Hallo,
meinem Cousin wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten, er ist seit 14 Jahren im Unternehmen tätig. Jetzt hat er sich nen Anwalt genommen und sich erstmal krankschreiben lassen. Hab gelesen, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung
gäbe, aber man könnte ein halbes bis ein Monatsbruttogehalt pro Jahr verlangen, das man da gearbeitet hat. Hat schon jemand Erfahrungen mit Abfindungszahlungen gemacht? Wären ja dann locker 70.000 Euro.
-- Editiert von Olga123mitglied am 06.06.2019 10:48
Könnte er anwaltlich eine Hohe Abfindung rausschlagen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Also, da geht wohl dies und das durcheinander.
In einem Aufhebungsvertrag können beide Parteien vereinbaren, was immer einigungsfähig ist. Dein Cousin kann also 'ne Millionen haben wollen, aber der AG wird schwerlich zustimmen. Natürlich wird er mehr vorschlagen, als er am Ende bekommen wird. Bloß: einen Anspruch hat er nicht.
Dann: Wozu sollte der AG sich auf eine hohe Forderung einlassen? Doch wohl dann, wenn ihn die Sache am Ende günstiger kommt, als wenn die Sache streitig würde - eine Kündigung müsste wohl ziemlich auf Sand gebaut sein, wenn das die Alternative wäre.
Es hängt also alles in allem von den Umständen und Hintergründen ab, wieso dem Mann ein Aufhebungsvertrag nahe gelegt wird.
naja aber wie wahrscheinlich ist es denn, dass er eine bekommt?
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ZitatHat schon jemand Erfahrungen mit Abfindungszahlungen gemacht? Wären ja dann locker 70.000 Euro. :
Brutto !!! -> Netto grob überschlagen bei LSK1 ca. 37.000 EUR abzgl. Anwaltskosten ca. 3275 EUR....
Und dann droht u.U. Sperre beim Arbeitsamt weil man freiwillig gegangen ist 3 Monate = 8.000 EUR ??
Bleiben Netto real ca. 25.000 EUR, auch nicht schlecht, am besten, wenn man nahtlos einen neuen Job hat.
Solche Aufhebungsverträge werden meistens angeboten, weil man den Mitarbeiter nicht mehr zu benötigen meint und eine Kündigungsschutzklage verhindern will.
Motivation also: Wir wollen ihn loswerden und bieten einen Aufhebungsvertrag. Wird der angenommen, haben wir keinen Stress.
Wenn der Mitarbeiter jetzt aber sowieso gleich mit Anwalt kommt, erreicht der Arbeitgeber das gewünschte Ziel also sowieso nicht. Da wäre dann eher die Frage: Wieso überhaupt noch Geld zahlen? Da kann man ja auch einfach dem Mitarbeiter kündigen und dann gegebenenfalls vor Gericht die Kündigung begründen - ist ja eh' schon ein Anwalt dabei.
Der Cousin sollte sich das Vertragsangebot mal aufmerksam durchlesen: Gibt es da eine Klausel, dass es bei Veröffentlichung verfällt oder bis zu welcher Frist der Aufhebungsvertrag überhaupt angeboten wird?
Wieso er bei einem Vertragsangebot überhaupt 'nen Anwalt nimmt ist erst mal eine offene Frage. Wenn er zu viel Geld hat, braucht er ja keines mehr zusätzlich "herauszuschlagen" und wenn nicht, ist das zu diesem Zeitpunkt eine reine Verschwendung.
"Sich krankschreiben lassen" ist auch eine gewagte Sache, denn entweder ist man krank oder nicht - Vortäuschung einer Krankheit wäre ggf. ein Kündigungsgrund. Vielleicht investiert der Arbeitgeber sein Geld jetzt lieber in einen Privatdetektiv, der mal das Verhalten des Kranken genauer bespitzelt? Könnte sich lohnen, da man dann gegebenenfalls fristlos kündigen kann - und die Detektivkosten sogar noch vom Mitarbeiter verlangen kann.
das mit der Krankschreibung, hat ihm sein Anwalt wohl geraten. Wegen den Fristen weiss ich nichts. Aber er hat sich einen genommen, damit er eine saftige Abfindung kassiert. Meinst du, dass die Krankschreibung Probleme machen?
Zitat:ZitatHat schon jemand Erfahrungen mit Abfindungszahlungen gemacht? Wären ja dann locker 70.000 Euro. :
Brutto !!! -> Netto grob überschlagen bei LSK1 ca. 37.000 EUR abzgl. Anwaltskosten ca. 3275 EUR....
Und dann droht u.U. Sperre beim Arbeitsamt weil man freiwillig gegangen ist 3 Monate = 8.000 EUR ??
