Nachmieter bezahlt nicht

6. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go516932-79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachmieter bezahlt nicht

Hallo!! Ich habe eine Frage.. ich bin aus meiner Wohnung zum 30.4 ausgezogen. Mein Nachmieter, durch die Verwaltung gefunden, wollte meine Einbauküche für 2000€ übernehmen. Er sollte den Betrag bis zum 1.5 bezahlen. Dies hat aber nicht gemacht, mit dem Argument dass es dauert bis er einzieht und er wollte sicher sein dass alles da steht. Er hat nur 1000€ überwiesen und hat versprochen dass er den Rest bis zum 1.6. Bezahlt. Ich habe ihm geschrieben, seit drei Tagen nichts von ihm gehört. Heute hat er reagiert und gesagt dass er nicht mehr in die Wohnung einzieht, dass ich ihm die 1000€ zurück bezahlen soll und dass unserer Vertrag nicht gültig ist, da er nicht mehr in die Wohnung einzieht. Er hat mich nie darüber informiert. Was könnte ich machen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ist Alles nur Auf Zuruf oder gibt was Schriftliches.

Was wird nun mit der Einbauküche?

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go516932-79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was meinst du schriftlich? Ich habe nur einen Vertrag für die Übernahme von den Möbeln, was er mit der Verwaltung hat, kann ich nicht sagen..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

D.h. der Vertrag ist nicht an einem Mietvertrag gebunden, sondern lediglich ein Kaufvertrag für die Möbel ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go516932-79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, genau!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Na denn schriftlich (Einschreiben) auffordern, den Restbetrag zu bezahlen, Frist setzen (14 Tage ?).....

Was ist denn im Moment mit der Wohnung ? Müsstest die Hausverwaltung mal fragen, wie das mit den Möbeln weitergeht oder hast Du die Wohnung noch gar nicht zurückgegeben und diese steht jetzt leer ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go516932-79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat seinen mietvertrag jetzt gecancelt und zieht nicht ein, die Einbauküche ist drin geblieben, er hat mich gar nicht darüber informiert, sie Verwaltung versucht jetzt einen neuen Nachmieter zu finden der auch die Küche übernimmt. Die Frage ist was passiert wenn der Nachmieter die Küche nicht haben möchte? Und wenn doch, was mache ich mit dem anderen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Du hast doch einen gültigen Kaufvertrag! Dieser muss von beiden Seiten erfüllt werden. Wenn ein neuer Nachmieter jetzt die Küche übernimmt und der "alte" Nachmieter besteht plötzlich auf seinem Kaufvertrag ... dann hast Du ein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von go516932-79):
Er hat seinen mietvertrag jetzt gecancelt und zieht nicht ein,


Und das machen die so mit ? Er müsste doch mit 3monatiger Frist kündigen.....

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9900 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Du hast doch einen gültigen Kaufvertrag!
Wenn er den wirklich hat, ist alles klar. Alleine ich zweifel noch ein wenig daran.

Was steht denn wortwörtlich in diesem Vertrag und wann wurde der geschlossen (vor oder nach Abschluss des Mietvertrages des Neumieters)? Hat der Vermieter beweisbar zugestimmt, dass die Küche in der Wohnung verbleiben darf?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go516932-79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ganze war mir nicht bekannt, ich habe den "nachmieter" heute angerufen um zu fragen warum er den restlichen Betrag nicht bezahlt, er hat mir erzählt dass er nicht mehr einzieht, und dass ich die Verwaltung fragen soll und ihm das Geld zurück schicken soll, weil solange er nicht in die Wohnung einzieht, ist unser Kaufvertrag nicht gültig.. die Verwaltung habe ich dann auch gefragt, sie schreiben mir dass sie versuchen die Küche weiter zu verkaufen, und wenn es nicht klappt, muss ich mich dafür sorgen dass die Küche raus kommt..

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Du hast mit dem potentiellen Nachmieter einen Kaufvertrag gemacht--- über die EBK. Dort steht hoffentlich drin, dass du ihm diese EBK in deiner Wohnung für 2000,- verkaufst und sie am 1.6. vollständig bezahlt sein muss.

Das hat mit seinem Mietvertrag doch nichts zu tun. Ist doch hfftl. nicht deine Schuld, dass er dort nicht einziehen will.

Ich meine, er schuldet dir noch 1000,-, die Zahlung ist seit 1.6. fällig.
Die EBK gehört ihm. Er kann sie evtl. an einen anderen Nachmieter weiterverkaufen, oder in seine andere Wohnung mitnehmen.
Da aber auch die Hausverwaltung diesen Mischmasch mitmacht, kann er das mit dieser ausmachen.

DU hast die EBK an diesen Typ verkauft... Zahltag 1.6. ... so muss es im Kaufvertrag stehen.
Na? Was steht drin? :???:

Zitat (von go516932-79):
und wenn es nicht klappt, muss ich mich dafür sorgen dass die Küche raus kommt..
Nö. Der Käufer.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go516932-79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das steht alles drin, zum 1.6 und alles


Zitat (von Anami):
Du hast mit dem potentiellen Nachmieter einen Kaufvertrag gemacht--- über die EBK. Dort steht hoffentlich drin, dass du ihm diese EBK in deiner Wohnung für 2000,- verkaufst und sie am 1.6. vollständig bezahlt sein muss.

Das hat mit seinem Mietvertrag doch nichts zu tun. Ist doch hfftl. nicht deine Schuld, dass er dort nicht einziehen will.

Ich meine, er schuldet dir noch 1000,-, die Zahlung ist seit 1.6. fällig.
Die EBK gehört ihm. Er kann sie evtl. an einen anderen Nachmieter weiterverkaufen, oder in seine andere Wohnung mitnehmen.
Da aber auch die Hausverwaltung diesen Mischmasch mitmacht, kann er das mit dieser ausmachen.

DU hast die EBK an diesen Typ verkauft... Zahltag 1.6. ... so muss es im Kaufvertrag stehen.
Na? Was steht drin? :???:

Zitat (von go516932-79):
und wenn es nicht klappt, muss ich mich dafür sorgen dass die Küche raus kommt..
Nö. Der Käufer.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von go516932-79):
Ja, das steht alles drin, zum 1.6 und alles


Was genau? Tipp es ab oder scan den Kaufvertrag ein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.643 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen