Hallo liebe Gemeinde,
Vor wenigen Tagen habe ich ein Hotel auf den Malediven über ein Online-Portal gebucht. Ich habe sofort die 25% Anzahlung getätigt und nach wenigen Stunden den Reisevertrag mit der ursprünglichen Summe bekommen. Heute bekam ich eine Email in der steht dass dem Reiseveranstalter ein Versehen bei der Systemeingabe passiert ist und der Aufenthalt 7x mehr kosten würde. Der Vetrag wäre somit nichtig oder man würde den eigentlichen Preis (7xmehr) zahlen.
Welches Recht habe ich nun?
Hotel - Preiserhöhung nach Vertragsabschluss
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Der Reiseveranstalter sitzt in Deutschland?
Der Preis war also erkennbar erheblich günstiger als üblich?
...
-- Editiert von Phiros123 am 07.06.2019 22:41
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Reiseveranstalter sitzt in Deutschland?
Der Preis war also erkennbar erheblich günstiger als üblich?
Ja, der Reiseveranstalter sitzt in Deutschland.
Ob der Preis erkennbar günstiger war als üblich kann ich nicht sagen. Ich kannte das Hotel noch nicht, fand es aber interessant und den anscheinend "error fare Preis" akzeptabel. Dass der endgültige und richtig kalkulierte Preis das 7x von meinem gebuchten Preis ist, habe ich nicht gewusst.
Die Übermittlung einer Anfechtung per E-Mail ist aber eine ziemlich unsichere Form der Kommunikation. Emails gehen immer mal wieder verloren. Eine Anfechtung ist unverzüglich (innerhalb von 2 Wochen) zu erklären, ansonsten ist Diese eh unwirksam.
Nach den 2 Wochen gilt der Vertrag.
Hat der Reiseveranstalter die 25% Anzahlhng bereits erstattet?
Zitat.....Ja, der Reiseveranstalter sitzt in Deutschland...... :
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass hier einmal mehr das Buchungsportal mit einem Reiseveranstalter verwechselt wird! Es dürfte insgesamt gesehen wohl auf eine Preisanfechtung hinauslaufen.
Wer ist Vertragspartner??? Kunde und Hotel?? oder Kunde und Reiseveranstalter?? Name es Reiseveranstalters?? Sitz des Reiseveranstalters??
Mich macht die grosse Preisdifferenz mehr als stutzig! Das dürfte keinem deutschen Reiseveranstalter passieren.
War das Hotel bei anderen Anbietern denn auch zu dem extrem niedrigen Preis zu buchen, oder ist es sogar noch zu dem Preis zu buchen??
Zitat.....Heute bekam ich eine Email ...... :
Von wem kam diese mail??
Viele Grüsse
bernardoselva
-- Editiert von bernardoselva am 08.06.2019 17:48
bernardoselva
Jetzt kann ich endlich ausführlicher berichten. Nochmal zum Anfang. Vor einigen Tagen habe ich beim Portal Gulet.at nach einem Urlaub im Dezember geschaut. Dabei bin ich auf ein Angebot mit einem vernünftigen Preis und einem tollen Hotel gestoßen. Der Maledivenurlaub hätte 5060Euro für 2 Personen (10 Tage mit HP) gekostet. Somit habe ich das Angebot über Gulet.at beim Reiseveranstalter TUI gebucht. Die Buchungsbestätigung kam nach wenigen Minuten an (mit dem angegebenen Preis von 5060Euro). Gleichzeitig habe ich auf TUI.de das Angebot nochmals geprüft und fand den selben Preis wie bei Gulet.at. Nach wenigen Tagen kam dann die Storno-Mail an: "...So müssen wir Ihnen heute bedauerlicherweise mitteilen, dass uns bei der Systemeingabe, die Ihrer Buchung zugrunde liegt, ein Versehen passierte. Aufgrund eines Irrtums bei der Eingabe in unser Buchungssystem wurde Ihnen leider ein falscher Reisepreis bestätigt. Dieser weicht maßgeblichvom korrekten Reisepreis ab. Wir bedauern diesen Irrtum sehr, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir die Buchung zu dem bestätigten Preis nicht aufrechterhalten können.Wir fechten hiermit den Reisevertrag wegen Erklärungsirrtums an. Er ist damit nichtig"
Der originale Preis liegt angeblich bei knapp 37.000 Euro.