Bleiben Netto real ca. 25.000 EUR, auch nicht schlecht, am besten, wenn man nahtlos einen neuen Job hat.
er hat einen Rechtsschutzt, somit fallen wenig Anwaltskosten an.
ZitatSolche Aufhebungsverträge werden meistens angeboten, weil man den Mitarbeiter nicht mehr zu benötigen meint und eine Kündigungsschutzklage verhindern will. :
Motivation also: Wir wollen ihn loswerden und bieten einen Aufhebungsvertrag. Wird der angenommen, haben wir keinen Stress.
Wenn der Mitarbeiter jetzt aber sowieso gleich mit Anwalt kommt, erreicht der Arbeitgeber das gewünschte Ziel also sowieso nicht. Da wäre dann eher die Frage: Wieso überhaupt noch Geld zahlen? Da kann man ja auch einfach dem Mitarbeiter kündigen und dann gegebenenfalls vor Gericht die Kündigung begründen - ist ja eh' schon ein Anwalt dabei.
Der Cousin sollte sich das Vertragsangebot mal aufmerksam durchlesen: Gibt es da eine Klausel, dass es bei Veröffentlichung verfällt oder bis zu welcher Frist der Aufhebungsvertrag überhaupt angeboten wird?
Wieso er bei einem Vertragsangebot überhaupt 'nen Anwalt nimmt ist erst mal eine offene Frage. Wenn er zu viel Geld hat, braucht er ja keines mehr zusätzlich "herauszuschlagen" und wenn nicht, ist das zu diesem Zeitpunkt eine reine Verschwendung.
"Sich krankschreiben lassen" ist auch eine gewagte Sache, denn entweder ist man krank oder nicht - Vortäuschung einer Krankheit wäre ggf. ein Kündigungsgrund. Vielleicht investiert der Arbeitgeber sein Geld jetzt lieber in einen Privatdetektiv, der mal das Verhalten des Kranken genauer bespitzelt? Könnte sich lohnen, da man dann gegebenenfalls fristlos kündigen kann - und die Detektivkosten sogar noch vom Mitarbeiter verlangen kann.
ich denke nach so vielen Betriebsjahren kann ihm nicht so einfach gekündigt werden, daher bieten sie ihm eine Aufhebung an, da müssten viele die nach ihm kamen vorher weg. Er hat sich auch nichts zuschulden kommen lassen etc.
Und dann droht u.U. Sperre beim Arbeitsamt weil man freiwillig gegangen ist 3 Monate = 8.000 EUR ?? Nein, 6.000 Euro bzw. in den neuen Ländern noch etwas weniger - man kann nämlich nur maximal 2.000 Euro Alg 1 kriegen...
Einfach so? Oder warum? Es wäre doch fast der wichtigste Punkt, WARUM man den Aufhebungsvertrag anbietet.Zitatmeinem Cousin wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten, :
Er hat doch extra einen Anwalt dafür genommen. Der wird ihm sagen, wie gut die Chancen stehen. Der Anwalt weiß doch, warum das Angebot von der Firma kam.Zitatnaja aber wie wahrscheinlich ist es denn, dass er eine bekommt? :
Ob die Rechtsschutzversicherung den Anwalt zahlt, will ich mal leise bezweifeln. Bisher sehe ich noch gar keinen Grund, überhaupt einen Anwalt ins Feld zu schicken.
Man müsste auch wissen, warum ihm jetzt eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses angeboten worden ist. WEnn betriebsbedingt, dann könnte es eine Betriebsvereinbarung geben für Abfindungen, es könnte einen speziellen "Schutz TV" geben, was weiss ich. Und dann kommt häufig nur 1/3 Netto-Monatsgehalt pro 12 Monate Betriebszugehörigkeit raus. Aufhebungsvertrag ist dann sinnvoll, wenn man schon was Neues hat. Ansonsten gibt es ja durchaus sinnvollere Konstrukte.
Aber ohne den Grund für das Angebot zu kennen, kann man auch nicht raten.
wirdwerden
#9 Der Anwalt weiß doch, warum das Angebot von der Firma kam.
Woher soll das Wissen kommen? Im Auflösungsvertrag wird das nicht vorkommen.
Vielleicht von dem Cousin des Fragestellers?ZitatWoher soll das Wissen kommen? :
Vielleicht ist auch der Begriff Aufhebungsvertrag fälschlicherweise mit dem Begriff Abfindung verknüpft worden?
Zitatmeinem Cousin wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten :
Interessant wird die Angelegenheit für den Cousin aber wohl erst dann, wenn ihm als Gegenleistung für die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auch die Zahlung einer Abfindung in Aussicht gestellt wird. Aber genau diese ist ihm wohl noch nicht angeboten worden?!
