Urlaubsantrag mündlich genehmigt, 5 Wochen vor Urlaubsbeginn wird er gekürzt

7. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Annemie1985
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsantrag mündlich genehmigt, 5 Wochen vor Urlaubsbeginn wird er gekürzt

Hallo liebe Community,

habe am 20.02.2019 meinen Urlaub mit meiner Vorgesetzte und der GF besprochen und mündlich genehmigt bekommen. Bin als einzige Vertretung für meine Vorgesetzte am 07.02.2019 eingestellt worden. Nun ist in der Buchhaltung zu einer Kollegin im April 2019 noch eine zweite hinzugekommen. Also in eine völlig andere Abteilung, aber im gleichen Büro. Geplant war, dass die beiden sich gegenseitig vertreten. Urlaubsanträge sind von beiden Buchhalterinnen erst vor ein paar Tagen gestellt worden. Beide sind zur gleichen Zeit im Urlaub und dieser wurde genehmigt, im gleichen Atemzug wurde mein Urlaub gekürzt. Aussage der GF war, dass wir nicht alle 3 zur gleichen Zeit in den Urlaub fahren können, weil sonst meine Vorgesetzte alleine wäre, aber der Juli würde recht ruhig werden und wir schauen Anfang Juli nochmal, ob ich doch meinen vollen Urlaub nehmen kann. Für mich ist das aber keine existenzbedrohende Ausnahmesituation, da meine Vorgesetzte es vor meiner Einstellung auch alleine geschafft hat. Ich fühle mich unfair behandelt, zumal keine Vertretung für die Buchhaltung da ist.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Möchte gern nochmal mit der GF sprechen, möchte aber rechtlich abgesichert sein.

Ganz lieben Dank im Voraus.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Wann hast du deinen Urlaubsantrag nachweislich eingereicht und wann wurde er nachweislich genehmigt? Etwas mündlich zu besprechen ist wohl eher nur eine Planung.

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#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Da kann man nur ganz höflich mal erinnern, daß du eigentlich schon im Februar positiv bescheid bekommen hat.

Groß rumdiskutieren würde ich aber nicht. Im Extremfall geht es eben nicht. Geschäftliche Belange haben i.d.R. Vorrang.

Was du aber machen kannst, ist zu sagen, daß dir der Urlaub im Juli nichts nützt und du da keine Absicht hast, ihn zu nehmen.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Wie wird bei euch üblicherweise Urlaub genehmigt? Mündlich, oder ist das eher die Ausnahme?
Wenn es tatsächlich eine eindeutige mündliche Zusage war, war die Vorgesetzte hierbei Zeugin? Streitet man dies nun ab? Was hat der GF gesagt, als du ihn darauf angesprochen hast, dass du dein Urlaub bereits genehmigt ist?

Wurde den Kolleginnen der Urlaub ebenfalls mündlich genehmigt?


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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Die Situation ist doch offenbar die, dass allen Dreien die Urlaube zugesagt wurden. Da ist überhaupt nicht einzusehen, wieso du wegen der Schludrigkeit der GL den Kürzeren ziehen sollst. Aber das freilich ist deine Entscheidung, wie sehr du dich dagegen wehren willst.

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#5
 Von 
Annemie1985
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ihr Lieben...

Danke euch für die Antworten... Nun eins nach dem anderen:

Am 20.02. hab ich den Urlaub mit allen Beteiligten besprochen und mündlich genehmigt bekommen... Es hieß, ich solle es noch schriftlich fertig machen, nur für die Unterlagen... Dieser schriftliche Antrag ist unterschrieben in meiner Akte gelandet, wo dem GF dann vor kurzem auffiel, dass er noch nicht von ihm genehmigt unterschrieben worden ist... Schön veräppelt, denn da ging die Diskussion erst wieder los, woraufhin ich ihm gesagt habe, dass ich es mit der anderen GF bereits besprochen und genehmigt bekommen habe... Er sagte dann, dass er das erst absprechen müsste...

