sozialamt abhängig, hier mischen sich ja Jobcenter und Sozialamt.

Ich freue mich über jede Antwort die vielleicht Licht ins Dunkel bringt oder Optionen, die denkbar und zulässig sind.

Lieben Dank im voraus.

-- Editiert von Gerado123 am 29.05.2019 19:58

-- Editiert von Gerado123 am 30.05.2019 09:00

-- Editiert von Gerado123 am 30.05.2019 09:01

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12 Antworten
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#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Um wie viel Sozialhilfe der Frau reden wir ? Das kann ja eh nur aufstockend sein. Wenn die Option auf Verzicht möglich ist, dann sollte diese Überlegung mit in die Entscheidungsfindung mit einfließen.

Nun ja zwei Ämter sind es deshalb, wei nach zwei verschiedenen Gesetzbüchern Leistungen bezogen werden.

JC zahlt ALG II. Das ist nach dem Buch SGB II.
Sozialamt zahlt Grundsicherung im Alter und Erwerbsunfähigkeit. Das ist SGB XII.

-- Editiert von Spejbl am 30.05.2019 17:56

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#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Hier mal einige Infos zum Eigengenutzten Wohnraum im SGB XII.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/

Das andere Problem ist da schon ehr relevant. Und diese Möglichkeit muß man natürlich beachten. Nämlich das, daß die Schenkende Person innerhalb einer 10 Jahresfrist die Schenkung zurückverlangen muß. Das ist richtig.

Klar, das ist vom Schenkenden wie Pokern. Denn, was in den kommenden 10 Jahren passiert, kann von uns nicht prognostiziert werden.

Mehr Infos hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sozialhilfe-rueckforderung-von-schenkungen-jahres-frist_021860.html

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Gerado123):

Was wäre, wenn meine Partnerin das Haus annimmt und praktisch per sofort weiter verschenkt an z.b. eine gute Bekannte, die dann wiederum die Vermieterin wird, ist mir auch unklar. Gilt das als Zufluss oder verwertbares Wohneigentum das man hätte behalten müssen oder darf man Dinge die man in der Form geschenkt bekommt weiterverschenken um sie zu erhalten? Weil sich ja die aktuelle Besitzerin auf nichts anderes einlässt.


Das sollte dann über den direkten Weg gehen "Kurzer Zahlungsweg". Nicht über euch. Das bringt nur Huddelein.

Da ist dringend zum "kurzen Zahlungsweg" zu raten; minimiert ein haufen Büroktatien etc. Und für euch ist es dann lediglich ein Vermieterwechsel. Das würde dann lediglich für euch bedeuten: Nur Info an die Sozialleistungsträger.

Das wäre also für euch am günstigsten. Aber nicht nur für euch. Gerade auch hinsichtlich Schenkungssteuer ist das einfacher zu händeln. Dann müßte die gute Bekannte nur einmal eine Schenkungssteuererklärung abgeben. Ihr wäret außen vor.

Ja, in Deutschland ist die Frage berechtigt, wie man was macht. Bei jeder Schenkung dieser Art muß vom Beschenkten eine Schenkungssteuererklärung eingereicht werden. Je nach den entsprechenden Freibeträgen, freut sich der Fiskus bei jeder Schenkung.

So, das hin und her verschenken, das wäre unsinnig, teuer und möglicherweise schädlich. Und wie gesagt, die Bürokratie ist nicht zu unterschötzen.

Dann wäre lediglich das 10 Jahresproblem der (zuerst) Schenkenden. Das ist immer wie ein Damoklesschwert.