Hat der Reiseveranstalter die 25% Anzahlhng bereits erstattet?
Noch nicht
Ich will voranstellen, dass Prozesse um Anfechtung immer ausgesprochen kompliziert und langwierig sind und eigentlich gibt es immer nur einen Gewinner - nämlich die beteiligten Rechtsanwälte.
Zweitens stellt sich hier die Frage - ist deutsches Recht überhaupt anwendbar? Der TE räumt ein, dass er bei einem Portal aus Österreich gebucht hat und somit wahrscheinlich auch beim österreichischem Ableger der deutschen TUI, und das ist ein eigentändiger Reiseveranstalter nach österreichischem Recht! Also wäre österreichisches Recht anzuwenden
Er räumt ein, dass er zwar auch bei 'TUI.de' nachgeschaut hat, hat er dort aber gebucht sagt er nicht. Er räumt weiter ein, dass er kurz nach Buchung eine Bestätigung erhielt. Hier müsste man ergründen - war das tatsächlich eine vertragliche Reisebestätigung oder nur die Buchungseingangsbestätigung des Vermittlungsportals, was mir wahrscheinlicher sein dürfte, eine solche wäre als vertragliche Reisebestätigung nicht ausreichend, da sie nicht vom Reiseveranstalter erfolgte.
Wie man sieht - Fragen über Fragen....... Das alles macht die Sache kompliziert.
Zitat......Noch was wo kommt der Quatsch mit den zwei Wochen her..... :
Schon mal was von 'Vundaal-Logik' gehört? Überall reinquatschen, ohne Ahnung zu haben!!! Das ist seine Prämisse.
Richtig ist, dass Anfechtungen immer unverzüglich nach Kenntniserlangung zu erfolgen haben, das könnte theoretisch auch in ferner Zukunft liegen. So jedenfalls nach deutschem Recht, aber ist das im Alpenländle auch so? Ich weiss es nicht!!!
Viele Grüsse
bernardoselva
Viele Grüsse
bernardoselva
Ich erhielt einen Reisevertrag, gebucht über gulet.at, aber durchgeführt von TUI Deutschland. Der gebuchte Preis steht im ReiseVERTRAG. Die Bestätigung kam einige Stunden vorm Vertrag im Mail-ordner an.
Könnte ich denn eventuell auf Schadensersatz klagen? Oder versuchen mich mit TUI zu einigen. Habe nämlich Urlaub beantragt und diesen im Dezember zum genauen Buchungszeitraum bekommen. Kann diesen leider nicht ändern, sodass ich sehr eingeschränkt in meiner Urlaubsplanung bin
Sobald der Reiseveranstalter vom Preisfehler Kenntnis erlangt hat, muss er unverzüglich - spätestens innerhalb von 2 Wochen - den Vertrag anfechten.
Handelt es sich hier um eine Pauschalreise (mit Flug)?
Insgesamt würde ich erst einmal die Beine stillhalten - mindestens für 2 Wochen.
Da es hier um sehr hohe mögliche Schadensersatzsummen geht, wundert es mich, dass TUI eine so unsichere Form der Übermittlung der Anfechtung gewählt hat.
Zitat:
Handelt es sich hier um eine Pauschalreise (mit Flug)?
Nein, es wurde nur das Hotel ohne Flug gebucht.
TUI hat sich sehr schnell gemeldet und direkt am darauffolgenden Tag der Buchung die Stornierung rausgeschickt. Soll ich weiterhin warten und nicht antworten?
hi,
nur mal aus Interesse: hat sich der Preis bei TUI.de auch geändert??
LG
Ally
Zitathi, :
nur mal aus Interesse: hat sich der Preis bei TUI.de auch geändert??