Geschäftliche Belange? Dann müsste ja eher die neue Kollegin der Buchhaltung den kürzeren ziehen, da sie als Vertretung gilt. Ich kann die Buchhaltung nicht vertreten, weshalb ich es nicht verstehe, warum gerade die Beiden Urlaub machen können zur gleichen Zeit, aber ich meinen bereits genehmigten Urlaub kürzen muss...

Es war eine eindeutige mündliche Zusage in Anwesenheit und Absprache der Vorgesetzten... Wenn diese nichts einzuwenden hätte, dann kann ich Urlaub nehmen und daraufhin sagte die Vorg., dass es okay sei...

Die GF sagte, dass wir Anfang Juli nochmal schauen, ob ich doch meine 3 Wochen Urlaub nehmen kann... Aber wer macht sowas?

Letztlich habe ich mich drauf verlassen, dass ich meinen vollen Urlaub nehmen kann und nun 5 Wochen vorher fällt denen ein, dass ja keine Vertretung für die Buchhaltung da ist und unser 3er Büro dann leer wäre... Aber im Juli wirds ja ruhiger... Alles Widersprüche... Da gönnt mir jemand die 3 Wochen nicht...

Gerne möchte ich mich wehren, aber ich brauch ordentliche rechtlich sichere Argumente... Will keinen Anwalt einschalten o.ä., nur meinen Urlaub so nehmen, wie er seit November gebucht und seit Februar genehmigt worden ist...

Es ist mein Jahresurlaub, ich will sonst keinen Urlaub im Jahr, mal abgesehen von Brückentagen...

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Annemie1985):
wie er seit November gebucht und seit Februar genehmigt worden ist...
Dann solltest du das kurz und bündig Anfang Juli doch bekanntgeben.
Zitat (von Annemie1985):
aber ich brauch ordentliche rechtlich sichere Argumente...
Da ist aber nichts. Mündlich ist leider nichts.
Zitat (von Annemie1985):
wo dem GF dann vor kurzem auffiel, dass er noch nicht von ihm genehmigt unterschrieben worden ist..
Das kannst du noch mit reinpacken, wenn im Gespräch die Bremsen quietschen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Annemie1985
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da ist aber nichts. Mündlich ist leider nichts.

Da hab ich schon mehrfach was anderes gelesen... Mündlich unter Zeugen gilt wie schriftlich... Deswegen regt es mich ja so auf...

Ich hab noch nie solche Schwierigkeiten mit dem Urlaub gehabt... Mündlich abgesprochen und gut wars...

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Vorweg: Einmal bewilligter Urlaub kann nicht einfach zurückgezogen werden. Das ist nicht zulässig, bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen und Notfällen, quasi sowas wie Lager unter Wasser.
Von wann ist Ihr schriftlicher Antrag, der ja in der Akte liegt? Wenn dieser schon länger da liegt, dann gilt er sowieso als genehmigt. Nachlesen können Sie das zum Urlaub gut unter Hensche.de Urlaub als Suche, kann gerad nicht verlinken.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#9
 Von 
Annemie1985
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Meinen Antrag habe ich direkt am 20.02. nach Absprache noch schriftlich fertig gemacht... Vielleicht ein paar Tage später lag er dann in der Akte, mit gelesen vom GF unterschrieben...

Da hast du recht, mündlich zugesagt und kann nun nicht rückgängig gemacht werden, nur bei existenzbedrohenden Ausnahmesituationen, welches m.E.n. hier nicht vorliegt, da die GF selbst gesagt hat, dass es eh ruhiger wird im Juli und sie das in den letzten Jahren immer alleine geschafft haben...

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Annemie1985):
Deswegen regt es mich ja so auf...
Aber warum regst du dich jetzt schon auf?
Du hast doch alles im Ärmel.
Das Gespräch Anfang Juli wird ergeben, dass du natürlich deinen Urlaub wie besprochen, wie geplant, wie gebucht---- nehmen kannst.
Dem GF fiel doch selber auf, dass er NUR die schriftliche Genehmigung verpennt hat.
Zitat (von Annemie1985):
Mündlich unter Zeugen gilt wie schriftlich
Ja? Wo denn? In einem Rechtsstreit?
Ihr habt aber Anfang Juli NUR ein Gespräch.