-- Editiert von Spejbl am 30.05.2019 18:13

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#4
 Von 
Gerado123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist aller Wahrscheinlichkeit nach so, dass die Schenkerin nicht mehr lange leben wird. Die Frage ist ja, was macht das Jobcenter bei dem ja meine Partnerin gar nicht mehr ist, ich aber trotzdem als Bedarfsgemeinschaft geführt werde? Dann Sozialamt abmelden wäre eigentlich wirklich das geringste Übel, für das bisschen aufstockende Leistung. Miete muss man sich selber ja nicht mehr zahlen, aber trotzdem gibt es ja Unterhaltskosten für das Haus. Das Jobcenter hätte sie übernommen als wir noch beide beim Jobcenter waren, aber jetzt bin ja nur noch ich da, aber trotzdem als BG.

Aufgrund der Nachfrage, die aufstockende Sozialhilfe beträgt ca 125 Euro pro Monat. Durch den Grad der Behinderung von 100% mit dem Merkzeichen B für Begleitperson und g für gehbehindert, aus dem wahrscheinlich ein AG wird, sind natürlich auch Vergünstigungen wie eine halbierte Kfz-Steuer eine enorme Erleichterung.

Im übrigen wird die Schenkende sich leider auf keine andere Option einlassen. Entweder meine Partnerin nimmt das Haus oder es wird verkauft. Das ist das Problem. Das hat wohl irgendetwas mit der Weitergabe an einen Verwandten der ersten Linie zu tun. So zumindest hat es die Schenkerin erklärt, zu der das Verhältnis ohnehin als tendenziell etwas angespannt bezeichnet werden kann. Ist wie erwähnt die Schwestern meiner Partnerin. Was da untereinander im Verhältnis läuft, kann ich nicht beurteilen sondern nur die Umstände weitergeben wie sie sind.

Und eine vielleicht noch naive Frage, was wäre denn wenn wir das Haus für einen symbolischen Euro kaufen?

Vielen Dank.

-- Editiert von Gerado123 am 30.05.2019 23:20

-- Editiert von Gerado123 am 30.05.2019 23:22

-- Editiert von Gerado123 am 30.05.2019 23:28

-- Editiert von Gerado123 am 30.05.2019 23:30

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Gerado123):
das einem dann unter Umständen wieder abgenommen wird, und man unter Umständen auf der Straße lebt.
Das ist noch nie passiert und gesetzlich ausgeschlossen.
Zitat (von Gerado123):
So ein kompliziertes Konstrukt habe ich vorher auch noch nicht erlebt.
Es ist eigentlich ganz einfach zu erklären und kommt häufig vor: Ihr seid eine MISCH-BG.
Es gibt zwei Kassen, aus denen eure Leistungen bezahlt werden.
Eine Kasse liegt beim Sozialamt, die andere beim JC. Aus jeder Kasse wird für die jeweils berechtigte Person bezahlt. Fertig. Ende.
Zitat (von Gerado123):
Jetzt kommt das eigentliche Problem, die Schwester meiner Lebenspartnerin möchte zu Lebzeiten das Haus an ihre Schwester verschenken.
Das sehe ich nicht als Problem.
Es ist aber krass bürokratisch und mit viel Papier verbunden. Das ist immer so bei Berührung mit Ämtern und Behörden.
Ihr wohnt bereits als Leistungsberechtigte in dieser Wohnung/Haus. Ihr habt dann nach der Schenkung *selbst genutztes Wohneigentum* mit angemessener Größe und Kosten. Ihr seid Eigentümer.
Zitat (von Gerado123):
welche Möglichkeiten bestehen die Schenkung anzunehmen, ohne dass das Sozialamt das Objekt anrechnet.
Was verstehst du denn unter *Anrechnung*?

Sorry, ich kann nicht weiterlesen. :sad:
Fazit: Wer als Sozialhilfe-Berechtigter in selbst genutztem Wohneigentum zu angemessenen Kosten und Hausgrößen wohnt, ist *vor Anrechnung geschützt*.
Aber: Wer sich durch eine Schenkung erst hilfebedürftig machen würde.... so ist das Thema zu lesen...das trifft auf euch beide aber überhaupt nicht zu.
Es würde hier weder vom JC noch vom Sozialamt etwas angerechnet. Es gibt nichts anzurechnen.
ENTWEDER werden Leistungen gewährt ODER sie werden versagt. Für Versagung kann ich hier keinen Grund erkennen.

