DHL Paket von Nachbar quittiert und im Treppenhaus verschwunden

2. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
pvrpvr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 7x hilfreich)
DHL Paket von Nachbar quittiert und im Treppenhaus verschwunden

Hallo.

Ich habe ein Paket bei Amazon bestellt, welches mit DHL versendet wurde.

Die Sendung kam einen Tag eher, als ursprünglich angekündigt.

Ich wohne in einem kleinen Mehrfamilienhaus und habe bei Amazon als Adresszusatz nur EINE bestimmte Nachbarin als Ersatzempfänger angegeben, falls ich nicht zu Haus bin.

Das Paket wurde allerdings von einer anderen Nachbarin angenommen und sie hat dafür beim Boten unterschrieben.
Sie hat das Paket dann einfach im Treppenhaus stehen lassen und es ist jetzt weg.

Wer haftet für den Schaden?
Die empfangene Nachbarin, weil es in ihrer Obhut durch ihre Fahrlässigkeit weg gekommen ist?
Oder doch DHL, weil der Bote es an eine nicht von mir legitimierte Nachbarin übergeben hat?

Ich habe schon ähnliche Fälle hier gefunden, aber keinen, welcher genau so ist.

Grüße

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Privater Verkäufer oder Unternehmer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fbiexpert
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pvrpvr):
Wer haftet für den Schaden?
Die empfangene Nachbarin, weil es in ihrer Obhut durch ihre Fahrlässigkeit weg gekommen ist?
Oder doch DHL, weil der Bote es an eine nicht von mir legitimierte Nachbarin übergeben hat?


Es haftet die Person, die die Paketannahme unterschrieben hat. Mit Unterschrift der jeweiligen Person geht die Verantwortung des Paketes an diese über.
Du kannst dir also die Unterschrift von der DHL zukommen lassen und dann abgleichen wer das war, wenn du es nicht eh schon weißt :)

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von pvrpvr):
Sie hat das Paket dann einfach im Treppenhaus stehen lassen


Wenn das nicht abgesprochen war, ist das wohl hinreichend grobe Fahrlässigkeit. Zumal sie es im Streitfall womöglich nicht mal beweisen kann, das Paket dort abgestellt zu haben.

Gegenüber dem privaten Empfänger bei gewerblichem Absender haftet aber weiterhin auch der Absender, da die Ware nicht vertragsgemäß zugestellt wurde, sodaß man sich an den halten kann (und der dann ggfs. an die Nachbarin). Das wäre im Sinne des Hausfriedens dann wohl besser. ;)

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#4
 Von 
pvrpvr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten.

Der Versender war Amazon und die haben schon gesagt, dass die Annehmerin die Kosten tragen muss, da sie es angenommen hat, habe ich auch schriftlich bekommen. Sie gibt es zudem auch zu unterschrieben und es dort abgestellt zu haben.

Ich werde ihr morgen ein Schreiben zukommen lassen, in dem ich ihr zwei Wochen Zeit gebe, mir den Schaden von 260€ zu ersetzen. Wie und wo die sich das dann zurück holt, ist mir dann egal.
Der Hausfrieden ist auch zweitrangig, da ich Ende des Jahres ausziehe.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Amazon haftet dir gegenüber. Deine Nachbarin muss dann wiederum den Schaden an Amazon ersetzen.
Dein Ansprechpartner ist Amazon. Wo das Paket ist spielt für dich keine Rolle.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von pvrpvr):
Ich werde ihr morgen ein Schreiben zukommen lassen, in dem ich ihr zwei Wochen Zeit gebe, mir den Schaden von 260€ zu ersetzen.

Aufgrund des fehlens einer Rechtsgrundlage kann man es versuchen, sollte das dann aber nicht weiterverfolgen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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