Warum stürzt du dich auf das einzig dünne. *Ich hab nix schriftlich, ich brauch ordentliche rechtlich sichere Argumente...*
Bitte nutz doch die dicken Brocken, die wie nuggets vor dir liegen.

Zitat (von Annemie1985):
Beide sind zur gleichen Zeit im Urlaub und dieser wurde genehmigt, im gleichen Atemzug wurde mein Urlaub gekürzt.
Vielleicht sind die beiden doch nicht zur gleichen Zeit im Urlaub? Vielleicht wird dein Urlaub nicht gekürzt?
Zitat (von Annemie1985):
und wir schauen Anfang Juli nochmal, ob ich doch meinen vollen Urlaub nehmen kann.
Also: Warum regst du dich auf?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bitte nutz doch die dicken Brocken, die wie nuggets vor dir liegen

Naja, wenn die sich als "Katzengold" entpuppen, dann hat man ein Problem ...
Offenbar will der TS gut gewappnet sein, falls er was "falsch verstanden hat" bzw. es spontane Erinnerungslücken gibt ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Annemie1985
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe gerade nur Bahnhof...

Rein rechtlich gesehen bin ich doch im Recht, oder nicht? Mündlich genehmigt, schriftlich zu lange liegen gelassen, also darf ich davon ausgehen, dass der Urlaub genehmigt wurde und/oder keine Einwände bestehen?

Meinst du damit die dicken Brocken, Anami?

Die beiden anderen Kolleginnen sind definitiv zur gleichen Zeit im Urlaub und mein Urlaub vorerst gekürzt (was nicht rechtens ist), denn das Gespräch hat unter allen 4 Beteiligten stattgefunden.

Welcher AG macht sowas und vertröstet seinen AN mit dem Urlaub? Soll ich jetzt wirklich das Gespräch Anfang Juli abwarten, in dem mir gesagt wird, dass ich doch nur 2 statt 3 Wochen Urlaub machen darf? Oder soll ich kommende Woche noch mal ein Gespräch suchen? Was wäre, wenn ich Flüge gebucht hätte (was ich Gott sei Dank nicht habe)?

Rein vom persönlichen her, bin ich immer nett und freundlich, lasse mir viel gefallen und nehme auch einiges in Kauf. Aber damit geht mein AG einfach zu weit... Wir arbeiten leider alle unheimlich eng zusammen, weswegen ich mich vor einem Rechtsstreit scheue.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Annemie1985):
Rein rechtlich gesehen bin ich doch im Recht, oder nicht? Mündlich genehmigt, schriftlich zu lange liegen gelassen, also darf ich davon ausgehen, dass der Urlaub genehmigt wurde und/oder keine Einwände bestehen?
Nein, das meine ich damit nicht.
Rein rechtlich gesehen--- was ist das denn? Das kann ein Gesetz sein, eine Verordnung, gefestigte Rechtsprechung durch hohe Gerichte.
Ob du im Recht bist--- was ist das denn? Du hast eine mündliche Zusage aus 02/2019. Du hast einen als gelesen abgezeichneten Urlaubsschein in der Akte des GF. Du hast die Absprache mit allen Beteiligten.
Und du hast deine nun schon wiederholt hergeschriebenen Argumente, die du für das Gespräch nutzen willst und solltest.
Zitat (von Annemie1985):
da die GF selbst gesagt hat, dass es eh ruhiger wird im Juli und sie das in den letzten Jahren immer alleine geschafft haben...
Zitat (von Annemie1985):
Am 20.02. hab ich den Urlaub mit allen Beteiligten besprochen und mündlich genehmigt bekommen...
Da war die andere Kollegin für die andere Abteilung noch gar nicht eingestellt. Die kam erst im April. Die kann sowieso nicht deine Arbeit machen und du nicht ihre. Die andere auch nicht. Und sie haben es sonst auch alleine geschafft, als du noch nicht da warst.
Zitat (von Annemie1985):
Aussage der GF war, dass wir nicht alle 3 zur gleichen Zeit in den Urlaub fahren können, weil sonst meine Vorgesetzte alleine wäre, aber der Juli würde recht ruhig werden und wir schauen Anfang Juli nochmal, ob ich doch meinen vollen Urlaub nehmen kann.
So. Und was willst du nun noch absichern?
Ich meine, mehr hast du nicht. Mehr brauchst du auch nicht. Besondere Ausnahmen für die Nichtgewährung oder Kürzung liegen nicht vor. Du hast deinen Urlaub nach der Abstimmung und Zusage fest verplant. Da geht auch nichts mehr rückgängig zu machen. 3 Wochen.

