Hallo,
Kläger (KKV) berichtigt (März) nach dem Urteil (Februar) seinen Namen von a.G. (VVaG) in AG (Aktiengesellschaft).
Eingang der Kostenfestsetzung (Stellungnahme Frist 1 Woche) zusammen mit dem Berichtigungsbeschluss Juni.
Beklagter hat seinen Vertrag mit der a.G. abgeschlossen, die zu einem späteren Zeitpunkt in eine AG übertragen wurde.
Gericht hat in allen Schreiben a.G. angegeben, Beklagter gingen von einer a.G. aus.
Es handelt sich um zwei unterschiedliche Rechtsformen, ist hier eine Anfechtung in irgendeiner Form möglich?
Vielen Dank
Veränderte Rechtsform des Klägers nach Berichtigungsbeschluss
8. Juni 2019
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Frage vom 8. Juni 2019 | 13:02
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 1x hilfreich)
Veränderte Rechtsform des Klägers nach Berichtigungsbeschluss
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#1
Antwort vom 8. Juni 2019 | 13:40
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatist hier eine Anfechtung in irgendeiner Form möglich? :
Eventuell ja, eventuell nein.
Kommt darauf an wer hier was warum genau anfechten will.
#2
Antwort vom 8. Juni 2019 | 17:08
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 1x hilfreich)
Der Beklagte das Urteil, weil er unter falschen Voraussetzungen (veränderte Rechtsform) in den Rechtsstreit gegangen ist und somit keine Rechtssicherheit bestand.
Evtl. auch weil der Beklagte als Versicherungsnehmer zugleich Mitglied und Träger des VVaG war und nicht über die Veränderung informiert wurde.
-- Editiert von guul am 08.06.2019 17:09
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#3
Antwort vom 8. Juni 2019 | 17:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatDer Beklagte das Urteil, weil er unter falschen Voraussetzungen (veränderte Rechtsform) in den Rechtsstreit gegangen ist und somit keine Rechtssicherheit bestand. :
Da die AG der Rechtsnachfolger der a.G. (VVaG) ist, bestand und besteht keine Rechtsunsicherheit.
Insbesondere nicht, wenn der Namenswechsel erst nach dem Urteil erfolgte.
#4
Antwort vom 9. Juni 2019 | 14:10
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 1x hilfreich)
Der Namenswechsel erfolgte vor dem Urteil.
Die Berichtigung, nach dem Urteil.
#5
Antwort vom 11. Juni 2019 | 20:15
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 1x hilfreich)
Ein weiterer Punkt ist das, dass Schreiben des Klägers (Kostenfestsetzung,Berichtigungsbeschluss) noch innerhalb der Berufungsfrist beim Gericht eingegangen ist. Der Beklagte erhielt das Schreiben aber erst 3 Monate später.
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