Unfall beim Ausparken - Schuldfrage nicht geklärt - 100% - 0% möglich?

1. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)
Unfall beim Ausparken - Schuldfrage nicht geklärt - 100% - 0% möglich?

Person A und B sind auf einem Supermarktplatz.
Person A mit SUV kann mit dem Wagen nicht umgehen und braucht sehr lange, um überhaupt mal voran (bzw. rückwärts) zu kommen.

Person B fährt deshalb vorsichtig rückwärts und steht dann waagerecht ( fast 90 Grad Winkel) zum Parkplatz, kann aber nicht vorwärts, weil vor ihm noch ein Auto parkt. Er ist quasi in der Zwickmühle/Schwitzkasten und steht (auf der Bremse).

Person A fährt den Wagen von Person B rückwärts an.
Ein Glück, dass er stand, da sonst der Wagen davor auch beschädigt wäre (Im Idealfall wäre es aber besser gewesen, den Wagen auch zu beschädigen, dann wäre die Schuldfrage sofort klar).

Person A steigt aus und sagt sofort, dass Person B schuld sei, da er schon mehr auf der "Straße" ist mit seinem SUV (öffentlicher Supermarktplatz ist natürlich keine Straße).

Da Person B aber stand und nun die Schuldfrage nicht geklärt wurde, wurde die Polizei gerufen.

In der Regel wäre es 50/50 und dann ist Schluss.

Wie seht ihr die Chancen? Person B hat eine Zeugin, die gesehen hat, dass er definitiv stand.
Wäre B auch rückwärts gefahren, wäre der Schaden viel höher gewesen.

Der Polizist hat aber leider im Protokoll die Fahrzeuge so gemalt, dass es tatsächlich so aussieht, als wären beide rückwärts gefahren und haben sich getroffen.

Zum Glück wurden aber ausreichend Fotos gemacht.

Wenn man das nun so laufen lässt, wie hoch stehen die Chancen, vor Gericht zu gewinnen, und zwar richtig (keine 70/30 Entscheidung etc., sondern 100%ig)?

Schaden Person B´s Fahrzeug: Lackkratzer, Stoßstange verbeult. Parksensoren defekt.
Schaden Person A´s Fahrzeug: Keine!

Gibt es Anwälte, die für sowas auf Erfolgsbasis arbeiten?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
(Im Idealfall wäre es aber besser gewesen, den Wagen auch zu beschädigen, dann wäre die Schuldfrage sofort klar).

Wie kommt man denn zu der gewagten These?



Zitat (von Ichweissnichts):
Wenn man das nun so laufen lässt, wie hoch stehen die Chancen, vor Gericht zu gewinnen, und zwar richtig (keine 70/30 Entscheidung etc., sondern 100%ig)?

Zitat (von Ichweissnichts):
100% - 0% möglich




Zitat (von Ichweissnichts):
Gibt es Anwälte, die für sowas auf Erfolgsbasis arbeiten?

Nein, das ist in Deutschland so nicht erlaubt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
und zwar richtig (keine 70/30 Entscheidung etc., sondern 100%ig)?
Nach der Schilderung hier sehe ich keine 100%.
B sollte imho froh sein, wenn mehr als 50:50 rauskommt.

Stefan

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Wenn man das nun so laufen lässt, wie hoch stehen die Chancen, vor Gericht zu gewinnen, und zwar richtig (keine 70/30 Entscheidung etc., sondern 100%ig)?


0%

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat:
von Ichweissnichts
Person A mit SUV kann mit dem Wagen nicht umgehen und braucht sehr lange, um überhaupt mal voran (bzw. rückwärts) zu kommen
.

Das er mit dem Wagen nicht umgehen kann, konnten sie anhand des ausparkens feststellen? Hört sich sehr überheblich an.
Da passen dann auch ihre Rechenbeispiele dazu.

Auf Supermarktparkplätzen gilt in der Regel die Straßenverkehrsordnung. die Fahrwege sind somit Privatstraßen, somit war das Wort Straße doch korrekt.

Ihr Wortspielchen überzeugen nicht.

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#5
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
(Im Idealfall wäre es aber besser gewesen, den Wagen auch zu beschädigen, dann wäre die Schuldfrage sofort klar).