Der Preis bei TUI.de lag auch bei 5000 Euro
Das ist so pauschal nicht richtig. Wenn der Kunde das Missverhältnis hätte kennen müssen, er aber trotzdem bestellt, dann steht ihm genau 0,0 an Schadenersatz zu. Weil ein bestehen auf den Vertrag rechtsmissbräuchlich wäre.Zitatanfechten bringt nur eben oft nichts weil eine solche Anfechtung auch Verpflichtet Schadensersatz zu leisten. :
Wenn der Preis also lediglich 1/7 des regulären Preises betragen hat, dann hätte der Kunde dies leicht erkennen müssen. Die Reisebeschreibung einer 37.000€ teuren Reise weicht wahrscheinlich erheblich von der einer 5.000€ teuren Reise ab. Vergleiche mit anderen Anbietern dienen dazu ebenfalls.
Ich glaube also nicht, dass der Kunde hier irgendetwas wird durchsetzen können.
Zitat:Das ist so pauschal nicht richtig. Wenn der Kunde das Missverhältnis hätte kennen müssen, er aber trotzdem bestellt, dann steht ihm genau 0,0 an Schadenersatz zu. Weil ein bestehen auf den Vertrag rechtsmissbräuchlich wäre.Zitatanfechten bringt nur eben oft nichts weil eine solche Anfechtung auch Verpflichtet Schadensersatz zu leisten. :
Wenn der Preis also lediglich 1/7 des regulären Preises betragen hat, dann hätte der Kunde dies leicht erkennen müssen. Die Reisebeschreibung einer 37.000€ teuren Reise weicht wahrscheinlich erheblich von der einer 5.000€ teuren Reise ab. Vergleiche mit anderen Anbietern dienen dazu ebenfalls.
Ich glaube also nicht, dass der Kunde hier irgendetwas wird durchsetzen können.
Woher haette ich denn wissen sollen, dass die Reise deutlich teurer ausfaellt? Viele Hotels auf den Malediven sind tolle 5 Sterne Luxusresorts, die eine Preisspanne von 4000€ bis 100.000€ fuer einen Aufenthalt von ca. 10 Tagen aufweisen. Nur den Bildern zu Folge kann ich doch nicht den Preis abschaetzen. Wie genau haette ich denn erkennen muessen dass der preis 1/7 vom regulaeren Preis betraegt?
Ich fand das Hotel schoen, das Angebot passend und deshalb wurde gebucht. Punktum. Mir geht es nicht um den Aufenthalt, der mir entgeht. Es geht mir um die beschraenkte Urlaubszeit, die ich nun habe und somit gerne auf Entschaedigung poche.
Wenn der Preis also lediglich 1/7 des regulären Preises betragen hat, dann hätte der Kunde dies leicht erkennen müssen.
Andere Sachlage: Wenn ich in den Supermarkt gehe und eine Flasche Schampus fuer 5 Euro kaufe, ist das natuerlich auffallend und waere ein tolles Angebot. An der Kasse werden trotzdem nur 5 Euro abkassiert, weil der Barcode falsch programmiert wurde. Der Kassierer/die Kassiererin bemerkt es nicht und durch die Quittung entsteht ein Vertrag, der nicht widerrufen werden kann. Es waere somit auch ein Fehler im System und der Kunde hat Anspruch auf das Produkt
Auch dann kann der Vertrag angefochten werden. Genau um solche Verträge geht es nämlich bei der Anfechtung wegen Irrtum.Zitatund durch die Quittung entsteht ein Vertrag, der nicht widerrufen werden kann. :
Nur wenn man den Irrtum nicht hätte erkennen müssen.Zitataber man kann entstanden Schaden geltend machen der wegen der Anfechtung geltend machen. :
-- Editiert von -Laie- am 14.06.2019 13:55
Dass ein nagelneues iPhone nicht EUR 100, sondern EUR 1000 kostet, leuchtet Jedem ein.
Bei so einem Beispiel kann sich der Verkäufer tatsächlich auf einen Irrtum berufen bzw. darauf berufen, dass der Käufer vom falschen Preis wissen musste.
Bei einem Hotelzimmer, dass nicht EUR 506, sondern EUR 3700 pro Nacht kostet, wird die Argumentation schwieriger. Wir befinden uns hier in Preisbereichen, die der normale Otto-Normalverbraucher kaum noch greifen kann.
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