Was mit den 2000 qm Grund wird, kann man nicht vorhersagen. Ich habe hier auch nicht nachgelesen, ob das in deiner Texttapetenbahn zu finden ist.
Die Schwester sollte evtl. den größten Anteil der Grundstücks teilen lassen und verkaufen, verpachten usw.
Dann bliebe in eurem Eigentum NUR das Hausgrundstück.

Lässt sie sich nicht darauf ein, dann habt ihr eben das Haus und auch alle 2000qm. Die gilt es dann zu verwerten/verpachten/verkaufen...
Erst dann.

Wenn ihr Käufer seid, seid ihr auch dann Eigentümer.
-------------------------
@Spejbl.
Sorry, wieder Kritik.
Warum sollen sie auf Leistungen verzichten? Sollen sie an dem Häuschen rumknabbern, um satt zu werden?
Ein geschenktes Haus kann man nicht essen, man kann es auch nicht heizen. uswusf.
Bitte denk doch mal eins weiter.

-- Editiert von Anami am 31.05.2019 10:58

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ja, das hat mit Schenkungssteuer zu tun. Gerade Linie.

Wird euch das Haus geschenkt oder an euch verkauft, dann ist das natürlich bei den Ämtern anzuzeigen. Dann muß man sehen.

Aber auch im SGB XII ist Eigengenutzte Immobilie geschütztes Vermögen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html

Alledings befürchte ich, daß im SGB XII ein halbes Jahr die Sozialhilfe gestrichen wird. Denn Im Gegensatz zu ALG II, wo es heißt,

Zitat:

Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge ...


werden im SGB XII auch Einkünfte in Geldeswert veranlagt. Ein geschenktes Haus ist ein Sachbezug. Der Wert wird Einkommen.

Zitat:
Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch,...


https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11.html
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/82.html

So sehe ich das zumindest. So lese ich das aus dem SGB II und SGB XII.

-- Editiert von Spejbl am 31.05.2019 11:03

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Ja, das hat mit Schenkungssteuer zu tun.
Mit der Schenkungssteuer hat der Fragesteller und seine Lebensgefährten womöglich gar nichts zu tun.
Falls eine Schenkungssteuer fällig werden sollte, zahlt die hoffentlich die Schenkende. Und nicht die Beschenkte.
Zitat (von Spejbl):
Alledings befürchte ich, daß im SGB XII ein halbes Jahr die Sozialhilfe gestrichen wird.
Wie kommst du darauf? Warum 6 Monate?
Wer nimmt hier Geld ein? Keiner.
Veranlagt wird hier nichts. Es geht nicht ums Finanzamt.
Wenn überhaupt, kann Einkommen angerechnet und die Leistung gemindert werden.
Zitat (von Spejbl):
Dann wäre lediglich das 10 Jahresproblem der (zuerst) Schenkenden. Das ist immer wie ein Damoklesschwert.
Bitte beachte doch: Wer sich durch eine Schenkung hilfebedürftig macht, ist mit dieser 10-Jahres-Frist betroffen. Die Schwester als Schenkende macht sich aber nicht hilfebedürftig.
Die Beschenkte hingegen ist schon lange hilfebedürftig, sie bleibt es auch, sie ist dann lediglich Eigentümerin und Besitzerin und Bewohnerin der Unterkunft geworden, die bisher eine Mietsache war.

