Karenzzeit Kündigung

5. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
micha1234
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Karenzzeit Kündigung

unsere Mieterin hat am 03.06. die Kündigung ausgestellt und persönlich übergeben.
Ich sagte erst sie sei nicht auf Ende August wirksam.
Hab ihr aber nun dies bestätigt.
Wie verhält es sich jedoch mit den Karenztagen bei einer Kündigung.
Gelten die nur für den Postweg.
Oder auch bei persönliche Übergabe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Karenztage gelten auch bei persönlicher Übergabe. Auch eine persönliche Übergabe am 4.6. wäre daher noch rechtzeitig gewesen.

Die Kündigung ist daher zum 31.08. wirksam.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Gem. § 573 c bis zum dritten Werktag. Auf die Form des Erhaltes kommt es nicht an.

Das ist keine Karenzzeit, sondern eine Ausschlussfrist.

Zitat (von micha1234):
Hab ihr aber nun dies bestätigt.
Korrekt.

Berry

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Die Art der Zustellung ist vollkommen wurscht.

Entscheidend ist wann der Vermieter Gelegenheit hat von der Kündigung Kenntnis zu nehmen, sie zu lesen.

Da hat er bei persönlicher Übergabe, genau wie bei postalischer Zustellung.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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