Wie kommt man denn zu der gewagten These?


Weil vor dem Fahrzeug von Person B ein anderes Fahrzeug war. Und dazwischen war nicht viel Platz.
Da Person B stand - und Person A dann in ihn reingefahren ist, hätte sich das Fahrzeug in das vordere Fahrzeug schieben können. Somit wäre die Schuldfrage einfach geklärt. Denn vorwärts UND rückwärts fahren konnte ja Person B nicht.

-- Editiert von Ichweissnichts am 02.06.2019 10:45

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#6
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Zitat:
von Ichweissnichts
Person A mit SUV kann mit dem Wagen nicht umgehen und braucht sehr lange, um überhaupt mal voran (bzw. rückwärts) zu kommen
.

Das er mit dem Wagen nicht umgehen kann, konnten sie anhand des ausparkens feststellen? Hört sich sehr überheblich an.
Da passen dann auch ihre Rechenbeispiele dazu.

Auf Supermarktparkplätzen gilt in der Regel die Straßenverkehrsordnung. die Fahrwege sind somit Privatstraßen, somit war das Wort Straße doch korrekt.

Ihr Wortspielchen überzeugen nicht.



Die Rechenbeispiele habe nicht ich persönlich gegeben, nur hier zitiert.
Überheblich ist es definitiv nicht. Das wurde von mehreren Zeugen so gesehen.
Es wurde mir geschildert, dass z.B. beim Versuch, aus der Parkbucht rauszufahren, die Bordsteinkante mitgenommen wurde.


Eine Straße definiere ich so: Markierte Wege. Das ist aber dort nicht gegeben.

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#7
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
100% - 0% möglich


100 zu 0 meinte ich. :)

Zitat (von Ichweissnichts):
Gibt es Anwälte, die für sowas auf Erfolgsbasis arbeiten?

Nein, das ist in Deutschland so nicht erlaubt.

Schade!

Man schmeißt dann in diesem Fall wahrscheinlich das Geld aus dem Fenster. :(


Zu was soll ich Person B nun raten?
Trotzdem einen Anwalt aufsuchen lassen?

-- Editiert von Ichweissnichts am 02.06.2019 10:42

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Zu was soll ich Person B nun raten?


Von der Versicherung des A 100% fordern mit dem Verweis, dass der Unfall für B unvermeidbar war. Wenn es eine entsprechende Zeugenaussage gibt, dann bestehen da durchaus Chancen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
Denn vorwärts UND rückwärts fahren konnte ja Person B nicht.

Nö, kann er nicht.
Aber B hat wegen Überforderung mit dem KfZ das Auto von X gerammt.
A ist in zwischen rausgefahren weil genug Platz war, da B weit genug weg war.
B setzte nach dem rammen von C panikartig zurück und rammte dann nauch noch A ...

Also ein "ich (lasse) ein anderes Fahrzeug rammen um meine Unschuld zu beweisen" ist eine ganz schlechte Idee...



Zitat (von Ichweissnichts):
Zu was soll ich Person B nun raten?
Trotzdem einen Anwalt aufsuchen lassen?

Erst mal einen seriösen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dann von der Versicherung des A Ausgleich des Schadens zu 100% fordern mit dem Verweis, dass der Unfall ohne Schuld des B erfolgte und für B unvermeidbar war.

Dann abwarten was die Versicherug schreibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Somit wäre die Schuldfrage einfach geklärt. Denn vorwärts UND rückwärts fahren konnte ja Person B nicht.
Die Schuldfrage richtet sich aber nicht nur danach wer gefahren ist und wer nicht (sonst wäre ein Geisterfahrer der noch mittels Vollbremsung zum stehen kommt ja schuldlos).

Zu Lasten von A ginge erstens die Betriebsgefahr (wäre er an diesem Tag zuhause geblieben wäre der Unfall nicht passiert), und zweitens das er sich vorgedrängelt hat (im Zweifel muss man halt mal warten) - Gesetzesgrundlage ist gleich der §1 StVO .
Und diese beiden Punkte betreffen nicht nur das Fiktivbeispiel aus dem das Zitat stammt, sondern auch den realen Unfall.