----------------------------
@Gerado123
Zitat (von Gerado123):
Auch Kosten für mögliche Reparaturen wären durchaus übrig, bedingt durch die Zahlung für den Pflegegrad 3.
Diese Hin-und Herschieberei sollte man auch theoretisch unterlassen. Pflegegeld ist für die Pflege eines Menschen gedacht und nicht für die Pflege/Reparatur eines Hauses.
Zitat (von Gerado123):
Meine Lebenspartnerin ist ja nicht mehr beim Jobcenter, ich hingegen schon, immer als BG. Das ist der Irrsinn den wir nicht auseinanderdividieren können.
Gern nochmal: Das ist kein Irrsinn, sondern ihr erhaltet Leistungen aus verschiedenen Töpfen. Weil sie nicht mehr erwerbsfähig ist, du aber schon noch.
Dass es BG heißt, kannst du einfach mal hinnehmen. Auch eine Einzelperson beim JC ist eine BG.

Wenn ihr erst vor 3 Jahren in dieses Haus gezogen seid, bisher dort Mieter seid und die Möglichkeit der Übertragung auf euch vorgesehen ist, wäre es Irrsinn, das vorher schon schlecht verwertbare Haus nach wenigen Jahren für noch weniger weiter zu verkaufen. Bis dahin seid ihr weiterhin Nutzer dieses Häuschens.
Ob ihr eine adäquate Unterkunft für euch beide findet, ist weit in der Ferne nicht zu erkennen.

Ein Wohnrecht einzutragen für euch beide, ist im Normalfall keine schlechte Idee.
Aber: die Schwester wird das Haus mit Wohnrecht noch weniger los als leerstehend. Bis dahin bleibt ihr Mieter. Wer tritt ein, wenn die Schwester nicht mehr kann oder ist?
Zitat (von Gerado123):
und praktisch per sofort weiter verschenkt an z.b. eine gute Bekannte, die dann wiederum die Vermieterin wird,
So ein Konstrukt kann euch evtl. ein auf Sozial-und Immobilienrecht spezialisierter Anwalt erklären.
Aus meiner Sicht: Viel mehr Bürokratenkram und Papier und Kosten.

Nochmal zusammengefasst:
Wenn 2 Leistungsbezieher bisher schon in einer angemessenen Unterkunft zu angemessenen Kosten zur Miete wohnen und ihnen diese Unterkunft nun geschenkt werden soll, wird weder JC noch Sozamt Leistungen versagen, anrechnen oder die Verwertung verlangen.
Weder JC noch Sozamt haben deshalb mehr Leistungen zu zahlen. Die Mietzahlungen entfallen, die BK und NK bleiben annähernd gleich.
Die Schwester wäre zufrieden, würde zwecks Schenkung hoffentlich selbst eine einmalige Steuer zahlen (Geschwister sind nicht die direkte Linie, und der Freibetrag ist gering.)

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Anami):

@Spejbl.
Sorry, wieder Kritik.
Warum sollen sie auf Leistungen verzichten? Sollen sie an dem Häuschen rumknabbern, um satt zu werden?
Ein geschenktes Haus kann man nicht essen, man kann es auch nicht heizen. uswusf.
Bitte denk doch mal eins weiter.


Das ist schon richtig. Ich sehe aber eine Schenkung als Einkünfte in Geldeswert. Der Begriff:
"Einkünfte in Geld oder Geldeswert" Oder liege ich im Ansatz falsch?
Und die 6 Monate ziehe ich aus § 82 Abs. 7 SGB XII .
Zählt denn eine Schenkung (überhaupt) als Einkommen im Sinne des SGB XII. Das wäre der springende Punkt.

Vermögenstechnisch sehe ich da auch kein Problem. Eigengenutzt, Angemessen, Alt, Verwertbarkeit geht gegen Null.

Gut Schenkungssteuer, 10-Jahres Frist bei der Schenkenden Person... I.O. hat nur indirekt was mit der Frage hier zu tun. ;) .

-- Editiert von Spejbl am 31.05.2019 16:20

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#9
 Von 
Anami
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Dann nenne mir bitte die Einkünfte in Geldeswert. Und den Wert in EURO.
Damit das Sozialamt hier tätig werden kann. Also entweder Leistungsanspruch aufheben, mindern oder anrechnen könnte.
So, wie das JC die Leistungen für den Eigentümer einer angemessenen selbst genutzten Immo nicht versagen kann, kann es das Sozialamt auch nicht.