Zitat (von Annemie1985):
Aber damit geht mein AG einfach zu weit...
Meine Güte--- er geht doch gar nicht.
Zitat (von Annemie1985):
Soll ich jetzt wirklich das Gespräch Anfang Juli abwarten, in dem mir gesagt wird, dass ich doch nur 2 statt 3 Wochen Urlaub machen darf?
Wo zum Kuckuck nimmst du das her?
Ich lese wieder und wieder: ...aber der Juli würde recht ruhig werden und wir schauen Anfang Juli nochmal, ob ich doch meinen vollen Urlaub nehmen kann. Na klar wirst du deinen vollen Urlaub nehmen können.

-ICH- würde diese Sache keinesfalls nochmal von selbst vor Anfang Juli anbringen.
-ICH- würde mich auf das verlassen, was alles da oben steht und dir gesagt wurde.

Und wann willst du die Flüge buchen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Annemie1985
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ihr Lieben,

heute 3 Tage vor Abfahrt bekam ich auf Nachfrage, ob ich denn wie geplant in den Urlaub fahren darf, folgende Antwort:

Es wäre derzeit doller Personalmangel in einer unserer Objekte (bin fürs Recruiting zuständig), welcher unbedingt ausgeglichen werden müsse, einige Aufgaben müssten noch erledigt werden (wovon ich 90% bereits erledigt habe und 10 % bis Freitag noch schaffe) und die Prokuristin Montag sicher noch mit einigen Aufgaben aus dem Urlaub kommt, weswegen ich erst ab Mittwoch Urlaub bekomme...

Er erfand immer mehr Aufgaben, die nicht in meinen Aufgabenbereich fallen, nachdem ich ihm gesagt habe, dass ich fast alles erledigt habe... Er ließ sich auch nicht auf meinen Gegenvorschlag ein (alles bis Freitag schaffen und dann Samstag in den Urlaub), statt dessen kam die Aussage bzgl. der Prokuristin...

Mein Partner flippt hier völlig aus und ich fühle mich verarscht... Wenn sie einmal mit mir so spielen, werden sie es immer tun...

Muss ich das jetzt hin nehmen? Welche Möglichkeiten hab ich noch?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Annemie1985):
Dieser schriftliche Antrag ist unterschrieben in meiner Akte gelandet,

1. Kann man das beweisen?
2. Unterschrieben von wem?
3. Ist man noch in der Probezeit?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Annemie1985
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Ja, denn er hat ihn selbst aus meiner Akte wieder rausgeholt
2. Er wurde als gelesen unterschrieben und ist so in der Akte gelandet
3. Probezeit besteht noch bis zum Ende meines Urlaubs

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Annemie1985):
1. Ja, denn er hat ihn selbst aus meiner Akte wieder rausgeholt

Also realistisch 0,0 Beweis...



Zitat (von Annemie1985):
3. Probezeit besteht noch bis zum Ende meines Urlaubs

Wir kennen den Chef nicht. wissen nicht wie der reagiert, wenn Du jetzt den Urlaub mit der "Brechstange" durchsetzt.
Sollte man auch bedenken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Annemie1985):
wie er seit November gebucht und seit Februar genehmigt worden ist...