ZitatHab gelesen, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gäbe, aber man könnte ein halbes bis ein Monatsbruttogehalt pro Jahr verlangen, das man da gearbeitet hat. :
Verlangen kann man erst einmal alles. Ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr ist die Regelabfindung.
ZitatHat schon jemand Erfahrungen mit Abfindungszahlungen gemacht? :
Die Höhe der zu erzielenden Abfindung ist von vielen Faktoren abhängig (Dringlichkeit der Aufhebung, Finanzkraft des Arbeitgebers, Alter des Arbeitnehmers, Sonderkündigungsschutz des Arbeitnehmers etc.).
ZitatUnd dann droht u.U. Sperre beim Arbeitsamt weil man freiwillig gegangen ist :
Richtig ist, dass zumindest nicht jeder Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit nach sich zieht.
Zitater hat einen Rechtsschutzt, somit fallen wenig Anwaltskosten an. :
Vorsichtshalber ist dem Cousin anzuempfehlen, die diesbezüglichen Versicherungsbedingungen noch einmal genau zu studieren.
Danke an alle! Soweit ich weiss, wurde ihm Umstrukturierung genannt als Grund. Die Firma wurde aufgekauft und man will ihn loswerden. Angeboten haben sie ihm nichts. Ich weiss nur nicht, ob er den Vertrag schon unterschrieben hat oder erstmal krank macht um Zeit zu schinden. Sich mehrere Wochen krank zu melden, hat ihm wohl die Rechtswanwältin genannt. Macht das Sinn? Dann zahlt ja der Arbeitgeber 6 Wochen das Gehalt weiter aber nur wenn er den Aufhebungsvertrag NICHT unterschrieben hat. Denn sonst nach Unterschrift gilt er ja als ausgeschieden und hat keine Kündigungsfrist mehr ergo auch kein Gehalt mehr oder sehe ich das falsch?
Entschuldige, aber so ein Quatsch. Du weisst gar nichts, und ein Aufhebungsvertrag kann auch für ein späteres Ausscheidungsdatum unterschreiben sein. Bei Umstrukturierungen/Personalabbau ist in der Regel auch eine Betriebsvereinbarung hinsichtlich des Vorgehens da.
Lass es die Anwältin und den Betroffenen machen. DAs macht Sinn.
wirdwerden
ZitatSich mehrere Wochen krank zu melden, hat ihm wohl die Rechtswanwältin genannt. :
Diese angeratene Vorgehensweise soll wohl den Verhandlungsdruck erhöhen.
ZitatDann zahlt ja der Arbeitgeber 6 Wochen das Gehalt weiter aber nur wenn er den Aufhebungsvertrag NICHT unterschrieben hat. Denn sonst nach Unterschrift gilt er ja als ausgeschieden und hat keine Kündigungsfrist mehr ergo auch kein Gehalt mehr oder sehe ich das falsch? :
Ein Aufhebungsvertrag sieht in der Regel vor, dass der Arbeitnehmer nicht sofort aus dem Unternehmer ausscheidet. Insoweit belastet die Arbeitsunfähigkeit den Arbeitgeber mit oder ohne Aufhebungsvertrag (wobei hier nicht selten eine Freistellung vereinbart wird).
Es gibt Neuigkeiten. Meinem Cousin wurde ja ein Aufhebungsvertrag angeboten, sind nicht sehr zufrieden mit seiner Leistung, er gebe nicht alles und er wurde nach Alternativen Tätigketen im Unternehmen gefragt. Alles was er vorschlug, wurde abgeschmettert. Die zwei Sachen, die ihm dort angeboten wurden, sind im Vertrieb und mit Reisen verbunden, und da er zwei kleine Kinder hat, hat er dies ausgeschlagen. Er hat aber erfahren, dass die Stelle, die er jetzt besetz,t bereits wieder ausgeschrieben wurde, also wollen die ihn vermutlich wegrationalisieren und jemand günstigeres einstellen. Er hat einen Aufhebungsvertrag bekommen mit einer Summe, die jedoch zu gering ist. Sein Anwält rät ihm keinen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, sondern auf eine Kündigung zu pochen mit evtl. Anfechten und dann aussergerichtlichem Vergleich. Mein Cousin weiss viele Internta und auch Dinge, die rechtlich nicht ganz ok sind und in dieser Firma passieren. Der Anwalt möchte jetzt auf die Schiene gehen, entweder mehr Geld oder mien Cousin packt aus. Halte das für gefährlich. Er hat ihm geraten sich erstmal wegen Burnout paar Wochen krankschreiben zu lassen, während der Anwalt sich ne Strategie überlegt.
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