Zur Verwertung auffordern---geht nur, wenn es unangemessen ist.
Wenn jemand etwas verschenkt, um sich hilfebedürftig zu machen, kann die Schenkung 10 Jahre lang zurückgefordert werden. Nichts dazu findet sich in beiden SGB.

Nach § 82 Abs 7 SGB XII kann ich keine einmalige anrechenbare Einnahme sehen, weder in der Sache noch im Wert.

Zitat (von Spejbl):
10-Jahres Frist bei der Schenkenden Person.
Was meinst du damit?
Wenn die Schwester jetzt kurzen Prozeß macht, Notartermin anmeldet. Schenkung des Hauses an Frau X.
Alles über die Bühne bringt---- was soll dann die 10 Jahres-Frist bei Schenkung?
WAS ist denn innerhalb 10 Jahren? Oder alle 10 Jahre? Oder in 10 Jahren? Und für wen?

Vielleicht kommt der Anwalt auf § 90 (Abs.2, Nr.8) SGB XII.
Ich weiß es nicht.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann nenne mir bitte die Einkünfte in Geldeswert. Und den Wert in EURO.
Damit das Sozialamt hier tätig werden kann. Also entweder Leistungsanspruch aufheben, mindern oder anrechnen könnte.
...
Nach § 82 Abs 7 SGB XII kann ich keine einmalige anrechenbare Einnahme sehen, weder in der Sache noch im Wert.
Zitat (von Spejbl):
10-Jahres Frist bei der Schenkenden Person.
Was meinst du damit?


1. Das ist der Verkehrswert des Hauses zum Zeitpunkt der Schenkung. Der ist zu ermitteln, wird sicher das Amt machen.

2. Natürlich Einnahme. Geldeswert. Wenn dann verkauft wird, was ist dan? Richtig. Vermögensumwandlung.

3. Ja wer wird wohl die Schenkende Person sein?? Und die 10- Jahresfrist, das wird hier ganz gut erklärt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sozialhilfe-rueckforderung-von-schenkungen-jahres-frist_021860.html

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#11
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Bitte richtig interpretieren. Die Schenkende Person macht sich ja hier jetzt nicht bewußt hilfebedürftig.

Das Risiko der 10 Jahresfrist aber besteht. Bei der jetzt Schenkenden.

Aber in dem Falle wird das Sozialamt (falle es mal für die jetzt Schenkende zuständig werden würde), leer ausgehen, denn die Beschenkten sind selbst hilfebedürftig. Und da ist nicht zu holen.

Aber lassen wir dieses Pferd hier mal im Stall (Nebenschauplatz).

-- Editiert von Spejbl am 02.06.2019 00:28

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#12
 Von 
Gerado123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich möchte Euch allen für die Reaktionen danken. Nach anwaltlicher Rücksprache (und der Anwalt kennt das Sozialamt) sagte er: "Bei diesem Amt wird es darauf hinauslaufen, dass Sie klagen, klagen, klagen. Selbst, wenn Sie NUR das Haus nehmen und das Grundstück (das kein wertvolles Bauland ist) bei ihrer Schwester verbleibt." Und meine Lebenspartnerin hat keine Kraft mehr zu klagen und immer in "Ungewissheit" zu leben. Die Schwester behält jetzt das Haus, es gab ein "aussöhnendes" Gespräch, das ist für alle die sicherste und am wenigsten "wackelige" Variante. Nur in Angst vor "Wegnahme" leben? Nur mit Verteidigung, Anwalt, Klagen, Schreiben, Forderungen, Widersprüchen? Das wäre kein Leben für einen Menschen bei dem unklar ist, wie lange er dieses Leben noch erleben darf.

Vielen Dank.

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