Natürlich würde ich auch 100% von der Versicherung fordern.
Ich bin aber ziemlich sicher das es die nicht gibt, insbesondere sobald die Versicherung "Beiderseitiges Ausparken auf einem Parkplatz" hört. Das ist regelrecht der Klassiker für 50:50, wie schon gesagt kann imho B froh sein wenn es etwas mehr gibt.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also ein "ich (lasse) ein anderes Fahrzeug rammen um meine Unschuld zu beweisen" ist eine ganz schlechte Idee...


Ok...das ist ein Missverständnis.

Es ist die Idee gewesen, wenn Person B nicht auf der Bremse war....dass durch die Wucht des Aufpralls sich das Fahrzeug sich nach vorne schiebt und ein anderes Fahrzeug beschädigt.
Das meinte ich damit.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

was ist eigentlich, wenn Person B ein voll automatisches System gehabt hätte (z.B. VW hat das), so dass ein Rückwärtsfahren UNMÖGLICH gewesen wäre (automatischer Stop bei einem Hindernis) ?
Zählt das dann nicht? Kann unmöglich 50/50 sein...
Bei so etwas bemerke ich schon, dass die Gesetze nicht zeitgerecht sind.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Es wird sicher schwierig, zu beweisen, dass das System
- eingeschaltet war
- ordnungsgemäß funktionierte und
- in jedem Fall das Fahrzeug rechtzeitig vorher gestoppt hätte
Ich denke, bei zwei aufeinander sich zu bewegenden Autos ist genau das nicht mehr sichergestellt

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#14
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):
was ist eigentlich, wenn Person B ein voll automatisches System gehabt hätte (z.B. VW hat das), so dass ein Rückwärtsfahren UNMÖGLICH gewesen wäre (automatischer Stop bei einem Hindernis) ?

Soweit ich weiß, müssen alle Kontrollsysteme immer durch einen Menschen übersteuerbar sein, sprich es müsste trotzdem möglich sein, rückwärts zu fahren.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ichweissnichts
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 145x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Es wird sicher schwierig, zu beweisen, dass das System
- eingeschaltet war
- ordnungsgemäß funktionierte und
- in jedem Fall das Fahrzeug rechtzeitig vorher gestoppt hätte
Ich denke, bei zwei aufeinander sich zu bewegenden Autos ist genau das nicht mehr sichergestellt


wir sind bald gläserne Autofahrer, wo genau das alles möglich ist.
1. Protokollierung
2. Funktion ist 100%ig sichergestellt
somit entfällt Punkt 3.

Zitat (von nyr):
Soweit ich weiß, müssen alle Kontrollsysteme immer durch einen Menschen übersteuerbar sein, sprich es müsste trotzdem möglich sein, rückwärts zu fahren.


Klar, kann man die ganzen Assistenzsysteme (momentan) deaktivieren, aber das ist nicht wirklich Sinn der Sache. :)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Versicherungen bezahlen angeblich bei vielen neuen Systemen nicht. Würde ich einen Unfall mit meinem Selbsteinparkenden Auto verursachen, müsste ich den Schaden wohl selber bezahlen.

Trotz aller moderner Technik ist der Fahrer verantwortlich.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat (von Ichweissnichts):

wir sind bald gläserne Autofahrer, wo genau das alles möglich ist.
1. Protokollierung
2. Funktion ist 100%ig sichergestellt
somit entfällt Punkt 3.



Wer sich etwas mit solchen Systemen beschäftigt, weiß, dass 100% Verfügbarkeit niemals erreicht werden können

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
2. Funktion ist 100%ig sichergestellt
somit entfällt Punkt 3.
Warum entfällt dann Punkt 3? Gegen die Physik kommt auch die Technik nicht an.

Zitat:
Versicherungen bezahlen angeblich bei vielen neuen Systemen nicht.
Das wäre aber unzulässig, die Haftpflicht muss zahlen, definitiv.
Und falls du den eigenen Schaden meintest, auch der wird bezahlt (natürlich von der Vollkasko).

Zitat:
Trotz aller moderner Technik ist der Fahrer verantwortlich.
Je eben, und der ist versichert.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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