Ein Rat für die Zukunft, da auch meine Mitarbeiter das gerne machen und schon gewaltig damit auf die Schnauze gefallen sind.
Man beantragt erst den Urlaub, wartet ~2 Wochen auf die Genehmigung/Ablehnung und bucht dann.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Annemie1985):

Mein Partner flippt hier völlig aus und ich fühle mich verarscht... Wenn sie einmal mit mir so spielen, werden sie es immer tun...


Mittelfristig neue Arbeit suchen. Da wird dein Partner dir sicherlich helfen. Wenn das so ist, wie beschrieben, sehe ich das Vertrauensverhältnis als erschüttert.

Zitat (von spatenklopper):

Ein Rat für die Zukunft, da auch meine Mitarbeiter das gerne machen und schon gewaltig damit auf die Schnauze gefallen sind.
Man beantragt erst den Urlaub, wartet ~2 Wochen auf die Genehmigung/Ablehnung und bucht dann.


Je nach Organisationsform: Genehmigung schriftlich festhalten. Geht sicher auch über die Personalabteilung. Anderenfalls ist das Buchen von Reisen, vorsichtig gesagt, Leichtsinn.

Und man muß auch eines bedenken: Die Lage kann sich ändern. Es kann also vorkommen, und das ist sicher gar nicht sooo selten, daß sich die Voraussetzungen, unter denen Urlaub genehmigt wurde, sich ändern.

Mündlich ist nur sinnvoll, wenn man schon länger im Betrieb ist und die Vogesetzten einigermaßen sicher einschätzen kann. Aber auch hier gilt: Immer unter Vorbehalt der operativen Lage.

Zitat (von Harry van Sell):

Wir kennen den Chef nicht. wissen nicht wie der reagiert, wenn Du jetzt den Urlaub mit der "Brechstange" durchsetzt.
Sollte man auch bedenken.


Sehr richtig. Muß man abwägen. Ich meine, es ist (einfach) so, daß man immer die eigene Stellung im Betrieb (bzw. Firma) mit in Betracht ziehen muß.

-- Editiert von Spejbl am 11.07.2019 13:40

-- Editiert von Spejbl am 11.07.2019 13:43

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Annemie1985):
Muss ich das jetzt hin nehmen? Welche Möglichkeiten hab ich noch?
Nö. Man muss gar nichts hinnehmen. Man kann abwägen.
Du hast die Möglichkeit, bis Freitag das Pensum abzuarbeiten. Und dann in Urlaub zu gehen.
Zitat (von Annemie1985):
bekam ich auf Nachfrage, ob ich denn wie geplant in den Urlaub fahren darf,
Es gab auch lt. #14 keine Urlaubs-Streichung--- oder wie ist dein Beitrag zu verstehen?
Es war schon im Februar und dann im Juni *eigentlich* alles klar. Es gab offenbar aber Anfang Juli kein Gespräch. Heute ist schon der 11.
Zitat (von Annemie1985):
wir schauen Anfang Juli nochmal, ob ich doch meinen vollen Urlaub nehmen kann.
Das hat der/die GF nicht gemacht. Aber du gehst hin und fragst noch.... :augenroll:
Zitat (von Annemie1985):
Was wäre, wenn ich Flüge gebucht hätte (was ich Gott sei Dank nicht habe)?
Was für ein Rum-Geeiere...
Warum tobt dein Partner nun? DER hat Flüge gebucht--- für den Flug am Samstag, oder ?
Zitat (von Annemie1985):
weswegen ich erst ab Mittwoch Urlaub bekomme...
Die Prokuristin kommt ausm Urlaub und bringt Aufgaben mit? Hä?

Also knapp: Die Probezeit endet zum Urlaubsende.
Zitat (von Annemie1985):
Wenn sie einmal mit mir so spielen, werden sie es immer tun...
Das hast du richtig erkannt.
-ICH- würde ab Samstag in Urlaub sein.
-ICH- würde nichts mehr über den Urlaub sagen.

Später nach dem Urlaub erfährst du, was Sache ist. uU suchst du dir nen anderen Job.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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